Gelöst
Verständnisfrage zur Sonderkündigung Haushaltszusammenführung
vor 4 Jahren
Guten Tag,
ich habe eine Verständnisfrage:
Bei einer Haushaltszusammenführung von 2 Telekom-Anschlüssen, wurde mir gesagt,
dass ich ein 6 tägiges Sonderkündigungsrecht habe (Neuer Wohnsitz hat bereits einen Telekom-Anschluss).
Die eingeräumte Möglichkeit zur Sonderkündigung, die 6-Tage Frist, zählt ab dem ersten Tag im neuen Wohnsitz, richtig?
Da ich als Kind zurück zu den Eltern ziehe (Mietwohnung), hab ich ja keinen Mietvertrag. (Da dies dennoch eine angegebene Möglichkeit ist, mache ich mir Sorgen, dass ich die Frist verpasse.)
Da bleibt mir ja nur der Nachweis vom Einwohnermeldeamt; diesen bekommt man ja erst sobald man umgezogen ist. (In meiner Situation wäre es der 02.08.21 - Umzug am 01.08.21)
Dem zufolge wäre die Frist vom 01.08-07.08.21 richtig?
Ich danke für die Antworten im Vorraus, Cheers.
Mit freundlichen Grüßen,
Ben
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Akzeptierte Lösung
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vor 4 Jahren
Bei einer Haushaltszusammenführung von 2 Telekom-Anschlüssen, wurde mir gesagt, dass ich ein 6 tägiges Sonderkündigungsrecht habe (Neuer Wohnsitz hat bereits einen Telekom-Anschluss).
Bei einer Haushaltszusammenführung von 2 Telekom-Anschlüssen, wurde mir gesagt,
dass ich ein 6 tägiges Sonderkündigungsrecht habe (Neuer Wohnsitz hat bereits einen Telekom-Anschluss).
Wozu soll es da ein Sonderkündigungsrecht geben? Auf eine Kulanzleistung kann es kein Recht geben. Alle Informationen zur Haushaltzusammenführung inclusiver notwendiger Dokumente und Formulare findest Du unter
https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung
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vor 4 Jahren
wie ich sehe, hat dir hier @olliMD schon einen Link mit allen wichtigen Infos übersendet.
Sollte ich trotzdem noch weiterhelfen können, gib gerne bescheid.
Beste Grüße
Julia U.
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