Widerruf Haustürgeschäft Ranger – brauche Hilfe, da keine Telekom-Auftragsnummer vorliegt

vor 2 Stunden

Gestern dummerweise einen Haustür Vertrag abgeschlossen, den ich mit sofortiger Wirkung widerrufen möchte, aber mir fehlen die Entsprechenden Vodafone Referenzen.

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Gelöschter Nutzer

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    • vor 2 Stunden

      Niklas262
      Gestern dummerweise einen Haustür Vertrag abgeschlossen, den ich mit sofortiger Wirkung widerrufen möchte, aber mir fehlen die Entsprechenden Vodafone Referenzen.

      Gestern dummerweise einen Haustür Vertrag abgeschlossen, den ich mit sofortiger Wirkung widerrufen möchte, aber mir fehlen die Entsprechenden Vodafone Referenzen.

      Niklas262

      Gestern dummerweise einen Haustür Vertrag abgeschlossen, den ich mit sofortiger Wirkung widerrufen möchte, aber mir fehlen die Entsprechenden Vodafone Referenzen.

      Guten Morgen, soweit ich weiß, gibt es kein Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften :/

      Ich vermute mal, dass die Auftragsbestätigung und der Rest in den kommenden Tagen per Mail eintreffen wird

      0

      5

      von

      vor einer Stunde

      VonderWulf

      Guten Morgen, soweit ich weiß, gibt es kein Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften :/

      Niklas262
      Gestern dummerweise einen Haustür Vertrag abgeschlossen, den ich mit sofortiger Wirkung widerrufen möchte, aber mir fehlen die Entsprechenden Vodafone Referenzen.

      Gestern dummerweise einen Haustür Vertrag abgeschlossen, den ich mit sofortiger Wirkung widerrufen möchte, aber mir fehlen die Entsprechenden Vodafone Referenzen.

      Niklas262

      Gestern dummerweise einen Haustür Vertrag abgeschlossen, den ich mit sofortiger Wirkung widerrufen möchte, aber mir fehlen die Entsprechenden Vodafone Referenzen.

      Guten Morgen, soweit ich weiß, gibt es kein Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften :/

      Ich vermute mal, dass die Auftragsbestätigung und der Rest in den kommenden Tagen per Mail eintreffen wird

      VonderWulf

      Guten Morgen, soweit ich weiß, gibt es kein Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften :/

      Du verwechselst "Haustürgeschäft" mit "Geschäft im stationären Handel"  (z.B. Telekom-Shop).

      -

      Dort kann ein abgeschlossener Vertrag nur auf dem Kulanzwege rückgängig gemacht werden.

      von

      vor einer Stunde

      Verkannter Helfer

      Du verwechelst "Haustürgeschäft" mit "Geschäft im stationären Handel"  (z.B. Telekom-Shop).

      -

      Dort kann ein abgeschlossener Vertrag nur auf dem Kulanzwege rückgängig gemacht werden.

      VonderWulf

      Guten Morgen, soweit ich weiß, gibt es kein Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften :/

      Guten Morgen, soweit ich weiß, gibt es kein Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften :/ Ich vermute mal, dass die Auftragsbestätigung und der Rest in den kommenden Tagen per Mail eintreffen wird
      VonderWulf

      Guten Morgen, soweit ich weiß, gibt es kein Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften :/

      Du verwechelst "Haustürgeschäft" mit "Geschäft im stationären Handel"  (z.B. Telekom-Shop).

      -

      Dort kann ein abgeschlossener Vertrag nur auf dem Kulanzwege rückgängig gemacht werden.

      Verkannter Helfer

      Du verwechelst "Haustürgeschäft" mit "Geschäft im stationären Handel"  (z.B. Telekom-Shop).

      -

      Dort kann ein abgeschlossener Vertrag nur auf dem Kulanzwege rückgängig gemacht werden.

      Danke!

      Ich habe grade online gelesen :) Ich wusste gar nicht, dass es bei Haustürgeschäften ein Widerrufsrecht gibt.

      Ich ging immer nur davon aus, dass es online gilt.

      @Marcel2605 

      0

      von

      vor 40 Minuten

      VonderWulf

      Danke!

      Ich habe grade online gelesen :) Ich wusste gar nicht, dass es bei Haustürgeschäften ein Widerrufsrecht gibt.

      Ich ging immer nur davon aus, dass es online gilt.

      Verkannter Helfer

      Du verwechelst "Haustürgeschäft" mit "Geschäft im stationären Handel"  (z.B. Telekom-Shop).

      -

      Dort kann ein abgeschlossener Vertrag nur auf dem Kulanzwege rückgängig gemacht werden.

      Du verwechelst "Haustürgeschäft" mit "Geschäft im stationären Handel"  (z.B. Telekom-Shop). - Dort kann ein abgeschlossener Vertrag nur auf dem Kulanzwege rückgängig gemacht werden.
      Verkannter Helfer

      Du verwechelst "Haustürgeschäft" mit "Geschäft im stationären Handel"  (z.B. Telekom-Shop).

      -

      Dort kann ein abgeschlossener Vertrag nur auf dem Kulanzwege rückgängig gemacht werden.

      Danke!

      Ich habe grade online gelesen :) Ich wusste gar nicht, dass es bei Haustürgeschäften ein Widerrufsrecht gibt.

      Ich ging immer nur davon aus, dass es online gilt.

      @Marcel2605 

      VonderWulf

      Danke!

      Ich habe grade online gelesen :) Ich wusste gar nicht, dass es bei Haustürgeschäften ein Widerrufsrecht gibt.

      Ich ging immer nur davon aus, dass es online gilt.

      Hast du die letzten 1000 Beschwerden über Ranger und den Widerrufen hier im Forum verpennt? Nicht nur in der Plauderecke rumlungern würde ich mal sagen 😁

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Stunden

      Warte auf den Anruf, da kannst du nochmal sagen -> NEIN.

      5

      von

      vor 2 Stunden

      VonderWulf

      ob bei Haustürgeschäften noch einen Anruf kommt

      Niklas262
      Das war der Plan, ich wollte Proaktiv schonmal vorher einen Widerruf einreichen, aber leider ohne Erfolg.

      Das war der Plan, ich wollte Proaktiv schonmal vorher einen Widerruf einreichen, aber leider ohne Erfolg.

      Niklas262

      Das war der Plan, ich wollte Proaktiv schonmal vorher einen Widerruf einreichen, aber leider ohne Erfolg.

      Ich weiß aber nicht 100-prozentig, ob bei Haustürgeschäften noch einen Anruf kommt wegen Bestätigung des Vertrages. Da kann ich nicht 100-prozentig was zu sagen. 

      VonderWulf

      ob bei Haustürgeschäften noch einen Anruf kommt

      ja, muss kommen.

      von

      vor 2 Stunden

      everything

      ja, muss kommen.

      VonderWulf

      ob bei Haustürgeschäften noch einen Anruf kommt

      Ich weiß aber nicht 100-prozentig, ob bei Haustürgeschäften noch einen Anruf kommt wegen Bestätigung des Vertrages. Da kann ich nicht 100-prozentig was zu sagen. 
      VonderWulf

      ob bei Haustürgeschäften noch einen Anruf kommt

      ja, muss kommen.

      everything

      ja, muss kommen.

      Bei mir stand die auch mal vor der Tür und ich hab die direkt abgewiesen. Deswegen weiß ich das nicht genau

      0

      von

      vor 2 Stunden

      Meine "Besucher" haben mir gesagt, dass sich heute jemand aus Düsseldorf bei mir melden wird.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Stunden

      Niklas262

      den ich mit sofortiger Wirkung widerrufen möchte, aber mir fehlen die Entsprechenden Vodafone Referenzen.

      Gestern dummerweise einen Haustür Vertrag abgeschlossen, den ich mit sofortiger Wirkung widerrufen möchte, aber mir fehlen die Entsprechenden Vodafone Referenzen.

      Niklas262

      den ich mit sofortiger Wirkung widerrufen möchte, aber mir fehlen die Entsprechenden Vodafone Referenzen.

      Öhm... du weist aber schon das du hier bei der Telekom bist und nicht Vodafone, oder?

      2

      von

      vor 2 Stunden

      Hast du Recht, da habe ich mich grade vertan!

      Ich meinte Telekom. 

      von

      vor einer Stunde

      Guten Morgen @Niklas262

      schade, dass du deinen Auftrag widerrufen möchtest. 

      Dann gib hierzu gern nochmal Bescheid, was die Rückmeldung ergeben hat. 

      Viele Grüße Cosa 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 55 Minuten

      @VonderWulf 

      • Hier mal etwas Lektüre für Dich, Stichwort "Fernabsatzgesetz":

      -

      https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312c.html 

      4

      von

      vor 49 Minuten

      VonderWulf

      Ich sehe den Fehler hier ein  :)

      Verkannter Helfer

      VonderWulf 

      • Hier mal etwas Lektüre für Dich, Stichwort "Fernbabsatzgesetz":

      -

      https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312c.html 

      @VonderWulf 

      • Hier mal etwas Lektüre für Dich, Stichwort "Fernbabsatzgesetz":

      -

      https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312c.html 

      Verkannter Helfer

      VonderWulf 

      • Hier mal etwas Lektüre für Dich, Stichwort "Fernbabsatzgesetz":

      -

      https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312c.html 

      Ich sehe den Fehler hier ein  :)

      VonderWulf

      Ich sehe den Fehler hier ein  :)

      Das war kein Vorwurf von mir, sondern die Möglichkeit für Dich, welche Geschäfte genau unter das

      Fernabsatzgesetz fallen.

      -

      In Deutschland muss alles so reglementiert, definiert u. ausformuliert sein, dass es "rechtssicher" ist - aber dennoch 

      finden gewiefte Anwälte meist noch ein "Hintertürchen", deshalb dauern auch viele Verfahren so lange, bis 

      der eigentliche Streitgegenstand verjährt ist.

      von

      vor 22 Minuten

      Verkannter Helfer

      deshalb dauern auch viele Verfahren so lange, bis 

      der eigentliche Streitgegenstand verjährt ist.

      VonderWulf

      Ich sehe den Fehler hier ein  :)

      Ich sehe den Fehler hier ein  :)
      VonderWulf

      Ich sehe den Fehler hier ein  :)

      Das war kein Vorwurf von mir, sondern die Möglichkeit für Dich, welche Geschäfte genau unter das

      Fernabsatzgesetz fallen.

      -

      In Deutschland muss alles so reglementiert, definiert u. ausformuliert sein, dass es "rechtssicher" ist - aber dennoch 

      finden gewiefte Anwälte meist noch ein "Hintertürchen", deshalb dauern auch viele Verfahren so lange, bis 

      der eigentliche Streitgegenstand verjährt ist.

      Verkannter Helfer

      deshalb dauern auch viele Verfahren so lange, bis 

      der eigentliche Streitgegenstand verjährt ist.

      Nicht ganz korrekt. Verjährungsfristen werden z. B. durch Klageerhebung "gehemmt" (§204 BGB).

      0

      von

      vor 17 Minuten

      Laudano2

      Nicht ganz korrekt. Verjährungsfristen werden z. B. durch Klageerhebung "gehemmt" (§204 BGB).

      Verkannter Helfer

      deshalb dauern auch viele Verfahren so lange, bis 

      der eigentliche Streitgegenstand verjährt ist.

      Das war kein Vorwurf von mir, sondern die Möglichkeit für Dich, welche Geschäfte genau unter das Fernabsatzgesetz fallen. - In Deutschland muss alles so reglementiert, definiert u. ausformuliert sein, dass es "rechtssicher" ist - aber dennoch  finden gewiefte Anwälte meist noch ein "Hintertürchen", deshalb dauern auch viele Verfahren so lange, bis  der eigentliche Streitgegenstand verjährt ist.
      Verkannter Helfer

      deshalb dauern auch viele Verfahren so lange, bis 

      der eigentliche Streitgegenstand verjährt ist.

      Nicht ganz korrekt. Verjährungsfristen werden z. B. durch Klageerhebung "gehemmt" (§204 BGB).

      Laudano2

      Nicht ganz korrekt. Verjährungsfristen werden z. B. durch Klageerhebung "gehemmt" (§204 BGB).

      Ist mir bekannt - ich wollte aber bewußt nich alle möglichen Paragrafen des BGB zitieren. - Sonst artet auch dieser 

      Beitrag wieder in einen juristischen Fachbeitrag aus, damit würde  auch hier - die Lösung des eigentlichen Problems -

      wieder völlig aus dem Fokus entschwinden.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

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