Gelöst

Vertrag vorzeitig kündigen aufgrund vorhandenem Anschluss

vor 4 Jahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich ziehe zum 01.05.2021 in eine neue Wohnung in der bereits ein Unitymediaanschluss vorhanden ist, welcher über die Nebenkosten abgerechnet wird.

 

Besteht in diesem Fall die Möglichkeit vorzeitig das Vertragsverhältnis aufzulösen?

 

Mit freundlichen Grüßen

Robert P.

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    • vor 4 Jahren

      Nein.

       

      Aber du kannst eine Umzug beauftragen.

      Wenn die Telekom dir nicht exakt den gleichen Anschluss wie dein bisheriger schalten kann, erhältst du ein Sonderkündigungsrecht nach dem TKG (Telekomunikatinsgesetz)

       

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    • vor 4 Jahren


      @robertpogarcic  schrieb:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

       

      ich ziehe zum 01.05.2021 in eine neue Wohnung in der bereits ein Unitymediaanschluss vorhanden ist, welcher über die Nebenkosten abgerechnet wird.

       

      Besteht in diesem Fall die Möglichkeit vorzeitig das Vertragsverhältnis aufzulösen?

       

      Mit freundlichen Grüßen

      Robert P.


      Über die Nebenkosten wird bestimmt ja nur TV (Grundversorgung) abgerechnet.

      Besondere TV-Pakete sowie Internet und Telefon dürften optional und gegen gesonderte Berechnung sein.

      Du kannst für deinen bestehenden Telekomanschluß einen Umzugsauftrag machen.

      Wird dann festgestellt, dass der Telekomvertrag in der neuen Wohnung nicht genau so wie bisher  möglich ist, hast du ein Sonderkündigungsrecht mit dreimonatiger Frist.

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      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Den Internetanschluss würde ich ja behalten, aber ich sehe nicht ein für TV 2 mal zu zahlen, schade dass sich hier die Telekom quer stellt und mir 0 entgegenkommt.

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      Hallo @robertpogarcic,

      bei einem Umzug kann nur ein anderer, höherwertiger Anschluss von der Telekom für eine Sonderkündigung berücksichtigt werden.

      Ansonsten gilt wie bereits angesprochen die Sonderkündigung nach TKG , falls wir nicht den gleichen Anschluss wieder bereitstellen können - das müsste ich aber prüfen.

      Damit ich schnell weiterhelfen kann, füllen Sie bitte in Ihren Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und/oder „Telefonnummer“ aus. Über folgenden Link gelangen Sie sofort zur richtigen Stelle in Ihrem Profil. https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata Im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung.

      Grüße
      Mandy S.

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      Uneingeloggter Nutzer

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      von

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