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Vorzeitige Portierung der Rufnummer aus Festnetz Anschluß / Umzug
vor 7 Jahren
Sehr geerhte Damen und Herren,
ich habe zwei Fragen:
1.
ich habe meinen Telekom-Vertrag (Telefonie & Internet) zum 13.08.2018 gekündigt. Ist eine vorzeitige Protierung der Festnetz-Rufnummer zu meinem neuen Anbieter möglich? Wie kann ich diese beantragen?
2.
Ich ziehe zwischenzeitlich um und frage mich, ob mein Nachmieter Probleme mit seinem Anschluß haben wird, weil mein Vertrag auf der Leitung in der alten Wohnung noch bis zum 13.08. läuft. Kann man diese freigeben lassen, da ich diese ja nicht mehr benötige?
Vielen Dank und Gruß
Tobias Blaschke
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OskarInDerTonne
2 Sterne Mitgestalter
vor 7 Jahren
Hallo @Tobs1977,
ja dies ist möglich, bei der Telekom muss dazu allerdings nichts direkt beantragt werden. Dein neuer Anbieter muss nur eine Portierung ohne mitnahme der "Technischen Ressourcen" veranlassen. Bedeutet, der Anbieter macht nur eine reine Rufnummerportierung ohne eine Kündigung für den Anschluss beizufügen.
Du erhälst dann bist zum Ende der VLZ eine andere Rufnummer. Die Portierung der Rufnummer müsste bei so ca 8€ liegen.
Kleiner Nachtrag:
Fallst du deine Kündigung schon abgeschickt hast, müsstest du diese für diesen Vorgang zurückziehen und danach direkt wieder die Kündigung einstellen. Da sonst die Kündigung als laufender Auftrag das ganze Blockiert! Auch wichtig teile deinen neuen Anbieter mit, dass die unbedingt nur die Rufnummerportierung ohne Kündigung machen sollen. Sonst kommt wieder der 13.08.2018 als Termin!
Die Kündigung kannst du dann wieder unter http://www.telekom.de/kuendigung einstellen.
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Tobs1977
Antwort
von
OskarInDerTonne
vor 7 Jahren
Danke auch hier für Deine Antworten!
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Lorenz S.
Telekom hilft Team
vor 7 Jahren
die Problematik bei diesem Vorgang liegt in der Verbindung zweier Geschäftsfälle, die nicht kompatibel sind: Umzug und Anbieterwechsel.
Ein Kunde ist verpflichtet seinen Umzug seinem Anbieter zu melden. Denn der Vertrag läuft in jedem Fall weiter, es sei denn der Anbieter kann am Zielort keinen Anschluss bereit stellen. Eine entsprechende Recherche wird durch die Umzugsmitteilung des Kunden ausgelöst.
Ein Anbieterwechsel hat den Zweck, dem Kunden die Kontinuität der Telekommunikationsdienstleistungen zu gewährleisten. Aufnehmender und abgebender Anbieter erbringen beide eine hohe Leistung, um dieses Ziel zu erfüllen. Durch den nicht mitgeteilten Umzug wird das Ziel der kontinuierlichen Versorgung zunichte gemacht.
In Deinem Fall gilt demnach, dass der Umzug an die neue Adresse zu melden ist. Der Anschluss kann nicht umgezogen werden, wohl aber der Vertrag und die Rufnummern. Dafür benötigen wir von Dir eine schriftliche Erklärung.
Der Anbieterwechsel kann nach Abschluss des Umzugs ausgeführt werden.
_____________________
Hier noch eine Klarstellung bezüglich der vorzeitigen Portierung vor Ende der Vertragslaufzeit
Die vorzeitige Portierung einer Rufnummer ist aufwendig. Es besteht kein Anspruch darauf; ist somit eine reine Kulanzleistung. Es handelt sich dabei um eine Portierung, die mit einer Rufnummernänderung kombiniert wird. Das bedeutet, dass entsprechende Entgelte anfallen für die Rufnummernänderung 69,95 Euro und für die Portierung der Rufnummer 8,16 Euro.
Freundliche Grüße, Lorenz S.
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Lorenz S.
Antwort
von
Lorenz S.
vor 7 Jahren
Hallo @Tobs1977,
vielen Dank für Deinen Beitrag auf unserer Telekom hilft Community.
Der Geschäftsfall Umzug wird leider häufig versucht, mit dem Geschäftsfall Anbieterwechsel zu verbinden.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind eindeutig, was zu geschehen hat. Unter Absatz 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden, 4.1 Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten: b) Eine Änderung seines Namens, seiner Anschrift, der Bankverbindung, des Rechnungsempfängers sowie der für die Vertragsabwicklung und für Rechnung Online benannten E-Mail-Adresse hat der Kunde der Telekom unverzüglich mitzuteilen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Kunde mit Annahme der Auftragsbestätigung (nach Ablauf des Widerrufsrechts) akzeptiert. Das bedeutet, der Kunde hat keine Option sich außerhalb dieser Rahmenbedingungen zu verhalten. Das Gleiche gilt selbstverständlich für die Telekom. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschreiben Rechte und Pflichten, nach denen sich beide Vertragspartner zu verhalten haben.
Durch Vermeidung der Meldung des Umzugs wird dem nachfolgenden Besitzer der Immobilie Zugang zu Telekommunikationsdienstleistungen verwehrt, da der Anschluss unter Vertrag bleibt.
Du schreibst: „Ich denke es ist nachvollziehbar, dass ich dorthin den neuen Anbieter mitnehme und nicht die Telekom, damit ich nicht ständig einen Techniker ins Haus lassen muss.“
Den neuen Anbieter kannst Du nicht mitnehmen, denn Du hast noch keinen Vertrag mit ihm. Du hast ihm lediglich einen Auftrag erteilt, den er beabsichtigt am Wechseltermin auszuführen. Bis zu diesem Termin ist Dein Vertragspartner die Telekom, deren AGBs für Dich bis zum Vertragslaufzeitende gelten.
Wenn Du uns den Namen des Vorbesitzers mitteilst, können wir die Leitung identifizieren und die Anschlussschaltung ohne Besuch eines Technikers ausführen. Die Rufnummer bleibt also auch nach dem Umzug geschaltet. Die Portierung vor Ablauf des Vertrags braucht nicht ausgeführt zu werden.
Die Portierung zum abgestimmten Wechseltermin im Zuge des Anbieterwechsels bleibt davon unberührt. Natürlich muss Dein neuer Anbieter über den neuen Standort informiert sein.
Ich schicke Dir noch eine E-Mail mit einem Informationsblatt für den Umzug. Dann kannst Du ihn ganz leicht beauftragen.
Freundliche Grüße, Lorenz S.
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