Gelöst

Vorstandsbeschwerde

vor 5 Jahren

Guten Tag,

leider werd ich überall wo ich mein Anliegen vorbringen möchte weiter geschickt.

Wäre es möglich, mir zu sagen, an welche Anschrift ich eine Vorstandsbeschwerde einreichen darf?

Vielen Dank und beste Grüße

Winter-Weidenbach

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  • Akzeptierte Lösung

    Telekom hilft Team

    akzeptiert von

    vor 5 Jahren

    Hallo @Oberhausen85,

    herzlich willkommen in unserer Community und vielen Dank, dass Sie Ihre Daten bereits im Profil hinterlegt haben.

    Zunächst möchte ich mich für die gemachten Erfahrungen entschuldigen. Da ist so einiges schief gelaufen Traurig
    Wenn ich es richtig gelesen habe, läuft der Anschluss jetzt schon mal.

    Bei der hohen Telefonrechnung kommt leider ein anderer Punkt zum Tragen, den die Kollegen nicht richtig gemacht haben.
    Hierbei handelt es sich nicht um Kosten für die Entstörung, sondern für den Umzug (Bereitstellungskosten). Der erste Kollege hatte diesen nicht wie abgesprochen "kostenfrei" eingestellt. Dann kam ja die eigentliche Korrektur dazu (wurde nicht als sogenannte Rückabwicklung gebucht, sondern als normaler Umzug nach TKG . Damit hätten wir dann schon die Bereitstellungskosten #2. Was jetzt allerdings noch nicht auf der Rechnung ist (kommt aber leider noch) ... der Umzug zum richtigen Datum. Da werden also später (mit der nächsten Telefonrechnung) erneut die Bereitstellungskosten berechnet.

    Aber da jetzt bitte keine Sorgen machen. Für die aktuelle Telefonrechnung habe ich bereits eine sogenannte Zahl- und Mahnsperre gesetzt, so dass bei ausbleibender Zahlung zunächst keine Mahnung versendet wird. Zeitgleich werde ich die bisher berechneten Bereitstellungskosten erstatten, so dass der Rechnungsbetrag um den Wert reduziert wird. So muss nur der Differenzbetrag überwiesen werden muss.

    Anschließend werde ich hier noch eine Wiedervorlage für den Beitrag einrichten, damit wir nach Erstellung der nächsten Telefonrechnung die letzten Umzugskosten ebenfalls gutschreiben können.

    Viele Grüße
    Oliver I.

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