Die Telekom hilft Community zieht um und ist bis zum 8. Januar 2025 nur eingeschränkt zugänglich.
Gelöst
Vorstandsbeschwerde
vor 5 Jahren
Guten Tag,
leider werd ich überall wo ich mein Anliegen vorbringen möchte weiter geschickt.
Wäre es möglich, mir zu sagen, an welche Anschrift ich eine Vorstandsbeschwerde einreichen darf?
Vielen Dank und beste Grüße
Winter-Weidenbach
1662
0
68
Akzeptierte Lösungen
Alle Antworten
Sortieren
Älteste zuerst
Neueste zuerst
Älteste zuerst
Autor
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 4 Jahren
1189
0
4
vor 4 Jahren
1884
0
5
vor 3 Jahren
1383
0
9
vor 4 Jahren
1172
0
4
Akzeptierte Lösung
Oliver I.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
Oberhausen85
vor 5 Jahren
herzlich willkommen in unserer Community und vielen Dank, dass Sie Ihre Daten bereits im Profil hinterlegt haben.
Zunächst möchte ich mich für die gemachten Erfahrungen entschuldigen. Da ist so einiges schief gelaufen
Wenn ich es richtig gelesen habe, läuft der Anschluss jetzt schon mal.
Bei der hohen Telefonrechnung kommt leider ein anderer Punkt zum Tragen, den die Kollegen nicht richtig gemacht haben.
Hierbei handelt es sich nicht um Kosten für die Entstörung, sondern für den Umzug (Bereitstellungskosten). Der erste Kollege hatte diesen nicht wie abgesprochen "kostenfrei" eingestellt. Dann kam ja die eigentliche Korrektur dazu (wurde nicht als sogenannte Rückabwicklung gebucht, sondern als normaler Umzug nach TKG . Damit hätten wir dann schon die Bereitstellungskosten #2. Was jetzt allerdings noch nicht auf der Rechnung ist (kommt aber leider noch) ... der Umzug zum richtigen Datum. Da werden also später (mit der nächsten Telefonrechnung) erneut die Bereitstellungskosten berechnet.
Aber da jetzt bitte keine Sorgen machen. Für die aktuelle Telefonrechnung habe ich bereits eine sogenannte Zahl- und Mahnsperre gesetzt, so dass bei ausbleibender Zahlung zunächst keine Mahnung versendet wird. Zeitgleich werde ich die bisher berechneten Bereitstellungskosten erstatten, so dass der Rechnungsbetrag um den Wert reduziert wird. So muss nur der Differenzbetrag überwiesen werden muss.
Anschließend werde ich hier noch eine Wiedervorlage für den Beitrag einrichten, damit wir nach Erstellung der nächsten Telefonrechnung die letzten Umzugskosten ebenfalls gutschreiben können.
Viele Grüße
Oliver I.
3
0