Vertragsverlängerung nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit
vor 4 Jahren
Hallo, die Mindestvertragslaufzeit meines Magenta Zuhause M-Vertrages endet am 31.5.2021. Um wie viele Monate verlängert sich der Vertrag automatisch, wenn ich ihn nicht kündige - 12 oder 24 Monate? Ich frage, weil ich einen Glasfaseranschluss bei der Deutschen Glasfaser inklusive Kündigung des bestehenden Anschlusses beauftragt habe und die DG darauf hinweist, dass man beim Auslaufen des Altvertrages vor Freischaltung des Glasfaseranschlusses darauf achten soll, dass sich der Altvertrag nur um maximal 12 Monate verlängert.
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vor 4 Jahren
Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.
Ist schon absehbar, wann es den Glasfaseranschluss geben wird?
3
Antwort
von
vor 4 Jahren
@Has Hallo, danke für die Info. Nein, die Leerrohre sind verlegt, wann die Hausanschlüsse gelegt werden (in Weyhe bei Bremen), wurde noch nicht mitgeteilt. Gehe von 2./3. Quartal aus.
Antwort
von
vor 4 Jahren
Die Kündigung muss fristgerecht erfolgen. Gekündigt werden kann dabei aber auch zu einem späteren Termin.
Antwort
von
vor 4 Jahren
Die Deutsche Glasfaser wurde ja mit der Kündigung und Rufnummerübertragung beauftragt. Es soll ja so sein, dass der bestehende Anschluss und der Glasfaseranschluss eine Zeitlang parallel laufen. Verstehe ich Sie richtig, dass die Kündigung also auch zu einem späteren Zeitpunkt als die jetzige Fristsetzung erfolgen erfolgen kann und der Vertrag dann auch nach 12 Monaten endet?
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
Ich frage, weil ich einen Glasfaseranschluss bei der Deutschen Glasfaser inklusive Kündigung des bestehenden Anschlusses beauftragt habe und die DG darauf hinweist, dass man beim Auslaufen des Altvertrages vor Freischaltung des Glasfaseranschlusses darauf achten soll, dass sich der Altvertrag nur um maximal 12 Monate verlängert.
Ich frage, weil ich einen Glasfaseranschluss bei der Deutschen Glasfaser inklusive Kündigung des bestehenden Anschlusses beauftragt habe und die DG darauf hinweist, dass man beim Auslaufen des Altvertrages vor Freischaltung des Glasfaseranschlusses darauf achten soll, dass sich der Altvertrag nur um maximal 12 Monate verlängert.
Dieser Hinweis ist Unfug, da eine Verlängerung um mehr als zwölf Monate nicht zulässig ist.
Soviel zur DG.
5
Antwort
von
vor 4 Jahren
@Gelöschter Nutzer
Ist mir bekannt.
Darum scheint es aber auch nicht zu gehen. So wie ich das verstehe, schickt DG die Kündigung mit Wechsel erst raus, wenn der Anschlusstermin absehbar ist.
Und in der Zeit könnte man sehr wohl den Vertrag aktiv verlängern und wechseln und wäre über den 12 Monaten, wenn dann die Kündigung von DG danach eintrudelt. Eine "automatische" Verlängerung wird überhaupt nicht erwähnt. (Mal abgesehen davon, dass die maximal 12 Monate ja der maximalen automatischen Verlängerung entsprechen)
Antwort
von
vor 4 Jahren
Smartie1 Ich frage, weil ich einen Glasfaseranschluss bei der Deutschen Glasfaser inklusive Kündigung des bestehenden Anschlusses beauftragt habe und die DG darauf hinweist, dass man beim Auslaufen des Altvertrages vor Freischaltung des Glasfaseranschlusses darauf achten soll, dass sich der Altvertrag nur um maximal 12 Monate verlängert. Ich frage, weil ich einen Glasfaseranschluss bei der Deutschen Glasfaser inklusive Kündigung des bestehenden Anschlusses beauftragt habe und die DG darauf hinweist, dass man beim Auslaufen des Altvertrages vor Freischaltung des Glasfaseranschlusses darauf achten soll, dass sich der Altvertrag nur um maximal 12 Monate verlängert. Smartie1 Ich frage, weil ich einen Glasfaseranschluss bei der Deutschen Glasfaser inklusive Kündigung des bestehenden Anschlusses beauftragt habe und die DG darauf hinweist, dass man beim Auslaufen des Altvertrages vor Freischaltung des Glasfaseranschlusses darauf achten soll, dass sich der Altvertrag nur um maximal 12 Monate verlängert. Dieser Hinweis ist Unfug, da eine Verlängerung um mehr als zwölf Monate nicht zulässig ist.
Ich frage, weil ich einen Glasfaseranschluss bei der Deutschen Glasfaser inklusive Kündigung des bestehenden Anschlusses beauftragt habe und die DG darauf hinweist, dass man beim Auslaufen des Altvertrages vor Freischaltung des Glasfaseranschlusses darauf achten soll, dass sich der Altvertrag nur um maximal 12 Monate verlängert.
Ich frage, weil ich einen Glasfaseranschluss bei der Deutschen Glasfaser inklusive Kündigung des bestehenden Anschlusses beauftragt habe und die DG darauf hinweist, dass man beim Auslaufen des Altvertrages vor Freischaltung des Glasfaseranschlusses darauf achten soll, dass sich der Altvertrag nur um maximal 12 Monate verlängert.
Dieser Hinweis ist Unfug, da eine Verlängerung um mehr als zwölf Monate nicht zulässig ist.
Dein Hinweis ist Unfug wenn Du genau liest, was der Hinweis war.
Die Ansage ist nicht, dass man darauf achten soll, dass es keine automatische Verlängerung um mehr als 12 Monate gibt (die es wie Du richtig rausstellst nicht gibt).
Sondern dass man darauf achten soll, dass es keine Verlängerung um mehr als 12 Monate gibt - eine Verlängerung auf 24 Monate hat man aber wenn man den Telekom Tarif aktiv anfasst.
Antwort
von
vor 4 Jahren
Dieses "aktive Anfassen" führt nicht zu einer Verlängerung sondern zu einem neuen Vertrag, mit Neubeginn der Mindestvertragslaufzeit.
Uneingeloggter Nutzer
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Uneingeloggter Nutzer
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von