Gelöst
vertraglich zugesicherte Leistung
vor einem Jahr
Hallo, wo finde ich denn die vertraglich zugesicherte Leistung meines Anschlusses (DSL, Internet)
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
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vor einem Jahr
Hier kannst du nach deinem Tarif suchen und findest dann alle Infos:
https://www.telekom.de/is-bin/INTERSHOP.enfinity/WFS/EKI-PK-Site/-/-/-/ViewAGB-Start
3
Antwort
von
vor einem Jahr
Auch dir ein freundliches Hallo @Podlewski
In der schriftlichen Bestätigung für deinen Anschluss!
Grüßle
Antwort
von
vor einem Jahr
Danke, wird ausprobiert.
Antwort
von
vor einem Jahr
Tja, die schriftlichen Bestätigungen sind das Problem. Ich nutzte bereits BTX ... 😀
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
Auch dir ein freundliches Hallo @Podlewski
In der schriftlichen Bestätigung für deinen Anschluss!
Grüßle
0
vor einem Jahr
Hier auch ein wenig Lesestoff.
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Breitband/Breitbandgeschwindigkeiten/Stellungnahmen2022/Stellungnahme_vznrw.pdf?__blob=publicationFile&v=1
4
Antwort
von
vor einem Jahr
Nicht gelesen deinen Link,
Ging es um die Tarife oder die ...
vertraglich zugesicherte Leistung meines Anschlusses
??
Und da hat mein Link schon ein wenig Einfluss drauf. Stichwort TKG -Novelle.
Also mein Tipp @→Mataimaki← . Lesen.
Antwort
von
vor einem Jahr
Ging es um die Tarife oder die ... Podlewski vertraglich zugesicherte Leistung meines Anschlusses vertraglich zugesicherte Leistung meines Anschlusses Podlewski vertraglich zugesicherte Leistung meines Anschlusses
Ging es um die Tarife oder die ...
vertraglich zugesicherte Leistung meines Anschlusses
Und was hat damit die BNetzA zu tun frage ich nochmal?
Macht die BNetzA die Tarife und Verträge?
Tja, die schriftlichen Bestätigungen sind das Problem. Ich nutzte bereits BTX
Es geht wohl um einen alten Tarif, was sollen dann noch die 90% @HappyGilmore ?
Es geht ja anscheinend nicht um eine Störung.
Und da hat mein Link schon ein wenig Einfluss drauf. Stichwort TKG -Novelle.
Auf das ?
wo finde ich denn die vertraglich zugesicherte Leistung meines Anschlusses (DSL, Internet)
Aber nur wenn es um eine Störung geht.
Daher zu früh damit gekommen.
Und noch was, das steht sogar in den vertraglichen Leistungsbeschreibungen, wenn der Tarif aktuell ist.
Antwort
von
vor einem Jahr
Hier auch ein wenig Lesestoff. https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Breitband/Bre...
Hier auch ein wenig Lesestoff.
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Breitband/Bre...
In dem Link geht es nur um Mobilfunk - ist also völlig unerheblich für die Frage hier.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
wo finde ich denn die vertraglich zugesicherte Leistung meines Anschlusses
Im Vertrag selbst?!!
2
Antwort
von
vor einem Jahr
Tja, die schriftlichen Bestätigungen sind das Problem. Ich nutzte bereits BTX ... is halt a Zeitlang her ...
Antwort
von
vor einem Jahr
Na ja, seit BTX wirst du ja vielleicht mal einen Tarifwechsel durchgeführt haben
Wie nennt sich denn dein aktueller Tarif und hast du bestimmte konkrete Fragen dazu?
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
@Stefan @→Mataimaki← Ihr habt ja Recht. Was wollte ich damit sagen? Nichts zu den Tarifen! Warum auch? Habe den falschen Link gewählt. Danke für den Hinweis.
Habe die Frage von @Podlewski so verstanden, das er wissen wollte welche Bandbreite ihm vertraglich zu steht. Und das regelt doch a. der Vertrag und b. auch die TKG die vom Gesetzgeber bzw. der BNetzA festgehalten und umgesetzt wird. Liege ich da so falsch?
3
Antwort
von
vor einem Jahr
Und das regelt doch a. der Vertrag und b. auch die TKG die vom Gesetzgeber bzw. der BNetzA festgehalten und umgesetzt wird. Liege ich da so falsch?
Du liegst falsch mit b..
Es wird nur geregelt, was man "bekommt" wenn es nicht passt.
Inhalt und Leistungen des Vertrages stimmst du zu, sobald du "unterschreibst" bzw. dies abschließt.
Antwort
von
vor einem Jahr
Inhalt und Leistungen des Vertrages stimmst du zu, sobald du "unterschreibst" bzw. dies abschließt.
...und wenn es nicht passt hat der Netzbetreiber dann entsprechend nachzubessern bzw. anzupassen? Sprich die Leistungen?
Antwort
von
vor einem Jahr
...und wenn es nicht passt hat der Netzbetreiber dann entsprechend nachzubessern bzw. anzupassen? Sprich die Leistungen?
Müssen wir das hier jetzt ausdiskutieren?
Wenn du schon mit solchen Links kommst, sollte man sich auch richtig informieren oder halt auch mal Jura studieren um damit was anfangen zu können.
Es ist immer wieder hier lustig, wie viele bereits mit der BNetzA kommen, ohne davon auch nur etwas Jura studiert oder Ahnung zu haben.
Ein reines Belesen reicht da nicht aus.
Für mich ist das nun hier beendet, da es in OT geht.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Hallo Loide!
@Podlewski hat gefragt:
wo finde ich denn die vertraglich zugesicherte Leistung meines Anschlusses?
Die einzig richtige Antwort darauf war meine:
In der schriftlichen Bestätigung für deinen Anschluss!
Anstatt, das mir jemand die Lösung gibt, werden hier Nebenschauplätze aufgemacht und über Hölzchen und Stöckchen diskutiert!
Ein schönes Wochenende meine Helden
2
Antwort
von
vor einem Jahr
Die einzig richtige Antwort darauf war meine: pamperlapescu In der schriftlichen Bestätigung für deinen Anschluss! In der schriftlichen Bestätigung für deinen Anschluss! pamperlapescu In der schriftlichen Bestätigung für deinen Anschluss!
Die einzig richtige Antwort darauf war meine:
In der schriftlichen Bestätigung für deinen Anschluss!
@pamperlapescu
Sorry aber das stimmt schon länger nicht mehr, ich hab mir die letzten Auftragsbestätigungen von mir jetzt mal angeschaut und da findet sich weder ne Preisliste noch die AGB oder gar die Leistungsbeschreibung in dieser Bestätigung.
Daher eben auch mein Link oben zu sämtlichen vertraglichen Leistungen der Telekom.
Auf den wird nämlich auch in der Auftragsbestätigungsmail verwiesen:
Antwort
von
vor einem Jahr
Moinsen!
Es geht ja nicht darum, was in den AGB steht!
Dort steht nur 'bis zu'!
In meiner Bestätigung aus 2020 sieht das so aus:
Dort stehen die vertraglich zugesagten Leistungen.
Bei nem Magenta s würde da z.B. stehen, das von den AGB-16.000 nur 3.000 ankommen!
Ein Link zu den AGB befindet sich ebenfalls in der BEstätigung
Grüßle
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
@pamperlapescu
Okay, hab ehrlich gesagt auch keinerlei Lust darüber jetzt die nächste Diskussion loszutreten.
Fakt ist dass ALLE vertraglichen Leistungen in einer Leistungsbeschreibung stehen (niemand hat hier geschrieben dass es dem TE um die Geschwindigkeit geht aber auch die ist dort klar definiert.)
Diese Leistungsbeschreibung findest du halt eben NICHT in der Auftragsbestätigung.
Es gibt eine Vorvertragliche Information in der die Leistungsbeschreibung beinhaltet ist und es gibt den Link dazu.
1
Antwort
von
vor einem Jahr
Diese Leistungsbeschreibung findest du halt eben NICHT in der Auftragsbestätigung.
Niemand spricht von der Leistungsbeschreibung und nein, da hast du recht, die steht nicht in der Bestätigung.
Danach wurde aber auch nicht gefragt!
Die sind unter dem AGB-Link zu finden!
Nur in der Bestätigung stehen die Fakten, die der Kunde zu erwarten hat!
sG
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
wo finde ich denn die vertraglich zugesicherte Leistung
Nein, niemand spricht von der Leistungsbeschreibung, man trägt nur nach den vertraglich zugesicherten Leistungen, ist natürlich was völlig anderes. 🙈
Ja, in der E-Mail wo die Auftragsbestätigung als PDF dranhängt ist der AGB-Link aber in der Bestätigung selber suchst du verzweifelt nach allen vertraglich zugesicherten Leistungen.
Nur in der Bestätigung stehen die Fakten, die der Kunde zu erwarten hat!
Nur in der Bestätigung stehen die Fakten, die der Kunde zu erwarten hat!
Ne eben nicht, aber gerne ein Screenshot wo in der Auftragsbestätigung ein Hinweis zu den Entstörfristen oder die Verfügbarkeit im Jahresmittel steht.
6
Antwort
von
vor einem Jahr
Du meinst die von mir oben erwähnte vorvertragliche Information
Nein, ich meinte tatsächlich die Eingangsbestätigung. Es kann natürlich sein, dass sich jetzt mit der vorvertraglichen Information etwas im Prozess geändert hat, dazu habe ich selbst allerdings noch keine Erfahrungen.
Vorher war es aber so, dass die Eingangsbestätigung die entsprechenden Dokumente (AGB, Preisliste, Leistungsbeschreibung) beinhaltete. Und das gilt ja dann für alle Verträge, deren Abschluss schon etwas länger her ist.
Letztendlich ist das aber vermutlich auch egal, da ja hier nachgefragt wurde, weil die entsprechenden Dokumente nicht mehr auffindbar sind. In einem solchen Fall kann man sich meines Wissens die Dokumente auch noch einmal neu durch den Kundenservice zuschicken lassen.
Antwort
von
vor einem Jahr
Nein, ich meinte tatsächlich die Eingangsbestätigung. Es kann natürlich sein, dass sich jetzt mit der vorvertraglichen Information etwas im Prozess geändert hat, dazu habe ich selbst allerdings noch keine Erfahrungen.
Genau, das hat sich inzwischen geändert.
Man muss ja inzwischen als Privatkunde die vorvertraglichen Infos bekommen und die beinhalten dann auch die AGB, die Leistungsbeschreibung und die Preisliste.
In den meisten Fällen bekommst du diese Infos schon VOR dem Vertragsabschluss im Laufe des Bestellprozesses per Mail zugeschickt.
Antwort
von
vor einem Jahr
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
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