Vertragsverlängerung nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit

vor 4 Jahren

Hallo, die Mindestvertragslaufzeit meines Magenta Zuhause M-Vertrages endet am 31.5.2021. Um wie viele Monate verlängert sich der Vertrag automatisch, wenn ich ihn nicht kündige - 12 oder 24 Monate? Ich frage, weil ich einen Glasfaseranschluss bei der Deutschen Glasfaser inklusive Kündigung des bestehenden Anschlusses beauftragt habe und die DG darauf hinweist, dass man beim Auslaufen des Altvertrages vor Freischaltung des Glasfaseranschlusses darauf achten soll, dass sich der Altvertrag nur um maximal 12 Monate verlängert. 

423

10

    • vor 4 Jahren

      Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird. 

      Ist schon absehbar, wann es den Glasfaseranschluss geben wird?

      3

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @Has Hallo, danke für die Info. Nein, die Leerrohre sind verlegt, wann die Hausanschlüsse gelegt werden (in Weyhe bei Bremen), wurde noch nicht mitgeteilt. Gehe von 2./3. Quartal aus. 

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Die Kündigung muss fristgerecht erfolgen. Gekündigt werden kann dabei aber auch zu einem späteren Termin. 

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Die Deutsche Glasfaser wurde ja mit der Kündigung und Rufnummerübertragung beauftragt. Es soll ja so sein, dass der bestehende Anschluss und der Glasfaseranschluss eine Zeitlang parallel laufen. Verstehe ich Sie richtig, dass die Kündigung also auch zu einem späteren Zeitpunkt als die jetzige Fristsetzung erfolgen erfolgen kann und der Vertrag dann auch nach 12 Monaten endet? 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Smartie1

      Ich frage, weil ich einen Glasfaseranschluss bei der Deutschen Glasfaser inklusive Kündigung des bestehenden Anschlusses beauftragt habe und die DG darauf hinweist, dass man beim Auslaufen des Altvertrages vor Freischaltung des Glasfaseranschlusses darauf achten soll, dass sich der Altvertrag nur um maximal 12 Monate verlängert.

      Ich frage, weil ich einen Glasfaseranschluss bei der Deutschen Glasfaser inklusive Kündigung des bestehenden Anschlusses beauftragt habe und die DG darauf hinweist, dass man beim Auslaufen des Altvertrages vor Freischaltung des Glasfaseranschlusses darauf achten soll, dass sich der Altvertrag nur um maximal 12 Monate verlängert. 

      Smartie1

      Ich frage, weil ich einen Glasfaseranschluss bei der Deutschen Glasfaser inklusive Kündigung des bestehenden Anschlusses beauftragt habe und die DG darauf hinweist, dass man beim Auslaufen des Altvertrages vor Freischaltung des Glasfaseranschlusses darauf achten soll, dass sich der Altvertrag nur um maximal 12 Monate verlängert. 


      Dieser Hinweis ist Unfug, da eine Verlängerung um mehr als zwölf Monate nicht zulässig ist.

       

      Soviel zur DG.

      5

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @Gelöschter Nutzer 

      Ist mir bekannt. 

       

      Darum scheint es aber auch nicht zu gehen. So wie ich das verstehe, schickt DG die Kündigung mit Wechsel erst raus, wenn der Anschlusstermin absehbar ist. 

       

      Und in der Zeit könnte man sehr wohl den Vertrag aktiv verlängern und wechseln und wäre über den 12 Monaten, wenn dann die Kündigung von DG danach eintrudelt. Eine "automatische" Verlängerung wird überhaupt nicht erwähnt. (Mal abgesehen davon, dass die maximal 12 Monate ja der maximalen automatischen Verlängerung entsprechen) 

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Smartie1

      Smartie1 Ich frage, weil ich einen Glasfaseranschluss bei der Deutschen Glasfaser inklusive Kündigung des bestehenden Anschlusses beauftragt habe und die DG darauf hinweist, dass man beim Auslaufen des Altvertrages vor Freischaltung des Glasfaseranschlusses darauf achten soll, dass sich der Altvertrag nur um maximal 12 Monate verlängert. Ich frage, weil ich einen Glasfaseranschluss bei der Deutschen Glasfaser inklusive Kündigung des bestehenden Anschlusses beauftragt habe und die DG darauf hinweist, dass man beim Auslaufen des Altvertrages vor Freischaltung des Glasfaseranschlusses darauf achten soll, dass sich der Altvertrag nur um maximal 12 Monate verlängert. Smartie1 Ich frage, weil ich einen Glasfaseranschluss bei der Deutschen Glasfaser inklusive Kündigung des bestehenden Anschlusses beauftragt habe und die DG darauf hinweist, dass man beim Auslaufen des Altvertrages vor Freischaltung des Glasfaseranschlusses darauf achten soll, dass sich der Altvertrag nur um maximal 12 Monate verlängert. Dieser Hinweis ist Unfug, da eine Verlängerung um mehr als zwölf Monate nicht zulässig ist.

      Smartie1

      Ich frage, weil ich einen Glasfaseranschluss bei der Deutschen Glasfaser inklusive Kündigung des bestehenden Anschlusses beauftragt habe und die DG darauf hinweist, dass man beim Auslaufen des Altvertrages vor Freischaltung des Glasfaseranschlusses darauf achten soll, dass sich der Altvertrag nur um maximal 12 Monate verlängert.

      Ich frage, weil ich einen Glasfaseranschluss bei der Deutschen Glasfaser inklusive Kündigung des bestehenden Anschlusses beauftragt habe und die DG darauf hinweist, dass man beim Auslaufen des Altvertrages vor Freischaltung des Glasfaseranschlusses darauf achten soll, dass sich der Altvertrag nur um maximal 12 Monate verlängert. 

      Smartie1

      Ich frage, weil ich einen Glasfaseranschluss bei der Deutschen Glasfaser inklusive Kündigung des bestehenden Anschlusses beauftragt habe und die DG darauf hinweist, dass man beim Auslaufen des Altvertrages vor Freischaltung des Glasfaseranschlusses darauf achten soll, dass sich der Altvertrag nur um maximal 12 Monate verlängert. 


      Dieser Hinweis ist Unfug, da eine Verlängerung um mehr als zwölf Monate nicht zulässig ist.

      Smartie1
      Smartie1

      Ich frage, weil ich einen Glasfaseranschluss bei der Deutschen Glasfaser inklusive Kündigung des bestehenden Anschlusses beauftragt habe und die DG darauf hinweist, dass man beim Auslaufen des Altvertrages vor Freischaltung des Glasfaseranschlusses darauf achten soll, dass sich der Altvertrag nur um maximal 12 Monate verlängert.

      Ich frage, weil ich einen Glasfaseranschluss bei der Deutschen Glasfaser inklusive Kündigung des bestehenden Anschlusses beauftragt habe und die DG darauf hinweist, dass man beim Auslaufen des Altvertrages vor Freischaltung des Glasfaseranschlusses darauf achten soll, dass sich der Altvertrag nur um maximal 12 Monate verlängert. 

      Smartie1

      Ich frage, weil ich einen Glasfaseranschluss bei der Deutschen Glasfaser inklusive Kündigung des bestehenden Anschlusses beauftragt habe und die DG darauf hinweist, dass man beim Auslaufen des Altvertrages vor Freischaltung des Glasfaseranschlusses darauf achten soll, dass sich der Altvertrag nur um maximal 12 Monate verlängert. 


      Dieser Hinweis ist Unfug, da eine Verlängerung um mehr als zwölf Monate nicht zulässig ist.


      Dein Hinweis ist Unfug wenn Du genau liest, was der Hinweis war.

       

      Die Ansage ist nicht, dass man darauf achten soll, dass es keine automatische Verlängerung um mehr als 12 Monate gibt (die es wie Du richtig rausstellst nicht gibt).

      Sondern dass man darauf achten soll, dass es keine Verlängerung um mehr als 12 Monate gibt - eine Verlängerung auf 24 Monate hat man aber wenn man den Telekom Tarif aktiv anfasst.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren


      @muc80337_2  schrieb:
      eine Verlängerung auf 24 Monate hat man aber wenn man den Telekom Tarif aktiv anfasst.

      Dieses "aktive Anfassen" führt nicht zu einer Verlängerung sondern zu einem neuen Vertrag, mit Neubeginn der Mindestvertragslaufzeit.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

      Uneingeloggter Nutzer

      Frage

      von