Weder Gutschrift noch Startguthaben erhalten nach erster Rechnung

vor 4 Jahren

Halle Community,

 

ich habe heute meine erste Rechnung erhalten. Ich habe den Vertrag über Preisvergleich abgeschlossen und sollte nach den Tarifkonditionen jeweils 120€ Startguthaben und Gutschrift bekommen. Leider sieht es danach nicht so aus, laut der ersten Rechnung muss ich ganz regulär die Monatsbeiträge bezahlen.

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  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 4 Jahren


    @anhpviet1991  schrieb:

    Halle Community,

     

    ich habe heute meine erste Rechnung erhalten. Ich habe den Vertrag über Preisvergleich abgeschlossen und sollte nach den Tarifkonditionen jeweils 120€ Startguthaben und Gutschrift bekommen. Leider sieht es danach nicht so aus, laut der ersten Rechnung muss ich ganz regulär die Monatsbeiträge bezahlen.


    @anhpviet1991  Was zählt ist das was in der Auftragsbestätigung steht 

    2

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren


    @anhpviet1991  schrieb:

    Das ist gut, dann habe ich definitiv noch Anspruch auf das versprochene Startguthaben / Gutschrift.


    Wenn es da drin steht. Dann ja 

  • vor 4 Jahren

    Hallo @anhpviet1991 

    Ist es denn eine volle Monatsrechnung oder nur eine Rechnung über einen gewissen Zeitraum? (z.B. 14Tage)

    9

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren


    @anhpviet1991  schrieb:

    Vielleicht gibt es hoffentlich bald eine Antwort von Telekom Angestellten.


    Nach 4 Stunden in einem Kunden-helfen-Kunden-Forum? Das dauert hier.

  • Community Guide

    vor 4 Jahren


    @anhpviet1991  schrieb:

    laut der ersten Rechnung muss ich ganz regulär die Monatsbeiträge bezahlen.


    Na ja klar, die Leistung wurde ja erbracht, also muss sie auch auf der Rechnung stehen. Interessant wäre ja, was der Kontoauszug sagt.

    0

  • Telekom hilft Team

    vor 4 Jahren

    Hallo @anhpviet1991,

    danke für deinen Beitrag hier und herzlich willkommen in der Community.

    Es tut mir leid, wenn es zu Missverständnissen gekommen ist, allerdings habe ich keinen Einfluss
    auf Angebote von Internet-Portalen. Wie meine Mitschreiber schon geschrieben haben, sind die Preise
    gültig, welche mit der Auftragsbestätigung bestätigt wurden. Sollten in einer Auftragsbestätigung
    andere Konditionen stehen, kannst du von deinem Recht auf Widerruf gebrauch nehmen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Manuel D.

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