Gelöst
Umzugskonditionen zwischen Vormieter und Nachmieter
vor 6 Jahren
Lieber @muc80337_2,
in einem Thread schreibst Du Folgendes:
“Wenn Du einen DSL-Vertrag für die bisherige Wohnung hast, dann musst Du den auch weiter bezahlen bis zum Laufzeitende. Egal wo Du wohnst.
Außer Du beauftragst einen Umzug des Anschlusses telefonisch (!!! - nicht online !!!) und verlangst, dass der nach Telekommunikationsgesetz unverändert erfolgt (bis auf die Adresse). Und nur wenn die Telekom das nicht umsetzen kann, dann hast Du eine Möglichkeit, vorzeitig aus dem Vertrag rauszukommen. Aber auch da bezahlst Du mindestens noch drei Monate.
Wenn Du einen Umzug des Anschlusses beauftragst, dann sollte das allerdings nur in eine Wohnung gehen, die "frei" ist - denn sonst kann die Telekom dort zwar keinen Anschluss schalten aber das hast dann Du zu vertreten und Du hast dann kein Sonderkündigungsrecht.“
Heißt das, wenn der Vormieter, bzw. sein Anbieter, den Anschluss aufgrund bestehender Vertragsbedingungen nicht freigibt, bezahlen sowohl der Vormieter als auch der Nachmieter für einen Vertrag/Tarif, den sie nicht nutzen können?
Beispiel: Ich als Vormieter, bin bei der Telekom, habe noch eine Laufzeit von 12 Monaten und der Nachmieter, bei einem anderen Anbieter, ebenfalls.
Ich kann aufgrund der Umzugsregelung, ist auch so im TKG dokumentiert, mit dreimonatiger Kündigungsfrist kündigen, also auf 01. 01.2019.
Was passiert, wenn ich nicht kündige oder es sonstige Hemmnisse gibt? Dann zahlen beide Parteien unter Umständen bis zu 12 Monate für eine Leistung, die sie nicht beanspruchen können? Und der Nachmieter ist auf Gedeih und Verderben auf das Verhalten des Vormieters, bzw. dessen Anbieter, angewiesen.
Das kann's nicht sein, oder?
Viele Grüße
Marlise
609
2
7
Akzeptierte Lösungen
Alle Antworten
Sortieren
Älteste zuerst
Neueste zuerst
Älteste zuerst
Autor
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 4 Jahren
670
0
3
Akzeptierte Lösung
muc80337_2
akzeptiert von
Marlise
vor 6 Jahren
Das ist VERMUTLICH richtig. (So lange es dem egal ist, ob er im neuen Domizil kurzfristig einen Internetzugang haben wird oder nicht, wenn es nur um die Kündigungsmöglichkeit geht).
Das kann richtig oder falsch sein. Automatisch gekündigt ist er definitiv nicht. Das muss man schon explizit machen.
Man kann ja in vielen Wohnungen auch ZWEI Anschlüsse haben. Dann kann die Telekom u.U. liefern und es gibt kein Sonderkündigungsrecht. Es ist natürlich aber blöde in der Situation, dass man eine neue Wohnung findet - und da gebe ich @Marlise Recht, dass man sich da zeitig bereits darum kümmern muss, vom Vormieter oder vom Vermieter eine entsprechende Auskunft zu erhalten.
Wenn der Vormieter aber nicht auszieht wie in diesem Thread, dann kann die Telekom u.U. liefern, darf es aber ggf. nicht weil der/die Umziehende nicht in die Wohnung reinkommt und dann gibt es ja auch zudem keine Meldebescheinigung für die neue Wohnung. Sprich die Sonderkündigungsmöglichkeit entfällt dann (egal ob Anschlussumzug telekomseitig machbar oder nicht) - bezogen auf diese eine Wohnung. Macht ja auch Sinn. Sonst würde ich wenn ich aus dem Vertrag rauswollte mir irgendeine Wohnung aussuchen wo es gar kein DSL gibt und einen Umzug dorthin beauftragen. Da könnte ich dann mit meiner Schwester ein Geschäftchen aufziehen - dass sich Leute kurzfristig bei ihr einmieten/polizeilich anmelden, weil bei ihr gibt es garantiert kein DSL.
0
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
muc80337_2