Gelöst

Umzug und Kundigung

vor 3 Jahren

Mein Hauptmieter hat mich Ende März rausgeworfen, ich musste die Wohnung notfallmäßig verlassen, nachdem ich seinen Brief erhalten hatte). Ich hatte Glück, ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft zu finden, leider hat meine Mitbewohnerin bereits einen Vertrag mit Vodafone.
Die Telekom nimmt mir weiterhin das monatliche Abo ab, obwohl ich das Internet nicht mehr benutze und MUSS den Vertrag höchstens kündigen. Wie kann ich das tun? Wie lange ist die Frist? Ich bin verzweifelt.

761

12

    • vor 3 Jahren

      Du musst eine Umzug nach TKG beantragen (08003301000)

      Wenn die Telekom deinen Anschluss nicht 1 zu 1 schalten kann, gilt folgendes

      Dabei müssen sie eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten.

      0

    • vor 3 Jahren

      Hallo @Fiona67  und willkommen im Forum!

       

      Beauftrage telefonisch (0800 330 100)ein Umzug nach TKG zur neuen Anschrift. Sollte dein Vertrag nicht 1:1 machbar sein, räumt dir die Telekom ein Sonderkündigungsrecht ein. Geht der Anschluss umzuziehen weil die Verfügbarkeit es zulässt, dann kannst du ihn ja nutzen.

       

      Grüße

      3

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Leiden kann ich ihn nicht benutzen, da meine neue Mitbewohnerin schon ein Vertrag und eine Anschluss für dieser Wohnung mit Vodafone hast. Aber danke !

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Danke!

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo @Fiona67,

       

      die passenden Antworten zu deiner Frage hast du bereits von den anderen Community-Mitgliedern erhalten. 

      Dem ist eigentlich nichts weiter hinzuzufügen. 

      Du kannst den Vertrag mit einem Umzugsauftrag mitnehmen, außer dieser lässt sich vor Ort nicht eins zu eins schalten. Natürlich kann der Vertrag auch regulär gekündigt werden, wenn die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist. 

       

      Solltest du bei deinem Vorhaben Unterstützung benötigen oder weitere Fragen haben, dann lass es uns wissen oder schreib uns gerne, wann wir dich telefonisch erreichen können. Die Rückrufnummer ist in deinem Profil ja bereits hinterlegt.

       

      Viele Grüße

      Dorothea T.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      Wie lange besteht der Vertrag schon am alten Wohnort?

      Nach 24 Monaten (Ende MVLZ )  kannst du jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

       

      Der andere Weg ist die Sonderkündigung wie @HAMAPA  geschrieben hat

      2

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Danke ! Ich bin seit 2019 mit diesem Vertrag 

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      Spielt keine Rolle melde bei der Hotline einen Umzug nach TKG . Falls ihre Freundin den Vertrag über DSL bekommt, blockiert dieser die Leitung und dann endet der Vertrag nach einem Monat, wenn nicht hängt es davon ab ob der alte Anschluß älter als 24 Monate ist, dann kann man ihn beenden (ein Monat Kündigungsfrist). Ansonsten läuft er bis er 24 Monate gelaufen ist.

      2

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Danke !

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      KarstenS5

      Falls ihre Freundin den Vertrag über DSL bekommt, blockiert dieser die Leitung

      Falls ihre Freundin den Vertrag über DSL bekommt, blockiert dieser die Leitung
      KarstenS5
      Falls ihre Freundin den Vertrag über DSL bekommt, blockiert dieser die Leitung

      Das ist nur eine Annahme die nicht immer stimmt!

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Hallo @Fiona67,

       

      die passenden Antworten zu deiner Frage hast du bereits von den anderen Community-Mitgliedern erhalten. 

      Dem ist eigentlich nichts weiter hinzuzufügen. 

      Du kannst den Vertrag mit einem Umzugsauftrag mitnehmen, außer dieser lässt sich vor Ort nicht eins zu eins schalten. Natürlich kann der Vertrag auch regulär gekündigt werden, wenn die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist. 

       

      Solltest du bei deinem Vorhaben Unterstützung benötigen oder weitere Fragen haben, dann lass es uns wissen oder schreib uns gerne, wann wir dich telefonisch erreichen können. Die Rückrufnummer ist in deinem Profil ja bereits hinterlegt.

       

      Viele Grüße

      Dorothea T.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      Frage

      von

      Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

      Gelöst

      vor 4 Jahren

      in  

      695

      0

      6

      Gelöst

      in  

      2410

      0

      8

      Gelöst

      in  

      196

      0

      3

      Gelöst

      in  

      728

      0

      4

      vor einem Jahr

      in  

      242

      0

      10