Verfügbarkeitsabfrage

7 months ago

Bedingt durch einen Umzug innerhalb derselben Gemeinde möchten wir möglichst weitgehend unsere bisher bei der Deutschen Telekom gebuchten Leistungen vom alten an den neuen Standort übernehmen. Es ist mir klar, dass die Telekom inzwischen neue Tarifwerke anbietet, so gibt's Call and Surf Comfort IP nicht mehr, dafür z. B. MagentaZuhause.

Bisher werden wir mit einem 100MBit/s Downstream / 50MBit/s Upstream GPON-Anschluss versorgt.

Am neuen Standort gibt es laut https://www.telekom.de/netz/glasfaser/glasfaserausbau-status sowohl VDSL2 Vectoring als auch GPON.

Die Verfügbarkeitsabfrage sagt, GPON habe leider der Eigentümer nicht zugestimmt; nach mündlicher Auskunft der Deutschen Telekom bedeute das in diesem Falle nur, dass zwar Glasfaser bereits im Keller liege und zwei Home-Ids registriert seien, der Eigentümer aber seine Zustimmungserklärung noch nicht zurückgesendet habe.

VDSL2 Vectoring, also z. B. MagentaZuhause L, gibt es aber laut Verfügbarkeitsabfrage.

Die telefonische Auskunft der Deutschen Telekom sagt nun aber, auch letzteres gebe es nicht, es gebe nur MagentaZuhause S, also ADSL2+ 16MBit/s Downstream und 2,4MBit/s Upstream.

Die Verfügbarkeitsabfrage von 1&1 kennt übrigens die fehlende Zustimmung des Eigentümers zu Glasfaser nicht.

Woher rühren die Diskrepanzen der Abfragen bzw. telefonischen Auskünfte? Sind alle Ports an den Outdoor-DSLAMs in der Nachbarschaft belegt, so dass Vectoring nur für Bestandskund:innen verfügbar ist, aber Neukund:innen bzw. Personen nach Umzug nicht angeboten wird? Oder wird Vectoring in Glasfaserausbaugebieten nur noch für Bestandskund:innen bereitgehalten, Neukund:innen aber "gezwungen", ein Glasfaserprodukt zu wählen – was wir ja gerne abschliessen würden, wenn wir es denn könnten?

Kann sich ein Eigentümer überhaupt weigern, besagtes Dokument zu unterzeichnen, wenn die Fasern ohnehin schon im Haus liegen? Muss er dies nicht zumindest ab dem Zeitpunkt tun, wenn das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz Gesetzeskraft erlangt hat, das nämlich dem Netzausbau zumindest bis 2030 ein überragendes öffentlichen Interesse beimisst?

Gern pflegt ich die fragliche Anschrift wie in der Vergangenheit auch in mein Profil ein. Sollte dort bereits eine Anschrift erfasst sein, so ist sie nicht die des neuen Standorts…

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