Gelöst
Widerruf bzw. Anpassung Neu-Vertrag
vor 2 Jahren
Guten Morgen in die Runde, ich habe am 22.12 im Shop einen neuen DSL-Vertrag abgeschlossen und jetzt aber leider feststellen müssen, dass der Berater mir einen Vertrag mit niedrigerer Bandbreite verkauft hat, als ich online zum gleichen Preis bekommen würde. Zudem habe ich schlechtere Konditionen (weniger Rabatt-Monate und kein Online-Bonus erhalten). Gibt es eine Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen, um einen neuen Vertrag mit der höheren Bandbreite abzuschließen? Der Berater im Shop wollte mir nicht helfen. Im Voraus vielen Dank für die Hilfe.
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vor 2 Jahren
Gibt es eine Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen,
Bei Shop Verträgen leider nicht, da greift das Fernabsatzgesetz nicht.
Eventuell kann ein Teamie helfen bezüglich der Bandbreite , dafür das Kundenprofil komplett ausfüllen inkl. Erreichbarkeit.
6
Antwort
von
vor 2 Jahren
@ Geralt von Riva Da magst Du Recht haben. Da steht aber dasselbe drin. Und uns Normalos ist das 'alte' eher nachvollziehbar.
Antwort
von
vor 2 Jahren
@wolliballa
Das Fernabsatzgesetz gab es gerade mal 18 Monate, die Integration ins BGB ist jetzt bald 22 Jahre Geschichte, da können das auch Normalos die korrekte Bezeichnung verwenden, meine Meinung.
Vor allem in Verbindung dass man jemanden etwas erklärt oder rät finde ich die korrekte Benennung wichtig.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Danke für den Hinweis.👍🏻
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Es gibt kein Widerruf bei Abschluss im Shop. @Bogomo musst so akzeptieren
13
Antwort
von
vor 2 Jahren
aber ich musste noch nie ein englisches Steak, drückende Schuhe, ein m. M. n. langsames Endgerät, etc. bezahlen.
bei zugesicherten Eigenschaften (die können auch stillschweigend vereinbart sein) ist doch eine ganz andere Handhabe gegeben wie in diesem Fall hier.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Du gehst also ins Restaurant, bestellst ein Steak, das "englisch" geliefert wird, machst die Bestellung dort schriftlich (seeehr ungewöhnlich), verlangst die AGB des Restaurants, lachst Dich dann ins Fäustchen und fechtest den Vertrag/die Bestellung an?
Sehr schlau. Dort brauchst Du wohl nie wieder hin - und begleiten/treffen will Dich künftig auch niemand mehr.
Eins ist klar: auf hoher See und vor Gericht, da ist man in Gottes Hand. Und es kann durchaus sein, dass der TE einen Richter findet, der ihm Recht gibt. Aber welche Verschwendung von Lebenszeit - und der Erwartungswert für einen solchen Ansatz ist stark negativ, die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass man hinterher nur erhebliche zusätzliche Kosten für die Juristerei hatte.
Wo die Telekom m.E. tatsächlich ein bisschen unsauber agiert ist, dass ich im Shop noch nie AGB aushängen sah - und dass der Shop soweit ich weiß zur Deutsche Telekom Privatkunden-Vertrieb GmbH gehört und damit gar nicht mein Vertragspartner für den fraglichen Vertrag mit der Telekom Deutschland GmbH ist. Sondern dass der "nur" ein Vermittler ist.
Aber auch das ist keinesfalls zielführend für @Bogomo der/die sich vermutlich mittlerweile mit dem quasi Unvermeidlichen abgefunden hat.
Antwort
von
vor 2 Jahren
ich musste noch nie ein englisches Steak, drückende Schuhe, ein m. M. n. langsames Endgerät, etc. bezahlen.
Das sind aber doch alles Sachmängel und haben mit der hier zugrunde liegenden Angelegehiet nichts zu tun.
Daher bin ich auch raus.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Eventuell kann ein Teamie helfen bezüglich der Bandbreite , dafür das Kundenprofil komplett ausfüllen inkl. Erreichbarkeit.
Klar. Nennt sich Tarifupgrade und die im Shop erhaltenen Rabattmonate sind dann auch weg.
Ansonsten mischen sich Teamies üblicherweise nicht in Abschlüsse ein, die in Shops getätigt wurden.
Außer es gab da grobe Tricksereien - die ich hier aber nicht sehe.
kein Online-Bonus
Den Online-Bonus (nomen est omen) gibt es nur bei online Bestellung. Weder am Telefon noch im Shop.
0
vor 2 Jahren
(weniger Rabatt-Monate und kein Online-Bonus erhalten).
(weniger Rabatt-Monate und kein Online-Bonus erhalten).
Ja warum solltest du auch einen Online Bonus erhalten wenn du im Shop einen Tarif bestellst? Der Onlinebonus ist dafür gedacht das du den Tarif im Selfservice bestellst und kann von keinem anderen Vertriebskanal gebucht werden.
1
Antwort
von
vor 2 Jahren
@Bogomo Du bist nicht der erste, der nach Abschluss meint, irgendwo Vorteile liegengelassen zu haben.
Warum informiert Ihr Euch eigentlich nicht vorher??
Und das das Fernabsatzgesetz im Laden nicht gilt, müssten doch inzwischen alle 80 Mio. Bundesbürger wissen (bzw. könnten / sollten)
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
würdest du mal benennen, was du im Shop zu welchem Preis abgeschlossen hast und was online angeboten wurde.
Das mit der unterschiedlichen Geschwindigkeit kommt mir seltsam vor
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von