Vorvertragliche Pflichtinformation für Sie

vor 2 Jahren

Hallo Zusammen,

 

ich habe heute einen Anruf auf meinem Handy von einem Telekom-Mitarbeiter erhalten. Leider war die Verbindung sehr schlecht gewesen und ich habe nur was mit meinem Handyvertrag verstanden und das er mir was zusenden wollte. 

 

Jetzt habe ich heute Nachmittag eine E-Mail "Vorvertragliche Pflichtinformation für Sie" bekommen, wo mein Tarif eins höher eingestuft wurde und ich mehr zahlen soll. Dies wollte ich aber gar nicht, da ich mit meinem Vertrag sehr zufrieden bin.

 

In der Mail wird explizit darauf hingewiesen, dass damit kein Vertrag zustande gekommen ist, allerdings wunderte ich mich dann, weshalb die angefügte PDF eine Widerrufsbelehrung enthielt.

 

Nun meine Frage: Kann jemand aus dem Team hier sehen, ob auf meiner Kundennummer ein Tarifwechsel hinterlegt ist?


Ich möchte unbedingt vermeiden, dass hier ein Tarifwechsel durchgeführt wird.

 

Muss ich hier nun aktiv werden? Kann jemand helfen?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe.

 

Freundliche Grüße

 

Ruben

359

6

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 2 Jahren

    @Ruben Kalbfleisch  schrieb:
    Jetzt habe ich heute Nachmittag eine E-Mail "Vorvertragliche Pflichtinformation für Sie" bekommen, wo mein Tarif eins höher eingestuft wurde und ich mehr zahlen soll.

    Kein anderer Anhang, wo im Dokument "Auftragsbestätigung" drüber steht?

    Normalerweise darf die erst kommen, wenn Du die VVI genehmigt/bestätigt hast.

    Und bevor die Auftragsbestätigung nicht da ist, geht normalerweise auch kein Widerruf, da die Frist dafür erst mit Erhalt der Auftragsbestätigung beginnt.

    Wenn man also ganz konkret nachlesen kann, was man abschließen soll.

     

    3

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @Ruben Kalbfleisch  schrieb:
    PDF, mit Vertragszusammenfassung, Vorvertragliche Pflichtinformation, Widerrufsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen.

    Ist normal ... ist das was der Gesetzgeber sich so vorgestellt hat. 

    Können froh sein, dass man es als PDF versenden darf und das der Stapel nicht erst per Post versendet werden muss.

     

    Solange du nichts bestätigt ist alles gut.

    Hab ich jetzt auch öfter schon gehört das die es so machen.

    Ist besser als früher - wo mal direkt ne Auftragsbestätigung gekommen ist xD 

  • Telekom hilft Team

    vor 2 Jahren

    Hey @Ruben Kalbfleisch

     

    vielen Dank für das nette Telefonat. Schön, dass wir das noch einmal persönlich besprechen und lösen konnten. 🙂

     

    Ich wünsche dir noch einen angenehmen Abend. 

    Viele liebe Grüße

    Julia S. 

     

     

    1

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @Julia S.  schrieb:
    vielen Dank für das nette Telefonat. Schön, dass wir das noch einmal persönlich besprechen und lösen konnten. 

    Nichts gegen den Datenschutz @Julia S. , aber ohne "es gab keinen Vertrag" oder "den Vertrag habe ich storniert" finde ich es echt traurig, das null kommt.

     

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