Verfügbarkeitsabfrage

vor einem Monat

Bedingt durch einen Umzug innerhalb derselben Gemeinde möchten wir möglichst weitgehend unsere bisher bei der Deutschen Telekom gebuchten Leistungen vom alten an den neuen Standort übernehmen. Es ist mir klar, dass die Telekom inzwischen neue Tarifwerke anbietet, so gibt's Call and Surf Comfort IP nicht mehr, dafür z. B. MagentaZuhause.

Bisher werden wir mit einem 100MBit/s Downstream / 50MBit/s Upstream GPON-Anschluss versorgt.

Am neuen Standort gibt es laut https://www.telekom.de/netz/glasfaser/glasfaserausbau-status sowohl VDSL2 Vectoring als auch GPON.

Die Verfügbarkeitsabfrage sagt, GPON habe leider der Eigentümer nicht zugestimmt; nach mündlicher Auskunft der Deutschen Telekom bedeute das in diesem Falle nur, dass zwar Glasfaser bereits im Keller liege und zwei Home-Ids registriert seien, der Eigentümer aber seine Zustimmungserklärung noch nicht zurückgesendet habe.

VDSL2 Vectoring, also z. B. MagentaZuhause L, gibt es aber laut Verfügbarkeitsabfrage.

Die telefonische Auskunft der Deutschen Telekom sagt nun aber, auch letzteres gebe es nicht, es gebe nur MagentaZuhause S, also ADSL2+ 16MBit/s Downstream und 2,4MBit/s Upstream.

Die Verfügbarkeitsabfrage von 1&1 kennt übrigens die fehlende Zustimmung des Eigentümers zu Glasfaser nicht.

Woher rühren die Diskrepanzen der Abfragen bzw. telefonischen Auskünfte? Sind alle Ports an den Outdoor-DSLAMs in der Nachbarschaft belegt, so dass Vectoring nur für Bestandskund:innen verfügbar ist, aber Neukund:innen bzw. Personen nach Umzug nicht angeboten wird? Oder wird Vectoring in Glasfaserausbaugebieten nur noch für Bestandskund:innen bereitgehalten, Neukund:innen aber "gezwungen", ein Glasfaserprodukt zu wählen – was wir ja gerne abschliessen würden, wenn wir es denn könnten?

Kann sich ein Eigentümer überhaupt weigern, besagtes Dokument zu unterzeichnen, wenn die Fasern ohnehin schon im Haus liegen? Muss er dies nicht zumindest ab dem Zeitpunkt tun, wenn das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz Gesetzeskraft erlangt hat, das nämlich dem Netzausbau zumindest bis 2030 ein überragendes öffentlichen Interesse beimisst?

Gern pflegt ich die fragliche Anschrift wie in der Vergangenheit auch in mein Profil ein. Sollte dort bereits eine Anschrift erfasst sein, so ist sie nicht die des neuen Standorts…

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  • vor einem Monat

    Wenn es FTTH geben kann, gibt es keine VDSL Buchung mehr. 

    Selbst wenn die Adresse nicht gesperrt ist, kann es immer noch passieren, dass kein VDSL möglich ist (aus den üblichen Gründen halt). 

     

    1&1 weiß eh nicht was die Telekom treibt. 

     

    bachlipp0

    Kann sich ein Eigentümer überhaupt weigern, besagtes Dokument zu unterzeichnen, wenn die Fasern ohnehin schon im Haus liegen? Muss er dies nicht zumindest ab dem Zeitpunkt tun, wenn das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz Gesetzeskraft erlangt hat, das nämlich dem Netzausbau zumindest bis 2030 ein überragendes öffentlichen Interesse beimisst?

    Kann sich ein Eigentümer überhaupt weigern, besagtes Dokument zu unterzeichnen, wenn die Fasern ohnehin schon im Haus liegen? Muss er dies nicht zumindest ab dem Zeitpunkt tun, wenn das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz Gesetzeskraft erlangt hat, das nämlich dem Netzausbau zumindest bis 2030 ein überragendes öffentlichen Interesse beimisst?
    bachlipp0
    Kann sich ein Eigentümer überhaupt weigern, besagtes Dokument zu unterzeichnen, wenn die Fasern ohnehin schon im Haus liegen? Muss er dies nicht zumindest ab dem Zeitpunkt tun, wenn das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz Gesetzeskraft erlangt hat, das nämlich dem Netzausbau zumindest bis 2030 ein überragendes öffentlichen Interesse beimisst?

    Klag doch .. die Telekom wird es nicht machen. 

    Wenn der Eigentümer den Innenausbau verweigert, wird sie niemanden zwingen. 

    In 30 oder 40 Jahren is der Eigentümer evtl. erledigt und vill sieht es der Nachfolger ja anders. 

     

    Gibt keinen Grund für die Telekom da nen Drama zu machen. 

    Du als Mieter hast dann evtl. andere Chancen. 

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    Antwort

    von

    vor 30 Tagen

    Hallo @bachlipp0,

     

    die Glasfaser wird in der Regel nur am Hausanschluss im Keller und an der Glasfaserdose in der Wohnung gespleisst. Man könnte vorhandene Leerrohre also nutzen, Einzelheiten findest du hier. Das Ganze wird bei der Auskundung aber auch nochmal mit dem Eigentümer besprochen und dokumentiert.

     

    Beim Zuhause Sofort gibt es auch die Möglichkeit auf Hybrid, ja.

     

    Bei weiteren Fragen einfach fragen 😊

     

    Schöne Grüße

     

    Hakan

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Monat

    bachlipp0

    nicht. Woher rühren die Diskrepanzen der Abfragen bzw. telefonischen Auskünfte?

    nicht.

    Woher rühren die Diskrepanzen der Abfragen bzw. telefonischen Auskünfte?

    bachlipp0

    nicht.

    Woher rühren die Diskrepanzen der Abfragen bzw. telefonischen Auskünfte?


    Da gibt es keine Diskrepanzen. Die Online-Abfrage ist einfach nur stur eine Abfrage in der ermittelt wird welche Bandbreiten verfügbar wären. Erst nach der Buchung geht es tiefer in das System wo der tatsächliche Stand der Verfügbarkeit ermittelt werden kann.

     

    bachlipp0

    Die Verfügbarkeitsabfrage von 1&1 kennt übrigens die fehlende Zustimmung des Eigentümers zu Glasfaser nicht.

    Die Verfügbarkeitsabfrage von 1&1 kennt übrigens die fehlende Zustimmung des Eigentümers zu Glasfaser nicht.
    bachlipp0
    Die Verfügbarkeitsabfrage von 1&1 kennt übrigens die fehlende Zustimmung des Eigentümers zu Glasfaser nicht.

    Können Sie auch nicht kennen, da sie mit dem Ausbau von FTTH in deinem Fall Null zu tun haben. 1&1 hat im Grunde kein eigenes FTTH -Netz. Bis auf das was sie damals erlangt haben als United Internet Versatel gekauft hat. Und Glasfasertarife über das eigene Netz vertreiben sie fast ausschließlich an Geschäftskunden,  so wie privatwirtschaftliche Groß- und Konzernkunden, öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen.

     

    bachlipp0

    Kann sich ein Eigentümer überhaupt weigern, besagtes Dokument zu unterzeichnen, wenn die Fasern ohnehin schon im Haus liegen? Muss er dies nicht zumindest ab dem Zeitpunkt tun, wenn das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz Gesetzeskraft erlangt hat, das nämlich dem Netzausbau zumindest bis 2030 ein überragendes öffentlichen Interesse beimisst?

    Kann sich ein Eigentümer überhaupt weigern, besagtes Dokument zu unterzeichnen, wenn die Fasern ohnehin schon im Haus liegen? Muss er dies nicht zumindest ab dem Zeitpunkt tun, wenn das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz Gesetzeskraft erlangt hat, das nämlich dem Netzausbau zumindest bis 2030 ein überragendes öffentlichen Interesse beimisst?
    bachlipp0
    Kann sich ein Eigentümer überhaupt weigern, besagtes Dokument zu unterzeichnen, wenn die Fasern ohnehin schon im Haus liegen? Muss er dies nicht zumindest ab dem Zeitpunkt tun, wenn das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz Gesetzeskraft erlangt hat, das nämlich dem Netzausbau zumindest bis 2030 ein überragendes öffentlichen Interesse beimisst?

    Das ist eine gute Frage. Im Grunde hat er ja schon mal zugestimmt, das Glasfaser im Haus ist. Warum er den Ausbau der Netzebene 4 verweigert ist mir nicht ganz schlüssig. Vermutlich hat man ihm seitens der Telekom bei einer Vor Ort Besichtigung den für die Telekom wirtschaftlichsten Weg der Installation aufgezeigt. Und die ist in der Regel auf dem kürzesten und einfachsten Weg mittels Kabelkanal durch das Treppenhaus. Danach maximal 3m bis hinter die Wohnungstür. Und das hat ihm wohl Missfallen. Nun muß er eine Alternative vorschlagen die nicht über dem wirtschaftlichen Interesse der Telekom liegt. Soll heißen. Darf keinen Cent teurer sein als das was die Telekom veranschlagt. Kommt da seitens des Eigentümers nichts ist die Telekom raus und du als Mieter kannst dich mit ihm auseinandersetzen.

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