Gelöst

Vertragswiderruf wegen Falschinformationen durch Kundenberater

vor 4 Jahren

hiermit widerrufe ich den Auftrag vom ...., abgeschlossen mit einem Ihrer Kundenberater während eines Hausbesuchs. Ich möchte wieder zu meinem bisherigen Vertrag Mangenta Zuhause L - sowie den dazu gebuchten Leistungen - zurück. Dieser Widerruf erfolgt innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist.

 

Begründung:

Der Vertragswechsel erfolgte aufgrund falscher Angaben des Kundenberaters:

 

  • Der Abschluss des Vertrag gelte für ein Jahr, so der Kundenberater. In Wahrheit sind es zwei Jahre, wobei nach Ablauf des ersten Jahres der Grundbetrag automatisch erhöht wird.

  • Der Abschluss des neuen Vertrags bedeute die Halbierung des monatlichen Grundbeitrags für mich. Tatsächlich spare ich im ersten Jahr nur 0,82 Euro. Im zweiten Jahr - das im Kundengespräch unterschlagen wurde – zahle ich 4,18 Euro mehr als bisher, bei gleichen Leistungen.

 

Kein Wunder, dass mir ihr Kundenberater keine Kopie bzw. einen Durchschlag des Vertrags gegeben hat, trotz mehrmaliger Nachfrage. Ich habe ihn erst gestern – also am 05.02.2021 - zugeschickt bekommen. Jetzt erst wurde mir klar, dass es sich um einen Vertragswechsel handelt, der mir nicht nur finanzielle Nachteile einbringt, sondern mich auch noch zwei Jahre lang auf diese Nachteile festlegt.

 

Resumé: Ihr Kundenberater hat mich gezielt über den Tisch gezogen, wobei er auf den guten Ruf der Telekom setzte. Genau dieser Ruf des seriösen Dienstleisters Telekom war war es, der mich veranlasste, auf die Angaben ihres Außendienstmitarbeiters zu vertrauen und das ungelesene Formular zu unterschreiben.

Leider fand ich in Ihrem Kundencenter keine andere Möglichkeit, dieses Schreiben dem Kundendienst vorab zuzustellen. Ab Montag wird es Ihnen schriftlich zugestellt.

 

 

Text zur besseren Lesbarkeit auf normale Größe geändert.

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 4 Jahren

    Hab es gerade noch mal Nachgelesen.

    selbst die Ausnahme dass auf Einladung des Kunden ein Verkauf außerhalb der Geschäftsräume kein Widerrufsrecht hat, galt nur bis 2014

     

    jetzt kann JEDER Vertrag der außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers geschlossen wird widerrufen werden - außer Reparaturen:

     

     

    Die bisherigen Ausnahmen im vormaligen Absatz 3 des § 312 BGB wurden gestrichen. Vielmehr wurden in § 312g Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Ausnahmen für sämtliche Möglichkeiten von Verbraucherverträgen neu gefasst. Für die „Haustürgeschäfte“ ist dabei vor allem die Ausnahme in Nr. 11 wesentlich. Hier werden nur noch „Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen“ vom Widerrufsrecht ausgenommen – und auch nur für die zuvor angeforderten Dienstleistungen. Dies bedeutet, dass entgegen der früheren Regelung nun auch Vertragsschlüsse widerrufen werden können, wenn der Verbraucher zuvor einen Vertreter bestellt hatte.

     

     

    Auch deinen Staubsauger musst du innerhalb von 2 Wochen wieder abholen, ob du willst oder nicht. 

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 4 Jahren

    Hallo @Kung Fu vielen Dank für das Telefonat Fröhlich

    Wie besprochen habe ich die Rückabwicklung auf den alten Vertrag (Magenta Zuhause L mit VDSL) eingestellt, sodass ab morgen spätestens übermorgen im Kundencenter auch wieder der alte Vertrag ersichtlich sein wird. Die Unannehmlichkeiten bitte ich vielmals zu entschuldigen. Sollte doch noch was sein, dann gerne wieder melden.

    Grüße Anne W.

    12

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Hallo @Kung Fu

    leider konnten wir Sie bisher nicht erreichen. Wann passt es ab Montag am Besten?

    Gruß

    Jürgen Wo.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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