Gelöst

Vorzeitige Portierung der Rufnummer aus Festnetz Anschluß / Umzug

vor 7 Jahren

Sehr geerhte Damen und Herren,

 

ich habe zwei Fragen:

 

1.

ich habe meinen Telekom-Vertrag (Telefonie & Internet) zum 13.08.2018 gekündigt. Ist eine vorzeitige Protierung der Festnetz-Rufnummer zu meinem neuen Anbieter möglich? Wie kann ich diese beantragen?

 

2.

Ich ziehe zwischenzeitlich um und frage mich, ob mein Nachmieter Probleme mit seinem Anschluß haben wird, weil mein Vertrag auf der Leitung in der alten Wohnung noch bis zum 13.08. läuft. Kann man diese freigeben lassen, da ich diese ja nicht mehr benötige?

 

Vielen Dank und Gruß

Tobias Blaschke

2781

21

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 7 Jahren

    Hallo @Tobs1977,

    vielen Dank für Deinen Beitrag auf unserer Telekom hilft Community.

    Der Geschäftsfall Umzug wird leider häufig versucht, mit dem Geschäftsfall Anbieterwechsel zu verbinden.

    Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind eindeutig, was zu geschehen hat. Unter Absatz 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden, 4.1 Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten: b) Eine Änderung seines Namens, seiner Anschrift, der Bankverbindung, des Rechnungsempfängers sowie der für die Vertragsabwicklung und für Rechnung Online benannten E-Mail-Adresse hat der Kunde der Telekom unverzüglich mitzuteilen.

    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Kunde mit Annahme der Auftragsbestätigung (nach Ablauf des Widerrufsrechts) akzeptiert. Das bedeutet, der Kunde hat keine Option sich außerhalb dieser Rahmenbedingungen zu verhalten. Das Gleiche gilt selbstverständlich für die Telekom. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschreiben Rechte und Pflichten, nach denen sich beide Vertragspartner zu verhalten haben.

    Durch Vermeidung der Meldung des Umzugs wird dem nachfolgenden Besitzer der Immobilie Zugang zu Telekommunikationsdienstleistungen verwehrt, da der Anschluss unter Vertrag bleibt.

    Du schreibst: „Ich denke es ist nachvollziehbar, dass ich dorthin den neuen Anbieter mitnehme und nicht die Telekom, damit ich nicht ständig einen Techniker ins Haus lassen muss.“
    Den neuen Anbieter kannst Du nicht mitnehmen, denn Du hast noch keinen Vertrag mit ihm. Du hast ihm lediglich einen Auftrag erteilt, den er beabsichtigt am Wechseltermin auszuführen. Bis zu diesem Termin ist Dein Vertragspartner die Telekom, deren AGBs für Dich bis zum Vertragslaufzeitende gelten.

     

    Wenn Du uns den Namen des Vorbesitzers mitteilst, können wir die Leitung identifizieren und die Anschlussschaltung ohne Besuch eines Technikers ausführen. Die Rufnummer bleibt also auch nach dem Umzug geschaltet. Die Portierung vor Ablauf des Vertrags braucht nicht ausgeführt zu werden.

     

    Die Portierung zum abgestimmten Wechseltermin im Zuge des Anbieterwechsels bleibt davon unberührt. Natürlich muss Dein neuer Anbieter über den neuen Standort informiert sein.


    Ich schicke Dir noch eine E-Mail mit einem Informationsblatt für den Umzug. Dann kannst Du ihn ganz leicht beauftragen.

    Freundliche Grüße, Lorenz S.

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    Antwort

    von

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