Gelöst
Welches Datum gilt bei Widerruf?
vor 7 Jahren
Liebe Community, liebes Telekomteam
Nach Pfingsten werde ich für eine Bekannte per Telefon einen neuen Tarif bestellen. Die Telekom kündigte ihr, weil ihr Telefontarif veraltet ist. Internet hat sie nicht.
Im Falle eines Widerrufs kann dies nur per Post erfolgen. Dabei irritiert mich das Datum der Frist. In der Widerrufsinfo heißt es:
“Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.“
Was ist mit Vertragsabschluss gemeint? Ist das das Datum der AB?
Kann nicht sein. Oftmals kommt die postalische AB erst nach Tagen an, vor allen Dingen wenn, so wie momentan, Feiertage gehäuft auftreten und die Bearbeitung länger dauern kann. Die Telekom schreibt ausschließlich von 14 Tagen, d.h., dass auch Sonn- und Feiertage mitgerechnet werden. Laut BGB gilt der Posteingangsstempel auf dem Umschlag.
Übrigens, in den AGB's finde ich gar nichts über das online Widerrufsrecht. Kann aber auch sein, dass ich den Punkt nicht fand.
Ich wünsche Euch ein schönes Pfingstfest,
Marlise
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vor 7 Jahren
Vertragsschluss und Beginn der Widerrufsfrist (bei teleonisch/online Beauftragung) ist bei einem Zugangstarif in der Regel der Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung.
Das kann per Briefpost erfolgen - aber u.U. auch per E-Mail.
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Antwort
von
vor 7 Jahren
Lieber @muc80337_2,
ganz lieben Dank für Deine Antwort.
Vertragsschluss und Beginn der Widerrufsfrist (bei teleonisch/online Beauftragung) ist bei einem Zugangstarif in der Regel der Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung.
Vertragsschluss und Beginn der Widerrufsfrist (bei teleonisch/online Beauftragung) ist bei einem Zugangstarif in der Regel der Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung.
Zugang der schriftlichen AB heißt also Posteingangsstempel. Ich habe das Gefühl, da drückt sich die Telekom etwas schwammig aus.
Per Mail geht nicht. Sie hat kein Internet.
Lieber @muc80337_2, ich wünsche Dir ein erholsames Pfingstfest,
Marlise
Antwort
von
vor 7 Jahren
Zugang bedeutet, sobald diese Post im Briefkasten liegt: Zustellung.
Manche behaupten frech, ab Kenntnisnahme.
So blöd kann man ja wohl kaum sein...
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
In den AGB findest du genau, wann der Vertragsschluss ist.
Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung zustande.
Deine Widerrufsfrist beginnt ab den Moment, bei dem du wirksam über dein Widerrufsrecht belehrt wurdest.
Bei Online Bestellungen also schon ab dem Moment, bei dem du den Haken für die Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung setzt.
Dennoch nimmt die Telekom das Datum der Auftragsbestätigung - wenn die per Mail zugestellt wird ab dann genau die 14 Tage. Für den Versand per Post rechnet die Telekom noch ein paar Tage karrenz mit drauf.
Das Datum der Bearbeitung spielt hierbei keine Rolle sondern der Eingang des Schreibens bei der Telekom.
3
Antwort
von
vor 7 Jahren
Lieber @CyberSW,
vielen Dank für Deine Antwort.
Die Bekannte hat kein Internet und somit auch keinen E-Mailaccount. Ich werde per Telefon bestellen.
Notfalls müssen wir in einen Telefonshop. Aber die Bekannte ist krank und hat momentan Mühe, das Haus zu verlassen. Eventuell muss ich ein Bestellformular holen, das sie dann unterschreibt und ich wieder in den Shop zurückbringe. Eigentlich will ich mir das ersparen.
Schönes Pfingsten lieber @CyberSW,
Marlise
Antwort
von
vor 7 Jahren
Lieber @CyberSW, [...] Notfalls müssen wir in einen Telefonshop. Aber die Bekannte ist krank und hat momentan Mühe, das Haus zu verlassen. Eventuell muss ich ein Bestellformular holen, das sie dann unterschreibt und ich wieder in den Shop zurückbringe. Eigentlich will ich mir das ersparen. [...]
Lieber @CyberSW,
[...]
Notfalls müssen wir in einen Telefonshop. Aber die Bekannte ist krank und hat momentan Mühe, das Haus zu verlassen. Eventuell muss ich ein Bestellformular holen, das sie dann unterschreibt und ich wieder in den Shop zurückbringe. Eigentlich will ich mir das ersparen.
[...]
Beim Vertragsabschluß in einem Ladengeschäft gibt es kein Widerrufsrecht. Ergo: Auch keine Widerrufsfrist.
Dann auch schöne Pfingsten, Marlise
VG kws
Antwort
von
vor 7 Jahren
Lieber @kws,
herzlichen Dank für Deine Antwort.
[...] Beim Vertragsabschluß in einem Ladengeschäft gibt es kein Widerrufsrecht. Ergo: Auch keine Widerrufsfrist. Dann auch schöne Pfingsten, Marlise [...]
Beim Vertragsabschluß in einem Ladengeschäft gibt es kein Widerrufsrecht. Ergo: Auch keine Widerrufsfrist.
Dann auch schöne Pfingsten, Marlise
[...]
Das ist mir schon klar.
Die Konditionen für einen neuen Tarif sind soweit in Ordnung, sodass sie den Vertrag unterschreiben könnte. Ich lese den Vertrag vor einer Unterschrift nochmals durch und vor allen Dingen informiere ich mich stets vorab über das Produkt, das ich erwerben möchte. Bisher schaffte es noch kein Shop mir etwas aufzuschwatzen.
Notfalls wende ich mich nochmals an Euch.
Schönes Pfingsten lieber @kws,
Marlise
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 7 Jahren
Die Telekom kündigte ihr, weil ihr Telefontarif veraltet ist.
Wurden in dem Anschreiben auch (neue) Tarife genannt, zu denen sie wechseln kann, und falls ja, welche?
17
Antwort
von
vor 7 Jahren
https://www.telekom.de/is-bin/INTERSHOP.enfinity/WFS/EKI-PK-Site/de_DE/-/EUR/ViewAGB-Start?AGBID=2272&Char=W&ArchivOnly=
Antwort
von
vor 7 Jahren
danke für den Link. In den Telekom-AGB's fand ich auch keine eindeutige Erklärung.
danke für den Link. In den Telekom-AGB's fand ich auch keine eindeutige Erklärung.
Es ist so, wie ich bereits schrieb.
Laut Gesetz!:
Die Frist beginnt ab Vertragsschluß [BGB §356 (2) 2.].
Die Frist beginnt aber nicht vor Erhalt der Widerrufsbelehrung [BGB §356 (3)].
(Darin wird Bezug genommen auf das EGBGB.)
Der Vertragsschluß kann ebenfalls nicht vor Erhalt des
Vertragsdokumentes (AB) stattgefunden haben.
Denn man erhält entweder eine AB oder eine Absage oder nichts.
Vor Erhalt einer AB hat kein Vertrag begonnen.
Viele denken, daß durch eine Bestellung ein Kaufvertrag geschlossen wurde.
Dem ist nicht so!, sondern man hat lediglich ein Angebot wahrgenommen.
Antwort
von
vor 7 Jahren
Lieber @maglite,
vielen Dank, dass Du Dir die Mühe machtest.
Meine Frage ist aber: Welches Datum gilt nach Erhalt der Auftragsbestätigung: Gilt das Datum der AB oder das Datum auf dem Umschlag, also der Posteingangsstempel?
Wenn wir Rechtssachen bearbeiten und ein Dokument nicht per Einschreiben erhalten, wird immer der Briefumschlag an das Dokument angeheftet. Der Datumsstempel auf dem Umschlag ist ausschlaggebend für den Beginn einer Frist.
Der Versand eines Schriftstücks kann aus verschiedenen Gründen immer verzögert werden. Beispiel: Was ist, wenn ich heute eine AB versende und sie kommt beim Empfänger erst eine Woche später an?
Ich wünsche Dir ein schönes Pfingstfest,
Marlise
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 7 Jahren
@Marlise
Ich persönlich würde mir übrigens ziemlich sicher keinen Festnetz rein analogen Telefonanschluss zulegen. Die hauptsächlichen möglichen Gründe für einen Festnetzanschluss ohne DSL sind für mich wenige
Gegen einen analogen Telefonanschluss spricht, dass die Gespräche in Mobilnetze sehr teuer sind - und dass die Grundgebühr für den analogen Telefonanschluss mittlerweile sehr hoch ist im Vergleich zu manchem Mobilfunkvertrag. Beispielsweise congstar 500 Gesprächsminuten kosten monatlich 8 Euro...
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Antwort
von
vor 7 Jahren
Lieber @muc80337_2,
[...] Gegen einen analogen Telefonanschluss spricht, dass die Gespräche in Mobilnetze sehr teuer sind - und dass die Grundgebühr für den analogen Telefonanschluss mittlerweile sehr hoch ist im Vergleich zu manchem Mobilfunkvertrag. Beispielsweise congstar 500 Gesprächsminuten kosten monatlich 8 Euro... [...]
[...]
Gegen einen analogen Telefonanschluss spricht, dass die Gespräche in Mobilnetze sehr teuer sind - und dass die Grundgebühr für den analogen Telefonanschluss mittlerweile sehr hoch ist im Vergleich zu manchem Mobilfunkvertrag. Beispielsweise congstar 500 Gesprächsminuten kosten monatlich 8 Euro...
[...]
Sie bezahlt sowohl für den alten wie auch für den neuen Tarif ca. 22,00 € Grundgebühr. Die Gebühr pro Minute habe ich nicht im Kopf, aber sie sind nahezu identisch.
Die Mobilgebühren sind hoch: ¢ 19,00/minute. Sie hat noch ein Handy, mit dem man nur telefonieren kann. Ihr Sohn richtete ihr bei Vodafone einen Account ein. Aber da ist sie noch am Lernen.
Congstar find' ich gut. Mobil bin ich auch bei congstar. Wenn das nichts wird mit Vodafone, wechseln wir zu congstar. Da kenne ich mich besser aus.
Liebe Grüße und lass' es Dir gutgehen,
Marlise
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 7 Jahren
die richtige Antwort auf deine Frage habe ich eben als Lösung markiert. Wenn du allerdings den Tarifwechsel in der Tat über einen unserer Shops beauftragen möchtest, steht dir kein Widerrufsrecht zu.
Gerne biete ich dir ein persönliches Telefonat an, sodass ich dir in Ruhe alle Fragen beantworten kann.
Lieben Gruß,
Klaudija D.
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Antwort
von
vor 7 Jahren
das gilt es im Einzelfall zu prüfen.
Gruß
Bernd M.
Antwort
von
vor 7 Jahren
Marlise Alter Tarif: Call Start (4)/Universal: Grundpreis ca. € 22,00. Neuer Tarif: Call Basic IP (Regio), bedeutet: Grundpreis € 20,85/Monat + 240 Freiminuten + kostenlose Bereitstellung eines Routers + kostenlose Installation. Alter Tarif: Call Start (4)/Universal: Grundpreis ca. € 22,00. Neuer Tarif: Call Basic IP (Regio), bedeutet: Grundpreis € 20,85/Monat + 240 Freiminuten + kostenlose Bereitstellung eines Routers + kostenlose Installation. Marlise Alter Tarif: Call Start (4)/Universal: Grundpreis ca. € 22,00. Neuer Tarif: Call Basic IP (Regio), bedeutet: Grundpreis € 20,85/Monat + 240 Freiminuten + kostenlose Bereitstellung eines Routers + kostenlose Installation. Das wirft weitere Fragen auf. Bietet die Telekom grundsätzlich "IP (Regio)" als Ersatz für "Universal" an, oder war das hier Zufall? Vorhang zu und alle Fragen offen.
Alter Tarif: Call Start (4)/Universal: Grundpreis ca. € 22,00. Neuer Tarif: Call Basic IP (Regio), bedeutet: Grundpreis € 20,85/Monat + 240 Freiminuten + kostenlose Bereitstellung eines Routers + kostenlose Installation.
Alter Tarif: Call Start (4)/Universal: Grundpreis ca. € 22,00.
Neuer Tarif: Call Basic IP (Regio),
bedeutet: Grundpreis € 20,85/Monat + 240 Freiminuten + kostenlose Bereitstellung eines Routers + kostenlose Installation.
Das wirft weitere Fragen auf. Bietet die Telekom grundsätzlich "IP (Regio)" als Ersatz für "Universal" an, oder war das hier Zufall?
Vorhang zu und alle Fragen offen.
Ich denke mal. wenn der MFG Kasten keine POTS (was auch immer das ist) verbaut hat, denn dann brauch der Kunde einen Router für die schlichte Telefonie.
Pos.: Der Kunde bekommt den Router sowie weitgehenste Unterstützung
Neg.: Das Hardware-Risiko sowie Betriebskosten selbigen liegen beim Kunden und die Techniker versuchen die Computerhilfe zu vertacken.... warum auch immer.
Antwort
von
vor 7 Jahren
Ich denke mal. wenn der MFG Kasten keine POTS (was auch immer das ist) verbaut hat, denn dann brauch der Kunde einen Router für die schlichte Telefonie.
Fast.
Outdoor (also in den MFG) werden gar keine " POTS -Karten" verbaut; um über eine solche versorgt zu werden, muß also durchgehend Kupfer bis zum Hauptverteiler vorhanden sein. Wenn das nicht der Fall ist, bekommt man einen "IP (Regio)"-Tarif inklusive DSL-Router zuhause (darüber kann man dann nur telefonieren, keine Internetverbindung herstellen).
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
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Uneingeloggter Nutzer
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