Umzug - Sonderkündigungsrecht verwehrt

3 years ago

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich habe den Speedport Smart S und hatte bis vor Kurzem den Tarif MagentaZuhause L. Aufgrund unzähliger Probleme mit der Telekom und ständiger Verbindungsabbrüche hatte ich den Tarif bereits letztes Jahr gekündigt, die Kündigung sollte zum 16.08.2022 wirksam werden.

 

Zum 01.07.2022 ist meine Lebensgefährtin in meiner Wohnung eingezogen. Sie hat ebenfalls einen Telekom-Vertrag (MagentaZuhause M). Telefonisch wurde uns von Ihnen mitgeteilt, dass sie den Vertrag durch das Sonderkündigungsrecht bei Haushaltszusammenführung mit bestehendem Anschluss kündigen kann. Also hat sie den Vertrag gekündigt. Dann kam von Ihnen aber ein Schreiben, dass Sie der Kündigung nicht zustimmen. Begründung: Für die Rufnummer am neuen Wohnort - also in meiner Wohnung - läge bereits eine Kündigung vor. Dies widerspricht der Aussage an der Hotline und auch auf Ihrer Webseite zur Sonderkündigung bei Haushaltszusammenführung ist nichts davon zu lesen: https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung

 

Sie hat daraufhin versucht, den Vertrag auf ihre Nachmieterin zu überschreiben. An der Hotline teilten Sie uns mit, das sei möglich. Dafür soll sie ein Formular unter https://www.telekom.de/kontakt ausfüllen. Das wollte sie auch machen, es war aber nicht möglich, auf Ihrer Webseite heißt es dann entgegen der Aussage an der Hotline: "Eine Änderung der Vertragspartnerdaten auf Nachmieter oder nachfolgende Eigentümer ist nur möglich, wenn es sich um einen Erbfall handelt."

 

Dann wurde uns von Ihnen mitgeteilt, ich könnte die Kündigung meines Vertrages zurücknehmen, dann könnte meine Lebensgefährtin ihren Vertrag per Sonderkündigung kündigen, dann könnte ich meinen Vertrag wieder kündigen. Dann würde mein Vertrag zwar einen Monat länger weiterlaufen, aber das wäre zumindest besser als die 8 Monate Vertragslaufzeit meiner Lebensgefährtin. Am 16.08.2022 rief ich dafür erneut Ihre Hotline an. Dort wurde mir mitgeteilt, die Telekom könnte die Kündigung nicht zurücknehmen, da bereits eine Rufnummerportierung zu einem neuen Anbieter läuft, die zum 19.08.2022 abgeschlossen sein soll. Ich solle den neuen Anbieter kontaktieren und bitten, die Rufnummerportierung zu stoppen. Nur so könnte ich die Kündigung zurücknehmen. Also habe ich den neuen Anbieter kontaktiert. Dieser teilte mir mit, die Aussage der Telekom sei inkorrekt, die Rufnummerportierung sei bereits abgeschlossen.

 

Nach all diesem Aufwand ist es jetzt weiterhin so, dass der Vertrag meiner Lebensgefährtin weiterläuft. Nutzen können wir ihn allerdings nicht, da der Anschluss in meiner Wohnung nicht eingerichtet ist. Und selbst wenn er eingerichtet wird, ist er aufgrund der ständigen Verbindungsabbrüche nicht wirklich nutzbar.

 

Ich verstehe nicht, wie ein Unternehmen wie die Telekom derart kundenunfreundlich agieren kann. Nach all dem Ärger sollte doch klar sein, dass wir beide nie wieder irgendein Telekom-Produkt kaufen werden.

 

Soll meine Lebensgefährtin also jetzt wirklich weiterhin 8 Monate lang für einen Vertrag bezahlen, den sie und ich weder nutzen können noch nutzen wollen? Können wir irgendetwas machen, um aus diesem Vertrag rauszukommen? Und wenn nein, wie können wir dann wenigstens den Vertrag in meiner Wohnung nutzen, für den Sie meiner Lebensgefährtin die Kündigung verwehrt haben und für den sie weiterhin bezahlen muss?

 

Mit freundlichen Grüßen

komedi24

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    • 3 years ago

      Wenn ich das also richtig verstehe hast du deinen Anschluss bereits erfolgreich zu einem anderen Anbieter gebracht und somit hat die Telekom ja auch keinen Grund mehr aus Kulanz den Vertrag deiner Freundin frühzeitig zu beenden.

       

      Du musst das so verstehen, du hast hier kein Recht auf Sonderkündigung, das ist eine Kulanzleistung der Telekom.

       

       

      @komedi24  schrieb:
      Und wenn nein, wie können wir dann wenigstens den Vertrag in meiner Wohnung nutzen, für den Sie meiner Lebensgefährtin die Kündigung verwehrt haben und für den sie weiterhin bezahlen muss?

      Sie meldet einen Umzug nach TKG , entweder es klappt und man kann ihr den gleichen Tarif in deiner Wohnung bieten (dann kann sie ihn nach dem Umzug kündigen) oder wenn nicht hat sie ein Sonderkündigungsrecht.

      0

    • 3 years ago

      @komedi24 Das ist doch nachvollziehbar, dass Deine Lebenspartnerin die Kulanzregelung 'Zusammenzug' nicht in Anspruch nehmen kann. Der Anschluss Deiner Wohnung ist doch gekündigt, also kein 'Anschlusszusammenzug' mehr.

      0

    • 3 years ago

      @komedi24 

       

      so wie ich es lese sind die Auskünfte der Telekom alle korrekt und es gibt keinen Grund für eine Beschwerde.

      Den Anschluss umziehen und nur wenn dann die Telekom nicht liefern kann, dann kannst du sonderkündigung.

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      3 years ago

      @Stefan 

       

      so wie ich es lese sind die Auskünfte der Telekom alle korrekt und es gibt keinen Grund für eine Beschwerde.

      Nein, sind sie leider nicht.

       

      Telefonisch wurde uns von Ihnen mitgeteilt, dass sie den Vertrag durch das Sonderkündigungsrecht bei Haushaltszusammenführung mit bestehendem Anschluss kündigen kann.

      Diese Aussage ist falsch. Es gibt bei einer Haushaltszusammenführung kein Recht auf eine vorzeitige Vertragsauflösung. Das ist eine reine Kulanzleistung. Das kann die Telekom frei entscheiden, ob sie es macht oder nicht. 

       

      Sie hat daraufhin versucht, den Vertrag auf ihre Nachmieterin zu überschreiben. An der Hotline teilten Sie uns mit, das sei möglich.

      Auch diese Aussage ist falsch. Das war noch nie möglich. 

      Außer es handelt sich um eine Geschäftsübernahme, bei dem das vorhandene Geschäft auf einen neuen Inhaber übergeht.

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      3 years ago

      @Hubert Eder 

      Na ja, die telekom räumt dieses Sonderkündigungsrecht dem Kundengegenüber ein.

      Natürlich freiwillig und kulanterweise, aber letztlich handelt es sich um ein solches.

       

       

      was das umschreiben von Verträgen betrifft, hast du natürlich Recht, 

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      3 years ago

      Hallo @komedi24,

      es tut mir leid, dass du immer wieder verschiedene Aussagen bekommen hast.

      Leider konnte ich dich telefonisch nicht erreichen.

      Nenn mir gern ein Zeitfenster, in welchem du zu erreichen bist.

      Viele Grüße
      Behar A.

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    • 3 years ago

      @CobraCane @wolliballa @Stefan Vielen Dank für die Antworten.

       

      Am besten lassen wir das mit dem Sonderkündigungsrecht, meine Partnerin und ich haben eh schon so viel Zeit mit dem Ganzen verbracht und so viele widersprüchliche Aussagen von der Telekom erhalten, dass es jetzt eh egal ist, da mein Vertrag ausgelaufen ist - und dass sie jetzt natürlich kein Sonderkündigungsrecht mehr hat, ist ja auch verständlich.

       

      Wenn ihr Vertrag also jetzt in der neuen Wohnung aktiviert wird, haben wir aller Voraussicht nach das gleiche Problem wie bei meinem Vertrag zuvor, nämlich ständige Verbindungsabbrüche. Gilt das dann trotzdem als "die vertraglich geschuldete Leistung wird am neuen Wohnsitz erbracht"?

       

      Dabei sei angemerkt, dass schon einmal ein Telekom-Techniker hier war aufgrund der Verbindungsabbrüche. Die Telekom wies jede Schuld von sich und meinte, die Verbindungsabbrüche lägen an hausinternen Leitungen. Das kann natürlich sein, ich bin kein Techniker und kann das nicht beurteilen. Es ändert allerdings nichts daran, dass bei uns ständig die Verbindung abbricht und wir den Anschluss nicht richtig nutzen können.

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      3 years ago

      Nur mal so am Rande: Ich weiß jetzt natürlich nicht zu welchem Anbieter du gewechselt hast aber wenn er ebenfalls auf Kupferbasis den Anschluss bietet dann kann ggfs der Anschluss deiner Lebensgefährtin nicht geschaltet werden weil die Leitung belegt ist. Andererseits hast dann bei dem Anbieter auch die selben Probleme da sich ja an der Hausverkabelung nix geändert hat.

      Nur mal so am Rande:

      Ich weiß jetzt natürlich nicht zu welchem Anbieter du gewechselt hast aber wenn er ebenfalls auf Kupferbasis den Anschluss bietet dann kann ggfs der Anschluss deiner Lebensgefährtin nicht geschaltet werden weil die Leitung belegt ist.

      Andererseits hast dann bei dem Anbieter auch die selben Probleme da sich ja an der Hausverkabelung nix geändert hat.

      Nur mal so am Rande:

      Ich weiß jetzt natürlich nicht zu welchem Anbieter du gewechselt hast aber wenn er ebenfalls auf Kupferbasis den Anschluss bietet dann kann ggfs der Anschluss deiner Lebensgefährtin nicht geschaltet werden weil die Leitung belegt ist.

      Andererseits hast dann bei dem Anbieter auch die selben Probleme da sich ja an der Hausverkabelung nix geändert hat.


      @CobraCane Danke für deinen Hinweis. Beim neuen Anbieter kommt das Internet via Kabel und nicht wie bei der Telekom über die Telefonbuchse. Meine Hoffnung war, dass es so weniger Verbindungsabbrüche gibt. Ich hatte den Anschluss schon seit längerem parallel zu meinem Telekom-Anschluss laufen, da es sich sonst im Home Office nicht arbeiten lässt aufgrund der Verbindungsabbrüche. Leider läuft es auch dort nicht reibungslos, wenngleich es weniger Abbrüche als via Telefonbuchse zu sein scheinen.

       

      @Hubert Eder Danke für deinen Beitrag. Mittlerweile haben wir auch verstanden, dass es sich bei dem Sonderkündigungsrecht bei Haushaltszusammenführung um eine Kulanzleistung handelt und dass Vertragsüberschreibungen auf den Nachmieter einer Wohnung nicht möglich sind. Allerdings ist mir schleierhaft, warum uns an der Hotline mehrmals falsche Informationen mitgeteilt wurden. Das hat uns eine Menge Zeit gekostet.

       

      Wir haben jetzt heute den Umzug des Anschlusses meiner Lebensgefährtin in meine Wohnung beantragt. Warum dafür erneut rund 70 Euro Gebühr anfallen, erschließt sich mir nicht. Angeschlossen ist hier bereits alles und bis vor ein paar Tagen war der Anschluss ja noch aktiv. Aber so ist es nun mal Fröhlich

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      3 years ago

      @komedi24 Die 70 Eur sind ganz einfach eine Bearbeitungspauschale.

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      3 years ago

      @komedi24  schrieb:
      Warum dafür erneut rund 70 Euro Gebühr anfallen, erschließt sich mir nicht. Angeschlossen ist hier bereits alles und bis vor ein paar Tagen war der Anschluss ja noch aktiv.

      So unglaublich es klingt, aber die Leute in der DTS GmbH und in der DTA GmbH wollen Geld für ihre Arbeit haben. 

      Deshalb muss die Telekom Deutschland für eine Bereitstellung an die beiden Unternehmen Geld zahlen. Das holt sie sich wieder über das Bereitstellungsentgelt vom Kunden. 

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