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Verlegung Glasfaserkabel im Mehrfamilienhaus
2 years ago
Hallo zusammen, da ich über das Support Kontaktformular leider keine brauchbare Antwort bekommen habe hoffe ich hier kann mir jemand genauere Infos über die Verlegung der Kabel bei einem (neuen) Glasfaseranschluss geben...
Da unser Haus im Telekom Ausbaugebiet liegt und laut Buchungsseite der Glasfaserausbau zwischen 18.09. und 06.11.2023 erfolgen soll würde ich gerne von meinem DSL-Anschluss auf Glasfaser wechseln...
Dabei stellt sich mir allerdings die Frage wie&wo genau die Glasfaser Leitung verlegt wird. Die Begebenheiten sind wie folgt...
- Eigentumswohung in einem Mehrfamilienhaus
- Im Elektrozählerraum ist laut Hausverwaltung bereits der Telekom Glasfaseranschluss installiert
- Die DSL Leitung kommt aktuell im Wohnzimmer der Wohnung in einer Unterputzdose an und wird vorn dort (durch ein Leerrohr) zu einer Unterputzdose im Büro weitergeleitet
- Im Büro ist die Telefondose isntalliert an der der DSL Router angeschlossen ist
Nun würde mich interessieren ob die Glasfaserleitung auf dem gleichen Weg in die Wohnung kommt (Unterputzdose im Wohnzimmer) und ebenfalls durch das Leerrohr zu der Unterputzdose im Büro verlegt werden kann
Der Telekom Support hat nur die Info weitergegeben, dass die Glasfaserdose kostenlos im 3m Umkreis der Wohnungseingagstür installiert wird.
Wird die Glasfaserleitung tatsächlich über das Treppenhaus in die Wohnung geführt? (Eine Aufputz-Verkabelung über den Wohungseingang/Wohnungsflur kommt für mich nicht in Frage...da bleib ich dann wohl oder übel beim DSL Anschluss bei der Konkurrenz)
Oder werden auch für die Glasfaser Anschlüssen die vorhandenen Leitungswege der "alten" DSL-Anschlüsse weiter verwendet?
Über Infos/Erfahrungen zum Glasfaseranschluss der Telekom in Mehrfamilienhäusern würde ich mich sehr freuen...
VG AndiB1
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3 years ago
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2 years ago
Na ihr habt doch bei der Eigentümerversammlung alles abgestimmt?
Eine Begehung mit der Telekom wirds ja auch gegeben haben, wo festgelegt wurde, wie dann das Haus erschlossen wird.
Warum weißt du das als Eigentümer nicht?
Wenn ihr Eigentümer das an die Hausverwaltung abgegeben habt, dann mal dort melden wie es besprochen wurde.
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2 years ago
Hallo @AndiB1
Normalerweise sollte es dazu ein Auskundungsformular geben, in dem das festgelegt ist.
Dieses Formular wird von Telekom und Hauseigentümer (oder Verwaltung etc) unterschrieben und dem Eigentümer auch ausgehändigt.
Am Besten also mal nachforschen, wo das gelandet ist.
Betreff 3 m ab "Wohnungstür", das bitte nicht so wörtlich nehmen, gemeint ist, 3m in den Räumlichkeiten des Kunden, es kann also auch ab Ende eines Lehrrohres oder einem Loch im Schonstein zählen.
Für den Fall, es sollen mehr als 3 m werden, bei vorbereitetem Leitungsweg (z.B. Kanal und Durchbrüche) sind bis zu 20m kostenfrei nöglich.
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2 years ago
Evtl. mal ein Bild machen (nicht das die Hausverwaltung den APL , über den auch schnelles I-Net SV-DSL geht, mit nem GF-AP verwechselt;
selbst wenn dort ein GF-AP sitzt, muß man erst mal schauen wo das andere Ende der GF endet;
weil ich habe hier Gebäude das sitz ein GF-AP für den Mobilfunk-Anbieter auf dem Dach,
ein GF-AP für Firmen die eine symetrische GF-Leitung haben (jeweils eine GF für Hin- und eine für Rückrichtung),
aber die ganzen GF-AP haben mit FTTH nix zu tun,
hier endet die GF an einem anderen Ende.
(wenn demnächst der GF-Ausbau erst starten soll, kann ich mir nicht vor stellen, das es schon einen GF-AP für FTTH gibt).
Bei Eigentumswohnung im MFH gibt es eine Auskundung, wo der Leitungsweg festgelegt wird;
die Auskundung wird nur vom Auskunder unterschrieben,
danach wird das Planungsbüro informiert und die Auskundung wird als *.pdf an die in der Auskundung hinterlegte E-Mail-Adresse versendet;
Jetzt muß die Eigentümergemeinschaft, eine Eigentümersitzung machen wo auch der GF-Ausbau Thema ist,
wird dem GF-Ausbau zugestimmt, muß ein unterschriebenes Sitzungsprotokoll an den GF-Ausbauer versendet werden.
(ganz einfach, ohne unterschriebenes Sitzungsprotokoll der Eigentümergemeinschaft, gibt es keine Ausbau der NE4 in MFH mit Eigentümergemeinschaft.)
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2 years ago
Von der Hausverwaltung gab es nur die Infos, dass der Glasfaseranschluss für die Wohneinheit vorgesehen ist bzw. bereits erfolgt ist und dass für den Anschluss der Wohnung keine weitere Zustimmung der Eigentümerversammlung etc. nötig ist...für die Verlegung der Leitungen (& dabei entstehende Kosten) wäre der jeweilige Eigentümer der Wohung verantwortlich.
Von einem Auskundungsformular o.ä. war bei meiner Anfrage keine Rede...
Dann werde ich da nochmals nachfragen...Danke an @aluny & @Buster01
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