Vertrag unter falschen Voraussetzungen angedreht bekommen,Horrorreise und kein Ende in Aussicht
11 years ago
Von der Telekom wurde mir eine Umstellung auf den Entertain Comfort und VDSL 50 TV ohne Umstellungskosten angeboten. Wir haben diesem Vertrag unter der Voraussetzung zugestimmt, wenn wir den jetzigen Preis in Call & Surf Comfort (4) Standard weiterbezahlen können ohne Erhöhung nach 7 und 24 Monaten. Dies wurde mir zugesagt. Daraufhin haben wir zugestimmt. Ende August haben wir festgestellt, dass die getroffenen Aussagen nicht zustimmen und die Erhöhung nach 7 und 24 Monaten erfolgt. Am Donnerstag habe ich den Auftrag storniert. Heute habe ich erfahren, nachdem ich von 14.00 bis 22.30 UHr (mit ca. 10 Anrufen) immer in der Warteschleife hängen blieb, dass die Stonierung nicht eingetragen wurde. Daraufhin wurde unser Anschluss heute umgestellt unser Telefon funktioniert nicht mehr. Gleichzeitig erhielt ich die Auskunft, auf eine Umstellung habe ich nur eine Chance, wenn ich mich selbst drum kümmere indem ich zu dem Vertrieb weitergeleitet werde, was nicht funktioniert oder zum Telekomshop gehe und es dort beantrage. Mich kotzt es förmlich an, dass man einen Vertrag unter falschen Voraussetzungen angedreht bekommt, eine Stonierung nicht eingetragen wird und ich nun ohne Telefon da stehe und wahrscheinlich noch Gebühren dafür zahlen muss, wenn ich eine Rückstellung wieder vornehmen lasse obwohl mich die Telekom beschissen hat.
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11 years ago
Und ich dachte immer, in einem Geschäftskundenportal wird eine etwas andere Ausdrucksweise verwendet als im Consumersegment. Man lernt nie aus.
Mit der Auftragsbestätigung hast Du auch die Widerufsbelehrung bekommen, und ich geh mal davon aus, dass dort auch die gleichen Wege zum Widerruf erklären standen, wie auf dieser Seite:
http://hilfe.telekom.de/hsp/cms/content/HSP/de/3378/FAQ/theme-45859561/Telefonie/theme-133631783/Auftrag-und-Aenderung/theme-45859534/Tarifwechsel-fuer-Kunden/faq-45857912
Telefon steht dort nicht als Weg.
Dies würde allerdings voraussetzen, dass Du als Verbraucher und nicht als Geschäftskunde agiert hast. Als Geschäftskunde hast Du kein Widerufsrecht nach BGB 312 (alt: Fernabgabegesetz).
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11 years ago
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