Gelöst

Ärger mit der Haushaltszusammenführung

vor 7 Jahren

Liebe Community,

 

die Telekom macht uns fertig und an der Email-Kontaktstelle scheinen fast nur wenig motivierte Mitarbeiter zu sitzen die nur Standartantworten auswählen können anstatt auf Fragen zu antworten. Es mag unverschämt klingen, aber so kommt es uns nun mal vor. Diese Kontaktstelle ist nicht imstande auf ganz normale Fragen wie zB was kostet der Umzug eines Telefonanschlusses zu antworten.

 

Es waren einmal ein Michi und eine Banu in einem kleinen Dorf namens Zusmarshausen...

 

Der Michi hat einen Telekomvertrag für seinen Festnetzanschluss in seinem Haus und nachdem die Telekom bis heute keinen gscheiten Internetanschluss über 5 Mbit zustande gebracht hat, hat er diesen Vertrag zum Ende der Laufzeit Mitte 2019 gekündigt.

 

Die Banu hat im Juni 2018 einen Telekomvertrag für ihr Festnetz in ihrer Wohnung abgeschlossen und der Michi hat von Anfang an gesagt das ist Unsinn. Aber wie die Banus mal so sind, hören sie nicht auf die Michis und wissen alles besser...

 

Zum 1.8.2018 ist die Banu dann doch zum Michi gezogen und hat ihr Sonderkündigungsrecht im Rahmen des Haushaltszusammenführung mit einer Frist von 3 Monaten in Anspruch genommen. Daraufhin kam die Kündigungsbestätigung zu Mitte 2020.

Das hat die Banu gleich reklamiert und die Telekom meinte immer das passt schon so und sie soll nicht weiter nerven.

 

Sie hat aber weiter genervt und gefragt wo denn das Problem ist. Nach ein paar nichtssagenden Mails kam mal die Anwort das Läge daran das dem Michi sein Anschluss zu Mitte 2019 gekündigt ist und auch der Anschluss der Banu ebenfalls schon auf Mitte 2020 gekündigt ist und es deswegen keine Haushaltszusammenführung mehr sei.

 

Auf mehrere Nachfragen an die Telekom ob es denn helfe wenn die Michi seine Kündigung zurückzöge kam keine Antwort.

Auf die weitere Nachfrage an die Telekom ob es denn helfe wenn die Banu ihren Anschluss mit zum Michi nimmt und dafür dem Michi sein Anschluss im Rahmen der Haushaltszusammenführung gekündigt werden kann blieb unbeantwortet.

 

Auch die Nachfrage ob es die Telekom befriedigen würde wenn der Michi die Restlaufzeit der Banu ihres Vertrages übernehmen würde blieb unbeantwortet.

 

Also liebe Community, es handelt sich zweifelsfrei um eine Haushaltszusammenführung und die Telekom weigert sich pauschal diese anzuerkennen und antwortet nicht einmal auf unsere konkreten Fragen.

 

Die Folge sind 2 total angepisste Menschen (die sich fragen ob bei der Telekom nur wenig intelligente Mitarbeiter sitzen)

- mit einem Anschluss beim Michi (gekündigt auf Mitte 2019) im Haus des Michi und

- einem völlig überflüssigen Anschluss der Banu in der ehemaligen Wohnung der Banu in der schon jemand anderes wohnt.

 

Was sollen wir machen?

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    • vor 7 Jahren

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      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      sg-flinux meinte Banu sollte das selber machen

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Fest steht nur: Die Profile von @BanuvonWollbach  und @MichaelvonWollbach  sind jetzt vollständig ausgefüllt. Winken Erwartungsgemäß kann ich die Daten nicht lesen.

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Ich würde ja beide Kundennummern gleich hier reinschreiben um das Problem zu klären, aber der Datenschutz...

       

      Zum einen steht ja auf der Telekom-Homepage ich kann einen Anschluss kündigen und zum anderen bekomm ich ja selbst hier als erste Antwort das es eben nicht geht.

       

      Versteh ich die Telekom-Seite etwa falsch?

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 7 Jahren

      BanuvonWollbach

      Zum 1.8.2018 ist die Banu dann doch zum Michi gezogen und hat ihr Sonderkündigungsrecht im Rahmen des Haushaltszusammenführung mit einer Frist von 3 Monaten in Anspruch genommen.

      Zum 1.8.2018 ist die Banu dann doch zum Michi gezogen und hat ihr Sonderkündigungsrecht im Rahmen des Haushaltszusammenführung mit einer Frist von 3 Monaten in Anspruch genommen.
      BanuvonWollbach
      Zum 1.8.2018 ist die Banu dann doch zum Michi gezogen und hat ihr Sonderkündigungsrecht im Rahmen des Haushaltszusammenführung mit einer Frist von 3 Monaten in Anspruch genommen.

      Ein solches "Sonderkündigungsrecht im Rahmen der Haushaltszufammenführung" gibt es nicht.

      Es gibt eine Kulanzregelung der Telekom - aber die hat u.U. Haken/Ösen.

       

      Was es im Bereich eines Sonderkündigungsrechts gibt: den Anschluss hochoffiziell per Hotline unter Bezugnahme auf das Telekommunikationsgesetz unverändert umziehen. Wenn das geht - dann gibt es kein Sonderkündigungsrecht. Wenn das nicht geht, dann gibt es ein Sonderkündigungsrecht.

      10

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      @BanuvonWollbach

      Also die "Lebensgemeinschaft" ist juristisch gesehen das auf Dauer angelegte Zusammenleben von Sexualpartnern.

      Anfangs hatte ich es so verstanden, dass es bei der Banu um Deine Freundin geht.

      Wenn eine Tochter (zurück) in die elterliche Wohnung zieht, dann greift m.E. von vorneherein nicht das, was Ihr da probiert, weil es da ja wohl definitiv nicht um Deine Sexualpartnerin geht.

       

      Dann kann m.E. ein telefonisch (!) beauftragter Umzug des Anschlusses gem. Telekommunikationsgesetz (d.h. unverändert in Preis, Leistung und Vertragsdauer) probiert werden - und wenn der möglich ist in der elterlichen Wohnung, dann ist aktuell der Rahmen ausgeschöpft, wo Ihr tatsächlich ein gesetzliches Recht auf eine vorzeitige Kündigung habt. Kann aber sein, dass ihr Anschluss bei Euch so nicht machbar ist, dann gibt es das Recht auf vorzeitige Kündigung (mit Frist drei Monate zum Monatsende, also aktuell auf Ende Dezember 2018).

       

      Es ist ja ein leichtes, die ordentliche Kündigung des Anschlusses der Tochter zurückzunehmen (da sagt die Telekom ziemlich sicher nicht nein - wenngleich sie das könnte) und den Umzug zu beauftragen. Und wenn das dann nicht geht - dann die außerordentliche Kündigung auszusprechen. Und falls das gehen sollte, dann den Umzug zurückzurudern (der kostet schließlich 70 Euro) und erneut die ordentliche Kündigung zum Laufzeitende auszusprechen.

      Nota bene: es ist m.E. juristisch keinesfalls erforderlich, die Kündigung  zurückzunehmen - das Telekom Tooling tut sich da dann aber leichter.

      Das Recht auf den unveränderten Umzug des Anschlusses ist im Gesetz meines Wissens nirgends daran geknüpft, dass der Anschluss ungekündigt sein muss. D.h. die Telekom MÜSSTE das eigentlich auch so bearbeiten, mit gekündigtem Anschluss der Tochter.

       

      In diesem Szenario spielt Dein eigener Anschluss dann (anders als beim Zusammenziehen) überhaupt keine Rolle. Da geht es dann nur darum, ob das machbar ist. Das würde ich probieren, wäre ich an Stelle Deiner Tochter.

       

       

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Bei MichaelvonWollbach und BanuvonWollbach handelt es sich tatsächlich um eine Lebenspartnerschaft mit allem was man da so macht Zwinkernd

       

      Wie wir jetzt gesehen haben gibt es ja einen MagentaZuhause Young Tarif der 5 Euro im Monat billiger ist und in den ersten 12 Monaten nur 19,95 Euro kostet. Da die BanuvonWollbach in die Kategorie unter 28 fällt, missfällt uns gleich schon wieder das BanuvonWollbach aber der normalen Tarif für "alte Kunden" hat Traurig

       

      Um die Telekom jetzt gänzlich zu überfordern, wäre denn ein rückwirkender Wechsel bei der BanuvonWollbach in den richtigen Tarif für junge Leute möglich? Schließlich wurde der Vertrag ja von Anfang an falsch behandelt... Seltsam das BanuvonWollbach bei Vertragsabschluß nicht darauf hingewiesen wurde.

       

      Wäre es weiter möglich den Vertrag von BanuvonWollbach in die nun gemeinsame Wohnung vom MichaelvonWollbach umzuziehen und dann den alten Vertrag von MichaelvonWollbach im Rahmen der Haushaltszusammenführung zu kündigen? Ich mein die 70 Euro für den Umzug wären in so einem Falle ja schnell wieder eingespart. 

       

      Unserer Auffassung nach müsste das doch gehen?  Es ist zwar jetzt ein Extrembeispiel... aber es handelt sich um ein Zweifamilienhaus das zum aktuellen Stand als Einfamilienhaus genutzt wird. 

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      BanuvonWollbach

      Bei MichaelvonWollbach und BanuvonWollbach handelt es sich tatsächlich um eine Lebenspartnerschaft mit allem was man da so macht

      Bei MichaelvonWollbach und BanuvonWollbach handelt es sich tatsächlich um eine Lebenspartnerschaft mit allem was man da so macht Zwinkernd

      BanuvonWollbach

      Bei MichaelvonWollbach und BanuvonWollbach handelt es sich tatsächlich um eine Lebenspartnerschaft mit allem was man da so macht Zwinkernd


      Für mich überraschend nach den Formulierungen "seit wann hören denn die Jungen auf die Alten" (oder so ähnlich)

       

      BanuvonWollbach

      Da die BanuvonWollbach in die Kategorie unter 28 fällt, missfällt uns gleich schon wieder das BanuvonWollbach aber der normalen Tarif für "alte Kunden" hat

      Da die BanuvonWollbach in die Kategorie unter 28 fällt, missfällt uns gleich schon wieder das BanuvonWollbach aber der normalen Tarif für "alte Kunden" hat Traurig
      BanuvonWollbach
      Da die BanuvonWollbach in die Kategorie unter 28 fällt, missfällt uns gleich schon wieder das BanuvonWollbach aber der normalen Tarif für "alte Kunden" hat Traurig

      Das ist natürlich ungeschickt, dass sie da den falschen Tarif gewählt hat. Aber es gibt auch andere tarifliche Vergünstigungen bei denen die Telekom das so handhabt, dass die dann erst zum Ende der Mindestlaufzeit  geändert werden können obwohl die Voraussetzungen erfüllt gewesen wären. Ich sehe da kaum eine Chance, das nachträglich zu ändern. Aber ich arbeite nicht bei der Telekom und kann nicht für die Telekom sprechen.

       

      BanuvonWollbach

      Wäre es weiter möglich den Vertrag von BanuvonWollbach in die nun gemeinsame Wohnung vom MichaelvonWollbach umzuziehen und dann den alten Vertrag von MichaelvonWollbach im Rahmen der Haushaltszusammenführung zu kündigen?

      Wäre es weiter möglich den Vertrag von BanuvonWollbach in die nun gemeinsame Wohnung vom MichaelvonWollbach umzuziehen und dann den alten Vertrag von MichaelvonWollbach im Rahmen der Haushaltszusammenführung zu kündigen? 

      BanuvonWollbach

      Wäre es weiter möglich den Vertrag von BanuvonWollbach in die nun gemeinsame Wohnung vom MichaelvonWollbach umzuziehen und dann den alten Vertrag von MichaelvonWollbach im Rahmen der Haushaltszusammenführung zu kündigen? 


      Der ist doch bereits ordentlich zum Ende der Laufzeit gekündigt. Eine weitere Kündigung macht m.E. keinen Sinn. Und die geht ja auch nicht vorzeitig weil der MichaelvonWollbach nicht umgezogen ist.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren


      @BanuvonWollbach  schrieb:
      Hilfe-Seite der Telekom zum Thema Umzug mit genau unserem Problem:  
       
      Ich ziehe in einen Haushalt, in dem es bereits einen Telefonanschluss gibt. Was passiert mit meinem Festnetz-Vertrag?
       

      Unter folgenden Voraussetzungen können Sie Ihren Telekom Festnetz-Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Monats kündigen:

       

        • Sie ziehen im Rahmen einer Lebensgemeinschaft mit Ihrem Lebenspartner zusammen
        • und am neuen Wohnort (Wohnsitz des Lebenspartners) besteht ein privat genutzter Festnetz-Anschluss der Telekom mit einer Mindestvertragslaufzeit oder ein solcher Anschluss wurde beauftragt.
        • Wenn Ihre reguläre Vertragslaufzeit schon vorher endet, können Sie selbstverständlich bereits zu diesem Termin kündigen.

           

      Als Nachweis benötigen wir eines der folgenden Dokumente:

      • Gemeinsamer Mietvertrag/Kaufvertrag des neuen Objekts
      • oder Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts.

      Geben Sie uns Ihre Haushaltszusammenführung über unser Kündigungsformular bekannt und fügen Sie den Nachweis als Anhang an.


      Diese Regelung greift nicht, wenn ein Zweitwohnsitz gekündigt wird.


      Sicherheitshalber der komplette Text.

      Das ist eine reine Kulanzregelung und kein einklagbares Recht. Und die Kulanzregelung ist auch nicht vertraglich verankert.
      An anderer Stelle war auch schon mal zu sinngemäß lesen, dass der "höherwertige" Vertrag fortgeführt wird.

       

      Sobald die Verträge gekündigt sind - ja mei,...

      Die Kündigung könnt Ihr auch formell zumindest nicht einseitig zurücknehmen - da muss die Telekom zustimmen.

       

      Weshalb macht Ihr auch so komische Sachen - ist doch klar, dass es bei Kulanzregelungen Schwierigkeiten gibt, wenn der Vertrag gekündigt ist.

       

      Kann sein, dass sich noch ein Teamie meldet und die Kuh vom Eis bekommt - sicher ist das aber keinesfalls.

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      Hallo @BanuvonWollbach,

      kam mal die Anwort das Läge daran das dem Michi sein Anschluss zu Mitte 2019 gekündigt ist und auch der Anschluss der Banu ebenfalls schon auf Mitte 2020 gekündigt ist und es deswegen keine Haushaltszusammenführung mehr sei.

      kam mal die Anwort das Läge daran das dem Michi sein Anschluss zu Mitte 2019 gekündigt ist und auch der Anschluss der Banu ebenfalls schon auf Mitte 2020 gekündigt ist und es deswegen keine Haushaltszusammenführung mehr sei.
      kam mal die Anwort das Läge daran das dem Michi sein Anschluss zu Mitte 2019 gekündigt ist und auch der Anschluss der Banu ebenfalls schon auf Mitte 2020 gekündigt ist und es deswegen keine Haushaltszusammenführung mehr sei.


      Es darf kein Kündigungsauftrag mit Termin in der Zukunft vorliegen, das ist korrekt.
      Wenn der Michi seine Kündigung zurücknimmt, kann die Banu aus Ihrem Vertrag heraus.

      Dann benötigen wir eine offizielle Bescheinigung für den Umzug an den neuen Standort (Mietvertrag oder Meldebescheinigung).


      Grüße Detlev K.

      10

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Dann sagen wir mal morgen so ab 16 Uhr sind wir zuhause und übers Festnetz zu erreichen.

      Dann sagen wir mal morgen so ab 16 Uhr sind wir zuhause und übers Festnetz zu erreichen.
      Dann sagen wir mal morgen so ab 16 Uhr sind wir zuhause und übers Festnetz zu erreichen.

      Ok, dann melden wir uns morgen nachmittag (unter der im Profil gespeicherten Nummer).

      Schönen Abend noch @BanuvonWollbach.

      Beste Grüße
      Ina B.

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Hallo @BanuvonWollbach,

      vielen Dank für das nette Gespräch.

      Wie besprochen bitte die fehlenden Dokumente über unser Kontaktformular http://bit.ly/Teamkontakt an uns schicken und wir kümmern uns dann Fröhlich
      Viele Grüße
      Daniela B.

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Ergebnis:

       

      Nach unzähligen Falschauskünften seitens unzähliger unwissender Telekommitarbeiter kam jetzt doch als Ergebnis raus das es sich nach den telekomeigenen Standarts tatsächlich um eine Haushaltszusammenführung handelt.

       

      Letztendlich haben wir doch die Kündigungsbestätigung zum 30.11.2018 erhalten.

       

      Mein Tipp an unsere Leidensgenossen:

      Immer hartnäckig bleiben und sich nicht auf das verlassen was der Kundenservice der Telekom schreibt, sondern immer wieder darauf hinweisen was auf der Telekom-Homepage steht! Der Kundenservice hat keine Ahnung oder stellt sich nur auf dumm? Notfalls immer ans Telekom hilft Team wenden wenn nichts mehr hilft...

       

      BanuvonWollbach und MichaelvonWollbach

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      Hallo @BanuvonWollbach,

      vielen Dank für das nette Gespräch.

      Wie besprochen bitte die fehlenden Dokumente über unser Kontaktformular http://bit.ly/Teamkontakt an uns schicken und wir kümmern uns dann Fröhlich
      Viele Grüße
      Daniela B.

      0

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      vor 7 Jahren

      Ergebnis:

       

      Nach unzähligen Falschauskünften seitens unzähliger unwissender Telekommitarbeiter kam jetzt doch als Ergebnis raus das es sich nach den telekomeigenen Standarts tatsächlich um eine Haushaltszusammenführung handelt.

       

      Letztendlich haben wir doch die Kündigungsbestätigung zum 30.11.2018 erhalten.

       

      Mein Tipp an unsere Leidensgenossen:

      Immer hartnäckig bleiben und sich nicht auf das verlassen was der Kundenservice der Telekom schreibt, sondern immer wieder darauf hinweisen was auf der Telekom-Homepage steht! Der Kundenservice hat keine Ahnung oder stellt sich nur auf dumm? Notfalls immer ans Telekom hilft Team wenden wenn nichts mehr hilft...

       

      BanuvonWollbach und MichaelvonWollbach

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