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Gelöst
Umzugskonditionen zwischen Vormieter und Nachmieter
vor 6 Jahren
Lieber @muc80337_2,
in einem Thread schreibst Du Folgendes:
“Wenn Du einen DSL-Vertrag für die bisherige Wohnung hast, dann musst Du den auch weiter bezahlen bis zum Laufzeitende. Egal wo Du wohnst.
Außer Du beauftragst einen Umzug des Anschlusses telefonisch (!!! - nicht online !!!) und verlangst, dass der nach Telekommunikationsgesetz unverändert erfolgt (bis auf die Adresse). Und nur wenn die Telekom das nicht umsetzen kann, dann hast Du eine Möglichkeit, vorzeitig aus dem Vertrag rauszukommen. Aber auch da bezahlst Du mindestens noch drei Monate.
Wenn Du einen Umzug des Anschlusses beauftragst, dann sollte das allerdings nur in eine Wohnung gehen, die "frei" ist - denn sonst kann die Telekom dort zwar keinen Anschluss schalten aber das hast dann Du zu vertreten und Du hast dann kein Sonderkündigungsrecht.“
Heißt das, wenn der Vormieter, bzw. sein Anbieter, den Anschluss aufgrund bestehender Vertragsbedingungen nicht freigibt, bezahlen sowohl der Vormieter als auch der Nachmieter für einen Vertrag/Tarif, den sie nicht nutzen können?
Beispiel: Ich als Vormieter, bin bei der Telekom, habe noch eine Laufzeit von 12 Monaten und der Nachmieter, bei einem anderen Anbieter, ebenfalls.
Ich kann aufgrund der Umzugsregelung, ist auch so im TKG dokumentiert, mit dreimonatiger Kündigungsfrist kündigen, also auf 01. 01.2019.
Was passiert, wenn ich nicht kündige oder es sonstige Hemmnisse gibt? Dann zahlen beide Parteien unter Umständen bis zu 12 Monate für eine Leistung, die sie nicht beanspruchen können? Und der Nachmieter ist auf Gedeih und Verderben auf das Verhalten des Vormieters, bzw. dessen Anbieter, angewiesen.
Das kann's nicht sein, oder?
Viele Grüße
Marlise
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