Gelöst
Was hat es mit dem Schadensersatz auf sich, wenn ich ein Gerät zurücksende, aber der Vertrag ist noch nicht abgelaufen?
vor 2 Jahren
Ich wechsle zu einem anderen Anbieter, und soll jetzt Schadensersatz zahlen für ein Gerät , wo der Vertrag noch nicht kündbar ist.
Ich möchte das Gerät mit weiteren Zusatzgeräten zurückschicken.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Das ist richtig, wenn vor Ablauf der Mindestmietzeit ein Gerät zurückgegeben und der Mietvertrag dadurch aufgelöst wird ist ein Schadensersatz in der Höhe von 50% der Restmiete zu entrichten.
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