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Umzug

4 years ago

Liebes Telekom Team, 

 

ich bin zum 1.08.2021 zu meinen Freund gezogen. Da er Wohnungseigentümer ist, hat er bereits einen bestehenden Telefon- und Internetvertrag mit  entsprechender Laufzeit bei einem anderen Anbieter.  Da ich die zugezogene Person bin, kann er seinen bestehenden Vertrag nicht kündigen. Aus diesem Grund habe ich die Kündigung bei der Telekom eingereicht. Laut Kündigungsbestätigung muss ich meinen Vertrag noch weitere 10 Monate (monatlich 35,00 Euro) bezahlen , obwohl ich keinerlei Leistungen mehr in Anspruch nehmen kann. Ich war darüber sehr schockiert und wendete mich im Zuge dessen an Ihren Kundenservice, der mir diesbezüglich keine weiteren zufrieden stellenden Information übermitteln konnte. Ich hätte Pech, da mein Vertrag Laufzeit gebunden wäre und mein Partner kein Telekom-Kunde ist. Ich habe Verständnis, wenn man weitere 3 Monate die Leistung begleichen muss, auf Grund der ursprünglichen Kündigungsfrist  von 3 Monaten. Weitere 10 Monate 35 Euro für eine nicht erbrachte Leistung zu zahlen, ist für mich unverständlich und nicht kundenfreundlich.  

 

Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. 

Herzliche Grüße 

 

 

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    • 4 years ago

      Die Sonderkündigung bei Haushaltszusammenführung ist eine Kulanzleistung der Telekom, die nur greift, wenn im gemeinsamen Haushalt ein Telekom-Anschluss ist.

      Was ich raten würde:

      • Hier auf ein Teamie warten (Telekom-Mitarbeiter), habe aber nicht viel Hoffnung, dass in der Situation was getan werden kann
      • Für deinen Vertrag einen Umzug nach TKG (Telekommunikationsgesetz) in Auftrag geben und hoffen, dass an der neuen Adresse keine Leitung mehr frei ist, um deinen Vertrag weiterzuführen. Dann kannst du mit Frist von 3 Monaten aus dem Vertrag raus.

       

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    • 4 years ago

      @katharina_ 

       

      du hättest nicht kündigen dürfen weil dir hier keinerlei Recht zu einer Sonderkündigung zusteht (du veränderst den Vertragsort, nicht die Telekom). Du hättest einen Umzug nach TKG einleiten müssen, dann wird dir, wenn der Anschluss nicht 1:1 am neuen Wohnort geschaltet werden kann, ein Sonderkündigungsrecht mit 3 Monaten Frist eingeräumt. Wenn  doch geschaltet werden kann, dann kannst du den Vertrag bis zum Laufzeitende nutzen und dazu dann kündigen.

      Das ist kein "Hindernis" das dir die Telekom setzt sondern im TKG so geregelt.

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    • Accepted Solution

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      4 years ago

      Beauftrage einfach einen Umzug, dann kaannst du den Anschluss weiternutzen.

       

      Hast du Glück, kann dir die Telekom genau  deinen bisherigen Vertrag an der neuen Wohnung nicht schalten (warum auch immer), und du hast dann ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende.

      So sieht das das Gesetz vor.

       

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    • 4 years ago

      Ging mir so ähnlich.

      Ich war neulich im Restaurant, ich bekam eine Riesenportion Schnitzel, ich hab das nur zur Hälfte gegessen und wollte deshalb auch nur die Hälfte bezahlen. Der Wirt bestand aber auf dem vollen Preis. Ich war geschockt, fand das unmöglich. Da geh ich nicht mehr hin - obwohl das saugut geschmeckt hat.

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