Gelöst

Versprechen von Frau J. I. war ins Gesicht gelogen !

vor 5 Jahren

Ich bin empört und vertraue hier keinem mehr !

Was ist nur aus Telekom geworden ? Man wird nur belogen und auch noch betrogen. Mein Telefongespräch vom 14.01.2020 mit dieser Frau J. I. war nur Lug und Betrug und als ich sie nochmal zur Rede stellen wollte ist sie halt nicht mehr zu sprechen und wird auch von Telekomkollegen verleugnet.....was für Abschlußpraktiken diese TELEKOM mittlerweile verwenden. Ich habe von Anfang an zugestimmt das dieses Gespräch gespeichert werden darf und somit wäre alles klar wie diese Mitarbeiterin mich beschissen und belogen hat. Warum werden am Telefon Zusagen und Versprechen gemacht und dann in keinster Weise eingehalten, und obendrauf wird noch ein Neuvertrag ganz mies erschlichen.

Das ist mittlerweise TELEKOM, schlecht wie seine Mitarbeiter denn die können schalten und walten wie es ihnen gefällt. Offensichtlich wird hier keiner zur Rechenschaft herangezogen was er so mit Kunden macht, Hauptsache man hat den blöden Kunden wieder vertraglich festgenagelt. Eigentlich ein Fall für die Öffentlichkeit.....

 

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 5 Jahren

    Hallo @RZ2

    für die gemachten Erfahrungen kann ich mich nur entschuldigen.

    Lt. Kontakten wurde die Sprachaufzeichnung bereits geprüft und eine solche Absprache war nicht zu finden.
    Dennoch habe ich die Kollegen noch einmal darum gebeten, sich telefonisch mit Ihnen in Verbindung zu setzen und die Angelegenheit zu klären.

    Viele Grüße
    Oliver I.

    3

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    wolliballa

    @wolliballa wrote: 2. von (ungefragtem) Mitschnitt Deinerseits würde ich absehen. Strafbar, wenn Gegenüber nicht zugestimmt hat.

    @wolliballa wrote:

    2. von (ungefragtem) Mitschnitt  Deinerseits würde ich absehen. Strafbar, wenn Gegenüber nicht zugestimmt hat.

    wolliballa
    @wolliballa wrote:

    2. von (ungefragtem) Mitschnitt  Deinerseits würde ich absehen. Strafbar, wenn Gegenüber nicht zugestimmt hat.


    Und als Beweismittel, nicht verwertbar, wenn das Gegenüber nicht zustimmte.

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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