Solved
War bei d Thema Rückfalloption auf Kundenwunsch: fällt der Preis auch zurück auf einen niedrigeren
7 years ago
War bei den Thema Rückfalloption auf Kundenwunsch. Wenn der Kunde die Rückfalloption bucht, gilt das auch für den Preis, fällt der auch zurück auf einen niedrigeren Wert - oder bleibt es bei dem Entgelt für den ursprünglichen Anschluss, dessen zugesagte Leistung die DTAG nicht liefern kann?
Und wieseo "auf Kundenwunsch"? Weil dann der Kunde weniger Leistung fürs gleiche Geld beauftragt? Ansonsten kann der Kunde doch gleich (zB) den 50-MBit-Anschluss mit einer tatsächlichen Leistung von 22 MBt nutzen - ohne von der "Rückfalloption auf Kundenwunsch" Gebrauch zu amchen - oder?
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7 years ago
MagentaZuhause Tarife sind Pauschaltarife, da zahlt man nicht für bestimmte Geschwindigkeiten, sondern in der Klasse S / M und L.
Wenn nur 25 verfügbar sind, dann bekommst Du MagentaZuhause nur mit 25, oder gar nicht.
Du hast ja auch die Wahl z.B. den S zu nehmen.
aber viele wollen lieber 25 als 16.
Das auf Kundenwunsch bezieht sich auf die Vereinbarung. Du musst natürlich zustimmen, dass Du den MagentaZuhause M "trotzdem" haben willst.
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Accepted Solution
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7 years ago
Du bestellst z.B. einen VDSL50, die Telekom schickt dir eine Auftragsbestätigung in der sie dir nur anbieten kann, dass du 25mbit bekommst.
Du kannst dieser Geschwindigkeit nun stillschweigend zustimmen, dann ist dies dein Kundenwunsch, oder den Auftrag stornieren, da es eben nicht dein Kundenwunsch ist. Den Preis aktzeptierst du gleich mit.
Ist das gleiche, wei wenn Kunden meinen sie wären alle zwei Jahre Neukunde. Die Telekom kann den daraus resultierenden Preis akzeptieren oder nicht. Da fragst du dann ja auch nicht, ob mit dem niedrigeren Preis auch weniger Geschwindgkeit verbunden ist.
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Answer
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7 years ago
a, das ist eine einleutende u zufriedenstellende Antwort: Wenn in der Auftragsbestätigung bei Nichtverfügbarkeit der bestellten Leistung eine "Rückfalloption" aug die halbe Bandbreite angeboten wird, und der Kunde das akzeptiert, dann ist alles klat - auch dass der Preis gleich bleibt.
(nur so eindeutig geht das aus der DTAG -Publikation - siehe Anlage - nicht hervor).
Danke!
Answer
from
7 years ago
(nur so eindeutig geht das aus der DTAG -Publikation - siehe Anlage - nicht hervor). Danke!
(nur so eindeutig geht das aus der DTAG -Publikation - siehe Anlage - nicht hervor).
Danke!
Die Publikation ist in dem von der Bundesnetzagentur vorgeschriebenen Format.
Es ist allerdings definitiv so, das du beim Zustandekommen des Vertrags vorher mitgeteilt bekommst ob du nunVDSL50 oder VDSL 25 als Leitungsprofil geschaltet bekommst. Eine nachträgeliche Änderung bedarf einer neuen Vereinbarung und kann nicht von der Telekom einseitig beschlossen werden
Answer
from
7 years ago
- auch dass der Preis gleich bleibt. (nur so eindeutig geht das aus der DTAG -Publikation - siehe Anlage - nicht hervor). Danke!
- auch dass der Preis gleich bleibt.
(nur so eindeutig geht das aus der DTAG -Publikation - siehe Anlage - nicht hervor).
Danke!
Die Preise werden ja auch in der Preisliste benannt. Dort findest du zu den Produkten für die du ein Produktinformationsblatt hast auch den zugehörigen Preis, ganz einfach
https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/44956.pdf?
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from
Accepted Solution
accepted by
7 years ago
(nur so eindeutig geht das aus der DTAG -Publikation - siehe Anlage - nicht hervor). Danke!
(nur so eindeutig geht das aus der DTAG -Publikation - siehe Anlage - nicht hervor).
Danke!
Die Publikation ist in dem von der Bundesnetzagentur vorgeschriebenen Format.
Es ist allerdings definitiv so, das du beim Zustandekommen des Vertrags vorher mitgeteilt bekommst ob du nunVDSL50 oder VDSL 25 als Leitungsprofil geschaltet bekommst. Eine nachträgeliche Änderung bedarf einer neuen Vereinbarung und kann nicht von der Telekom einseitig beschlossen werden
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