Gelöst
Wohnungszusammenlegung, Telekom möchte kein Sonderkündigungsrecht oder wenigstens eine Kulanz gewähren
vor 2 Jahren
Guten Abend,
ich bin zum 1.11.22 zu meinem Freund gezogen, der in seiner Wohnung einen bestehenden Vodafone Internet und Festnetz Vertrag hat.
Das Kontaktformular für den Umzug mit Bitte um Kündigung des Vertrages wurde abgelehnt, man könne schließlich an der neuen Wohnadresse Internet und Festnetz bereitstellen.
Faktisch ist dieses aber nicht möglich, da in der Wohnung der Anschluss bereits genutzt wird. Aussage der Telekom dazu ist, dass eine Sonderkündigung nur möglich wäre, wenn am neuen Wohnort ein Telekom-Vertrag besteht und man die Verträge dann zusammenlegen könnte, bei Fremdanbietern hätte man diese Möglichkeit nicht.
Wie sieht es da mit dem neuen Telekommunikationsgesetz aus, was bei Zusammenlegung von Wohnungen ein (allgemeines?) Sonderkündigungsrecht vorsieht?
Als langjähriger Bestandskunde (der aktuelle Handyvertrag besteht z.B. seit 2014) hätte ich mir in diesem Fall eine lösungsorientierte und kundenfreundlichere Lösung erhofft. Aber selbst der Vorschlag wenigstens auf einen günstigeren Tarif zu wechseln (aktuell 60€ pro Monat -> macht noch stolze 1080€ bis Juni 2024, die ich für nichts zu zahlen habe...) wurde sofort von der Kundenberaterin verneint.
Gibt es eine Möglichkeit dieses Problem zu lösen?
Mit freunlichen Grüßen
Heike L
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Es gibt nur Kulanz wenn beide Vertragsinhaber auch bei der Telekom sind.
Warum sollte die Telekom denn auf die Mindestvertragslaufzeit verzichten wenn dein Partner bei der Konkurrenz ist?
Was du machen kannst:
Beauftrage einen Umzug an der Hotline 1zu1 nach dem TKG .
Wenn an der neuen Adresse nicht die gleiche Leistung möglich ist dann bekommst du ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat.
Alternativ kannst du auch deinen Vertrag mitnehmen und dein Partner kann schauen ob Vodafone ihn aus dem Vertrag rauslässt. Wenn bei ihm die Mindestlaufzeit vorbei ist wäre das ja problemlos machbar.
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vor 2 Jahren
Wie sieht es da mit dem neuen Telekommunikationsgesetz aus, was bei Zusammenlegung von Wohnungen ein (allgemeines?) Sonderkündigungsrecht vorsieht?
Wo soll das im TKG stehen ? ich habe nichts davon gelesen
du musst einen Umzug beauftragen, dann siehst du ja ob es geschaltet werden kann oder nicht.
Wenn nicht, dann gibt's auch eine Sonderkündigung
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vor 2 Jahren
wo soll das stehen?
Rein juristisch hat die Telekom völlig das Recht auf ihrer Seite, wenn sie dir am neuen Wohnort den identischen Anschluss zur Verfügung stellen kann dann besteht kein Grund den Vertrag vorher zu beenden.
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vor 2 Jahren
@Heike L2 Warum kündigt dein Freund nicht? Problem gelöst wenn er monatlich aus seinem Vertrag rauskommt. Die Telekom ist keine Partnerbörse wo die Liebe vor Vertragsrecht geht.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
@Heike L2
Pacta sunt servanda, das gilt für beide Seiten.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Faktisch ist dieses aber nicht möglich, da in der Wohnung der Anschluss bereits genutzt wird.
Es KANN zwar sein, dass Du richtig liegst - aber sehr viel wahrscheinlicher liegst Du falsch.
Wie sieht es da mit dem neuen Telekommunikationsgesetz aus, was bei Zusammenlegung von Wohnungen ein (allgemeines?) Sonderkündigungsrecht vorsieht?
Mag sein, dass das in Österreich oder der Schweiz oder sonstwo so ist - in Deutschland ist das nicht so.
ich bin zum 1.11.22 zu meinem Freund gezogen, der in seiner Wohnung einen bestehenden Vodafone Internet und Festnetz Vertrag hat.
Vodafone ist da superkulant wenn jemand mit einem Telekom-Vertrag in eine solche Wohnung zieht.
Aber selbst der Vorschlag wenigstens auf einen günstigeren Tarif zu wechseln (aktuell 60€ pro Monat -> macht noch stolze 1080€ bis Juni 2024, die ich für nichts zu zahlen habe...)
Vielleicht ist Dein Freund ja mit einem Vertrag unterwegs, der die Mindestvertragslaufzeit hinter sich hat. Den Ihr also kurzfristig kündigen könnt.
Ich würde mich mal schlau machen ob es bei der Telekom an dieser Adresse Hybrid LTE als Option gibt. Dann habt Ihr Redundanz, sollte die DSL-Leitung mal Probleme machen.
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vor 2 Jahren
Aber selbst der Vorschlag wenigstens auf einen günstigeren Tarif zu wechseln (...) wurde sofort von der Kundenberaterin verneint.
Das ist übrigens falsch - wenn Du auf einen Umzug gem. Telekommunikationsgesetz verzichtest, dann beginnt eine neue Vertragslaufzeit und Du kannst hierfür einen anderen Tarif wählen.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Das ist übrigens falsch
nur muss die Telekom das nicht anbieten und zudem wird eine neue 24 monatige Vertragslaufzeit auch nicht so prickelnd sei
Antwort
von
vor 2 Jahren
Vodafone kann doch auch aus Kulanz en Anschluss deines Freundes kündigen? Immerhin bringst du ja einen Telekom Anschluss mit.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
. . . . . man könne schließlich an der neuen Wohnadresse Internet und Festnetz bereitstellen. Faktisch ist dieses aber nicht möglich, da in der Wohnung der Anschluss bereits genutzt wird.
. . . . . man könne schließlich an der neuen Wohnadresse Internet und Festnetz bereitstellen.
Faktisch ist dieses aber nicht möglich, da in der Wohnung der Anschluss bereits genutzt wird.
Du bist also Expertin, und kannst das beurteilen?
Vielfach ist es Problemlos möglich, die einzel- TAE durch eine doppel- TAE zu ersetzen, und dann zwei völlig getrennte Anschlüsse zu schalten.
Das war schon 1970 Regelbauweise im sozialen Wohnungsbau.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Hallo @Heike L2,
wie schon die anderen User geschrieben haben, besteht hier leider kein Sonderkündigungsrecht.
Eine Kündigung aus Kulanz ist bedauerlicherweise auch nicht möglich.
Du kannst deinen Anschluss mitnehmen, soweit wir diesen dort bereitstellen können oder die Nachmieter:innen könnten deinen bestehenden Anschluss übernehmen.
Viele Grüße
Elvira H.
Uneingeloggter Nutzer
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Uneingeloggter Nutzer
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