Gelöst

Was hat es mit dem Schadensersatz auf sich, wenn ich ein Gerät zurücksende, aber der Vertrag ist noch nicht abgelaufen?

vor einem Jahr

Ich wechsle zu einem anderen Anbieter, und soll jetzt Schadensersatz zahlen für ein Gerät , wo der Vertrag noch nicht kündbar ist.

Ich möchte das Gerät mit weiteren Zusatzgeräten zurückschicken.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Jahr

      Das ist richtig, wenn vor Ablauf der Mindestmietzeit ein Gerät zurückgegeben und der Mietvertrag dadurch aufgelöst wird ist ein Schadensersatz in der Höhe von 50% der Restmiete zu entrichten.

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