Gelöst

untergeschobene leistungen

vor 5 Jahren

Ist mir auch passiert , Digitaleles Schutzpaket ohne mein wissen ,

 

Zunächst möchte ich auf Urteile des LG Bonn (Urteil vom 27. März 2012, Az. 11 O 46/11 sowie Beschluss vom 26. November 2013, Az. 11 O 46/11) und - in zweiter Instanz - des OLG Köln (Urteil vom 21. September 2012, Az. 6 U 75/12) verweisen, in denen
der Telekom unter Verhängung eines Ordnungsgeldes verboten wurde, in rechtswidriger Weise Bestandskunden kostenpflichtige
Zusatzleistungen unterzuschieben. Anhand meines Falls und der zahlreichen Kundenbeschwerden, die man nicht nur im hiesigen
Forum findet, gehe ich davon aus, dass die Telekom diese illegale Praxis immer noch nicht eingestellt hat, worauf weder Sie, noch einer Ihrer Kollegen in irgendwelcher Form eingegangen wäre, im Gegenteil, ich wurde obendrein unter Druck gesetzt.

Letzte Aktivität

vor 5 Jahren

von

Gelöschter Nutzer

322

8

    • vor 5 Jahren

      erhard.r

      Ist mir auch passiert , Digitaleles Schutzpaket ohne mein wissen , Zunächst möchte ich auf Urteile des LG Bonn (Urteil vom 27. März 2012, Az. 11 O 46/11 sowie Beschluss vom 26. November 2013, Az. 11 O 46/11) und - in zweiter Instanz - des OLG Köln (Urteil vom 21. September 2012, Az. 6 U 75/12) verweisen, in denen der Telekom unter Verhängung eines Ordnungsgeldes verboten wurde, in rechtswidriger Weise Bestandskunden kostenpflichtige Zusatzleistungen unterzuschieben. Anhand meines Falls und der zahlreichen Kundenbeschwerden, die man nicht nur im hiesigen Forum findet, gehe ich davon aus, dass die Telekom diese illegale Praxis immer noch nicht eingestellt hat, worauf weder Sie, noch einer Ihrer Kollegen in irgendwelcher Form eingegangen wäre, im Gegenteil, ich wurde obendrein unter Druck gesetzt.

      Ist mir auch passiert , Digitaleles Schutzpaket ohne mein wissen ,

       

      Zunächst möchte ich auf Urteile des LG Bonn (Urteil vom 27. März 2012, Az. 11 O 46/11 sowie Beschluss vom 26. November 2013, Az. 11 O 46/11) und - in zweiter Instanz - des OLG Köln (Urteil vom 21. September 2012, Az. 6 U 75/12) verweisen, in denen
      der Telekom unter Verhängung eines Ordnungsgeldes verboten wurde, in rechtswidriger Weise Bestandskunden kostenpflichtige
      Zusatzleistungen unterzuschieben. Anhand meines Falls und der zahlreichen Kundenbeschwerden, die man nicht nur im hiesigen
      Forum findet, gehe ich davon aus, dass die Telekom diese illegale Praxis immer noch nicht eingestellt hat, worauf weder Sie, noch einer Ihrer Kollegen in irgendwelcher Form eingegangen wäre, im Gegenteil, ich wurde obendrein unter Druck gesetzt.

      erhard.r

      Ist mir auch passiert , Digitaleles Schutzpaket ohne mein wissen ,

       

      Zunächst möchte ich auf Urteile des LG Bonn (Urteil vom 27. März 2012, Az. 11 O 46/11 sowie Beschluss vom 26. November 2013, Az. 11 O 46/11) und - in zweiter Instanz - des OLG Köln (Urteil vom 21. September 2012, Az. 6 U 75/12) verweisen, in denen
      der Telekom unter Verhängung eines Ordnungsgeldes verboten wurde, in rechtswidriger Weise Bestandskunden kostenpflichtige
      Zusatzleistungen unterzuschieben. Anhand meines Falls und der zahlreichen Kundenbeschwerden, die man nicht nur im hiesigen
      Forum findet, gehe ich davon aus, dass die Telekom diese illegale Praxis immer noch nicht eingestellt hat, worauf weder Sie, noch einer Ihrer Kollegen in irgendwelcher Form eingegangen wäre, im Gegenteil, ich wurde obendrein unter Druck gesetzt.


      Wolltest Du uns das nur mitteilen oder erwartest Du eine Reaktion seitens der Telekom?

      1

      von

      vor 5 Jahren

      @erhard.r 

      Welchen der vielen User im Kunden helfen Kunden Forum sprichst Du an mit  'worauf weder Sie' an?

      Wenn Du Dich an die Telekom wenden willst, gibt es dafür andere Kanäle, z. B. das Kontaktformular.

       

      https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/meine-daten/kundendaten-email?samChecked=true

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      @erhard.r 

      Welchen der vielen User im Kunden helfen Kunden Forum sprichst Du an mit  'worauf weder Sie' an?

      Wenn Du Dich an die Telekom wenden willst, gibt es dafür andere Kanäle, z. B. das Kontaktformular.

       

      https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/meine-daten/kundendaten-email?samChecked=true

      0

    • vor 5 Jahren

      Du hast eine Auftragsbestätigung bekommen und wurdest darüber informiert das du bei Nichtwunsch den Auftrag für das o.g. Paket innerhalb einer Frist widerrufen kannst.
      Dies hast du nicht getan,Punkt. Und jetzt?

      3

      von

      vor 5 Jahren

      Dishmaster

      Du hast eine Auftragsbestätigung bekommen und wurdest darüber informiert das du bei Nichtwunsch den Auftrag für das o.g. Paket innerhalb einer Frist widerrufen kannst. Dies hast du nicht getan,Punkt. Und jetzt?


      Du hast eine Auftragsbestätigung bekommen und wurdest darüber informiert das du bei Nichtwunsch den Auftrag für das o.g. Paket innerhalb einer Frist widerrufen kannst.
      Dies hast du nicht getan,Punkt. Und jetzt?
      Dishmaster

      Du hast eine Auftragsbestätigung bekommen und wurdest darüber informiert das du bei Nichtwunsch den Auftrag für das o.g. Paket innerhalb einer Frist widerrufen kannst.
      Dies hast du nicht getan,Punkt. Und jetzt?

      @Dishmaster 

      Im shop wird 2 x unterschrieben.

      1x für den Vertrag und  ein 2.x für die erfolgte Widerrufsbelehrung.

      Danach gibts keine Frist mehr, wenn Du aus der Türe bist

      0

      von

      vor 5 Jahren

      Dishmaster

      Dishmaster Du hast eine Auftragsbestätigung bekommen und wurdest darüber informiert das du bei Nichtwunsch den Auftrag für das o.g. Paket innerhalb einer Frist widerrufen kannst. Dies hast du nicht getan,Punkt. Und jetzt? Du hast eine Auftragsbestätigung bekommen und wurdest darüber informiert das du bei Nichtwunsch den Auftrag für das o.g. Paket innerhalb einer Frist widerrufen kannst. Dies hast du nicht getan,Punkt. Und jetzt? Dishmaster Du hast eine Auftragsbestätigung bekommen und wurdest darüber informiert das du bei Nichtwunsch den Auftrag für das o.g. Paket innerhalb einer Frist widerrufen kannst. Dies hast du nicht getan,Punkt. Und jetzt? @Dishmaster Im shop wird 2 x unterschrieben. 1x für den Vertrag und ein 2.x für die erfolgte Widerrufsbelehrung. Danach gibts keine Frist mehr, wenn Du aus der Türe bist

      Dishmaster

      Du hast eine Auftragsbestätigung bekommen und wurdest darüber informiert das du bei Nichtwunsch den Auftrag für das o.g. Paket innerhalb einer Frist widerrufen kannst. Dies hast du nicht getan,Punkt. Und jetzt?

      Du hast eine Auftragsbestätigung bekommen und wurdest darüber informiert das du bei Nichtwunsch den Auftrag für das o.g. Paket innerhalb einer Frist widerrufen kannst.
      Dies hast du nicht getan,Punkt. Und jetzt?
      Dishmaster
      Du hast eine Auftragsbestätigung bekommen und wurdest darüber informiert das du bei Nichtwunsch den Auftrag für das o.g. Paket innerhalb einer Frist widerrufen kannst.
      Dies hast du nicht getan,Punkt. Und jetzt?

      @Dishmaster 

      Im shop wird 2 x unterschrieben.

      1x für den Vertrag und  ein 2.x für die erfolgte Widerrufsbelehrung.

      Danach gibts keine Frist mehr, wenn Du aus der Türe bist

      Dishmaster
      Dishmaster

      Du hast eine Auftragsbestätigung bekommen und wurdest darüber informiert das du bei Nichtwunsch den Auftrag für das o.g. Paket innerhalb einer Frist widerrufen kannst. Dies hast du nicht getan,Punkt. Und jetzt?

      Du hast eine Auftragsbestätigung bekommen und wurdest darüber informiert das du bei Nichtwunsch den Auftrag für das o.g. Paket innerhalb einer Frist widerrufen kannst.
      Dies hast du nicht getan,Punkt. Und jetzt?
      Dishmaster
      Du hast eine Auftragsbestätigung bekommen und wurdest darüber informiert das du bei Nichtwunsch den Auftrag für das o.g. Paket innerhalb einer Frist widerrufen kannst.
      Dies hast du nicht getan,Punkt. Und jetzt?

      @Dishmaster 

      Im shop wird 2 x unterschrieben.

      1x für den Vertrag und  ein 2.x für die erfolgte Widerrufsbelehrung.

      Danach gibts keine Frist mehr, wenn Du aus der Türe bist


      Nun ja, wenn man 2 mal ws unterschreiben muss kann man schlecht davon reden dass einem etwas untergeschoben wurde, findest du nicht?

      von

      vor 5 Jahren

      @CobraCane 

      Ich bin im falschen thread mit meiner Antwort😯

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Jahren

      Hallo @erhard.r,

      hat sich dein Anliegen geklärt oder darf ich dir hierbei noch irgendwie behilflich sein?

      Lieben Gruß,
      Klaudija D.

      0

      0

    Uneingeloggter Nutzer

    von

    Beliebte Tags letzte 7 Tage

    Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...