ungerechtfertigte Techniker-Rechnung
vor 8 Monaten
Hallo Telekom Service- und Hilfeteam,
ich brauche Hilfe bei einer mMn ungerechtfertigten Techniker-Rechnung über 49,95 € (Anfahrt).
Technikertermin war am 11.04.2025 8-12 Uhr angesagt, tatsächlich war der Techniker 08:30 Uhr vor Ort, Dauer 15 Minuten.
Mir wurde in der Störungshotline vorab gesagt, dass der Technikereinsatz kostenlos wäre, es sei denn der Fehler liegt "vor der TAE -Dose", also in meinem Verantwortungsbereich.
Der Techniker vor Ort hat mir auch in keinster Weise irgendeine Info gegeben, das Kosten von mir zu tragen wären.
Ich habe auch kein Service und Montage Nachweis unterschrieben oder ähnliches.
Da der Techniker ausschließlich an der TAE -Dose geschraubt hat, und die ist im Verantwortungsbereich der Telekom, kann es nicht sein, dass mir Kosten in Höhe von 49,95 € entstanden sind.
Weiterhin hat der Techniker-Einsatz nichts zur Lösung der Internet-Ausfälle beigetragen, im Gegenteil: Obwohl der Internetanschluss zum Zeitpunkt des Techniker-Einsatzes online war, ist nach dem Techniker-Einsatz die Leitung offline gewesen und so, ohne Internet, hat mich der Techniker "fluchtartig" verlassen, obwohl ich ihn eindringend um Hilfe bat. Die Leitung ist immer noch gestört.
Am 11.04. nachmittags bekam ich eine Email der Telekom, im Anhang der Service und Montage Nachweis mit dem Hinweis "ich solle mit der nächsten Rechnung die Anfahrtpauschale des Technikers bezahlen. Unter Kundenunterschrift hat der Techniker einfach "Kunde verweigert Unterschrift" eingetragen. Das entspricht nicht den Tasachen! Mir ist kein Service und Montage Nachweis zur Unterschrift vorgelegt worden, mir ist im Verlauf des Techniker-Einsatzes auch nichts über anfallende Kosten gesagt worden und weiterhin liegt das Problem "nicht vor der TAE -Dose!"
Die Einzel-Rechnung für die Anfahrtpauschale ist mir auch nicht per Mail zugestellt worden, die habe ich heute durch Zufall im Rechnungsbereich des Kundencenters entdeckt. Was sind das denn für "intransparente Geschäftspraktiken"?
Ich erwarte umgehend eine Rechnungsgutschrift über 49,95 €, die Anfahrtpauschale für den Techniker ist nicht gerechtfertigt.
MfG
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