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Verweigerung der Annahme von Mietrouter im Shop München Marienplatz
vor 7 Jahren
Zur Umstellung von ISDN auf IP hat die Telekom mir den Vertrag samt Zubehör (Mietrouter) zum 10.0818 gekündigt. Danach habe ich neuen Vertrag Magenta M ohne Routermiete abgeschlossen. Mein Versuch, den Router am 26.06.18 (nach Umstellung auf IP) im Telkomshop München Marienplatz zurückzugeben (siehe auch https://telekom.de/hilfe/geraete-zubehoer/router/geraete-mieten-endgeraete-servicepaket/mietgeraet-kuendigen) war erfolglos. Zunächst wurde Bereitschaft zur Rücknahme gezeigt, allerdings mit dem Hinweis, dass man keine Haftung Verlust oder Beschädigung (Weiterversand durch Post) übernehme. Auch wurde verweigert, eine Rückgabequittung auszustellen. Danach wurde wegen des angeblich hochwertigen Routers (W 921V) die Rückgabe endgültig verweigert, weil so ein Router auch nicht über den Shop bezogen worden sei.
Es kann doch nicht sein, dass über die oben genannte Telekomseite die Rückgabe im Shop möglich sein soll, dann aber die Rückgabe verweigert wird bzw. ein Rückgabequittung nicht ausgestellte werden kann und der Kunde für ein Verschwinden des Routers auch noch haften soll. Ich bitte um Aufklärung, ob die Telekomseite eine falsche Auskunft gibt oder das Personal im Telekomshop in München/Marienplatz unzureichend geschult wurde.
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Kugic
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 7 Jahren
Das wird sich noch nicht überall rumgesprochen haben.
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dres.v.armansperg
Antwort
von
Kugic
vor 7 Jahren
Vielen Dank. Muss der Shop eine Empfangsquittung ausstellen?
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Sonja K.
Community Manager*in
vor 7 Jahren
Hallo @dres.v.armansperg,
Sie haben Recht, die Rückgabe eines Endgerätes ist auch im Telekom Shop möglich.
Ich zitiere hier das Lehrbuch:
Auch bei "Kündigungen von Endgeräte-Service-Paketen (EG-SP)" kann der Kunde seine Mietgeräte in einem T-Shop abgeben. Diese nehmen neben den Fernabsatz-Retouren auch Mietgeräte zurück-
Der Telekom Shop Mitarbeiter prüft im Retourenportal die Retourenberechtigung - druckt gegebenfalls für den Kunden die Retourendokumente (Rücksendelabel und Retourenschein).
Der Kunde erhält als Quittung einen „Übergabebeleg“ mit allen relevanten Angaben für eventuelle Rückfragen im Kundenservice.
So viel zur Theorie, in der Praxis haben Sie andere Erfahrungen machen müssen. Das tut mir wirklich leid, dass die Kollegen in dieser Situation wohl aus Unwissenheit falsch handelten. Dam gehen wir nach.
Was machen wir beide jetzt mit Ihrem Gerät? Wenn Sie mögen, schreiben Sie mir in Ihr Profil Ihre Kundendaten und im Anschluss hier in Thread einen Hinweis darauf. Ich veranlasse dann die Kündigung des Routers und senden Ihnen gerne einen Retourenschein zu.
Mit diesem können Sie ein Paket mit dem Router kostenfrei an uns zurücksenden oder das bereits vorbereitete Paket im Telekom Shop abgeben.
Gruß Sonja K.
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dres.v.armansperg
Antwort
von
Sonja K.
vor 7 Jahren
Vielen Dank für die Antwort. Habe in der Zwischenzeit Router über DHL zurückgeschickt.
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