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Gelöst
Vertrag trotz bestätigter Kündigung verlängert
vor 6 Jahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
mir wurde die Kündigung meines Telefonanschlusses mit Schreiben vom 28.08.2018 zum 19.02.2019 betätigt.
Jetzt musste ich feststellen, dass der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert wurde, weil die Telekom die Stornierung einer Rufnummerportierung als Grund für eine Zurückziehung der Kündigung ansah.
Ich habe meinen Vertrag gekündigt, weil ein anderer Anbieter einen FTTB Anschluss ins Haus gelegt hat und wir einen schnelleren Anschluss benötigte. Bereits seit 1. November habe ich einen Internetanschluss bei dem Glasfaseranbieter. Im Laufe der Zeit wurde uns auch klar, dass wir eine providerunabhängige Lösung hinsichtlich der Telefonie haben wollten, insbesondere da meine Frau freiberuflich tätig ist und sich dies hierfür bestens eignet. Zuerst haben wir daher eine Rufnummerportierung zu Placetel für die Telekommunikation beantragt. Einer Portierung der Rufnummern wurde auch durch die Telekom gegenüber Placetel zum 19.02.2019 bestätigt. Auf Grund verschiedener Dinge haben wir uns im Januar entschieden die Rufnummern nicht zu Placetel sondern zu NFON umzuziehen. Da die Portierung zu Placetel noch bestand, musste die aufgehoben werden, was ich auch machte. Auf Grund dieser Aufhebung der Portierung scheint die Telekom der Annahme zu sein, dass ich dadurch auch die Kündigung meines Anschlusses aufgehoben habe. Ich habe aber nur die Aufhebung der Portierung veranlasst. Aus den Schreiben der Telekom diese Änderung bestätigt, ist keine Änderung des Vertragsverhältnisses ersichtlich. Es steht hierin nur der lapidare Satz: "Hiermit bestätigen wir Ihnen die Beendigung Ihres Vertrags zum Ende der Vertragslaufzeit."
Wie gesgt ich habe Internetprovider und Telefonprovider getrennt.
Ich möchte Sie bitten, den Vertrag wie bestätigt zum 19.02.2019 zu beenden, da eine Aufhebung einer Rufnummernportierung niemals einen Vertrag hinsichtlich eines Internetzuganges und Fernsehen verlängern kann.
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Akzeptierte Lösung
Lorenz S.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
SilentSpace_1
vor 6 Jahren
wir bestätigten Ihnen die Kündigung zum 19. Februar 2019. Sie beauftragten einen Anbieterwechsel mit Rufnummernübernahme erst zu einem, dann zu einem zweiten Anbieter. Die Stornierung der Portierung zum ersten Anbieter und die darauf folgende Anfrage durch den zweiten Anbieter nach Ablauf der Kündigungsfrist bewirkte die Antwort unseres Systems mit dem Wechseltermin 19. Februar 2020.
Hier liegt kein böser Wille zugrunde, sondern einfach der Umstand, dass unser System nach "Schema F" antwortet. Der bestätigte Kündigungstermin ist für uns bindend.
Wie vereinbart, habe ich dem Anbieter die Terminvorziehung gemeldet und ihn telefonisch und schriftlich gebeten eine neue Anfrage zur Reinen Rufnummernportierung zu senden.
Freundliche Grüße, Lorenz S.
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Tabea L.
Antwort
von
Lorenz S.
vor 5 Jahren
ich habe mir alles so weit angeschaut und auch mit meinen Kollegen vom Wechsler Team gesprochen. Meine Kollegin nimmt sich deinem Anliegen an und wird sich mit dir in Verbindung, setzten.
Beste Grüße
Tabea L.
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