Gelöst

Was hat es mit dem Schadensersatz auf sich, wenn ich ein Gerät zurücksende, aber der Vertrag ist noch nicht abgelaufen?

vor einem Jahr

Ich wechsle zu einem anderen Anbieter, und soll jetzt Schadensersatz zahlen für ein Gerät , wo der Vertrag noch nicht kündbar ist.

Ich möchte das Gerät mit weiteren Zusatzgeräten zurückschicken.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Jahr

      Das ist richtig, wenn vor Ablauf der Mindestmietzeit ein Gerät zurückgegeben und der Mietvertrag dadurch aufgelöst wird ist ein Schadensersatz in der Höhe von 50% der Restmiete zu entrichten.

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    • vor einem Jahr

      @s.moser-hofham 

       

      Der "Schadenersatz" stellt die der Telekom entgehende Gerätemiete dar.

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    • vor einem Jahr

      s.moser-hofham

      Ich wechsle zu einem anderen Anbieter, und soll jetzt Schadensersatz zahlen für ein Gerät , wo der Vertrag noch nicht kündbar ist.

      Ich wechsle zu einem anderen Anbieter, und soll jetzt Schadensersatz zahlen für ein Gerät , wo der Vertrag noch nicht kündbar ist.
      s.moser-hofham
      Ich wechsle zu einem anderen Anbieter, und soll jetzt Schadensersatz zahlen für ein Gerät , wo der Vertrag noch nicht kündbar ist.

      Eben, dann wird die Hälfte der ausstehenden Miete als Schadenersatz in Rechnung gestellt, da Du ja Deinen teil des Vertrag nicht erfüllst.

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    • vor einem Jahr

      Danke für die schnellen Antworten. Der Vertrag läuft noch bis November, = 6 Monate.    D.h. 6x die Hälfte von 4 €. Hab ich das so richtig verstanden?

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    • vor einem Jahr

      s.moser-hofham

      D.h. 6x die Hälfte von 4 €

      D.h. 6x die Hälfte von 4 €
      s.moser-hofham
      D.h. 6x die Hälfte von 4 €

      Ja, wenn das Gerät 4€/Monat kostet ist das korrekt

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    • vor einem Jahr

      Achte beim zurücksenden aber auch noch darauf, das richtig zu machen. 

       je gerät ein Paket und ein Retourenschein. 

       

      Lege die Geräte auf keinen Fall alle in ein Paket, wenn du mehrere Retourescheine hast. 

      1

      von

      vor einem Jahr

      Hey @s.moser-hofham ,

       

      herzlich Wollkommen in der Telekom Hilft Community.

       

      Wie die anderen User schon meinten, wird bei vorzeitiger Rücksendung bzw. vor Beendigung der Mindestlaufzeit ein Schadensersatz berechnet. 

       

      Falls du noch andere Fragen dazu hast, dann gerne her damit.

       

      Lieben Gruß

      Umut C.

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