Gelöst

Änderung Vertragsinhaber

vor 2 Jahren

Hallo zusammen, ich brauch mal Eure Hilfe.

Ich habe bisher mit meinem Partner gemeinsam in einem Haus gelebt, da wir uns getrennt haben, werde ich demnächst ausziehen.

Jetzt wollten wir den Vertragsinhaber (momentan bin ich das) ändern, da mein Ex im Haus verbleibt und den Telekomanschluss beibehalten möchte.

Ich habe mich also an der Hotline erkundigt, netten Herren am Telefon gehabt, der mir auch ein entsprechendes Formular zuschickte.

Alles ausgefüllt und logischerweise in Abstimmung mit meinem Ex das Formular gemeinsam unterschrieben und abgeschickt.

 

Heute kommt eine Mail vom T-Kundenservice, dass sie den Auftrag nicht ausführen können, da wir nicht zu den passenden Kreis aus:

 

"Eine Änderung ist daher nur unter Ehepartnern/ Eheurkunde notwendig/, einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder im Erbfall mit dem entsprechenden Nachweis/ Sterbeurkunde/Erbschein/ möglich."

 

gehören.

 

Der Vorschlag ist den jetzigen Vertrag zu kündigen und mein Ex soll dann einen neuen Vertrag abschließen. Ohne Spaß, dass kann die Telekom doch nicht ernst meinen??!?!?! Vodafone hat den Kabelanschluss ohne Probleme übertragen/überschrieben.

 

Hat Jemand damit Erfahrungen oder einen guten Rat (außer Kündigung!) ?

 

Danke schon mal im Voraus

Karo

257

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  • Akzeptierte Lösung

    5 Sterne Mitgestalter*in

    akzeptiert von

    vor 2 Jahren

    Ist richtig .. bei der Telekom gäbe es da die Vertragsübernahme nur, wenn es dein Ex-Mann ist. 

    CyberSW_0-1657794863779.png

    Du kannst mit deinem Vertrag also umziehen und er kann die Rufnummern haben. Mit diesen kann er einfach einen neuen Vertrag abschließen. 

     

    Sofern du an deinem neuen Wohnort schon einen Vertrag hast, oder die Telekom die Leistungen dort nicht 1:1 erfüllen kann, kannst du den Vertrag außerordentlich kündigen. Nennt sich dann Umzug nach TKG " href="https://telekomhilft.telekom.de/t5/Glossar/ TKG /ta-p/4594635#glossar" target="_blank"> TKG und kann an der Hotline angefordert werden. 

    1

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Super, lieben Dank für die Antwort und einen schönen Nachmittag.

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