Gelöst

40 Euro Gutschein für Telekom Shop

vor 9 Jahren

Hallo,

 

ich würde gerne mal die Bedingungen für diesen Gutschein wissen.

 

Jedesmal wenn ich etwas im Telekom Shop an Mobilfunk - Zubehör kaufen möchte, bekomme ich gesagt das der Gutschein nicht abgezogen werden kann. Als Beispiel wäre da ein Bluetooth Lautsprecher für 99 Euro. Gutschein kann hier laut Verkäufer nicht abgezogen werden.

 

MFG

 

Betreff angepasst. Susann R. / Telekom hilft

 

Die-Rennsau

12477

17

    • vor 9 Jahren

      Gutscheine können mit anderen Aktionen nicht kombiniert werden,vermutlich ist der BT Lautsprecher aktuell im Preis reduziert somit kann er nicht nochmal reduziert werden. Gilt also nur wenn keine Aktionsrabatte auf das Produkt aktuell gewährt werden.

      1

      Antwort

      von

      vor 9 Jahren

      Genau das steht aber nicht auf dem Gutschein.

       

      Gutschein.JPG

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 9 Jahren

      Hallo Die-Rennsau,

      eigentlich sind nur die auf dem Gutschein genannten Bedingungen ausgeschlossen. Der Gutschein sollte also auch auf einen rabattierten Preis anwendbar sein. Ich schlage vor, Sie haken da bei den Kollegen vor Ort noch einmal nach. Vielleicht gab es auch einfach eine Herausforderung mit dem Kassensystem.

      Viele Grüße Marco K.

      0

    • vor 9 Jahren

      Ich war heute wieder im Telekom Shop und habe den Verkäufer mit ihrer Aussage konfrontiert. Ich bekam als Antwort und ich zitiere wörtlich, daß die Service Mitarbeiter in diesem Forum keine Ahnung haben.
      Also habe ich nun einen 40 Euro Gutschein mit dem ich nichts anfangen kann.

      Gruß

      Die-Rennsau

      12

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Ich habe auch einen solch sinnlosen Gutschein bekommen. 

      Man muss sich vor Augen halten, dass man einen solchen Gutschein bekommt als Wiedergutmachung für Fehler der Telekom, als Entschädigung für den Aufwand den man mit der Behebung des Problems aufbringen muss, als auch als Entschädigung für nicht erhaltene Leistungen. Ein solcher Gutschein soll den Kunden wieder versöhnen. 

       

      Jedoch ist es ein absoluter Witz.

       

      Ich muss mich bevor ich weiß welche Möglichkeiten mir offen stehen, für eine Kategorie festlegen. 

      Wähle ich einmal den Telekom-Shop, so ist ein Wechsel zur Gutscheinverrechnung mit zB. einer Flixbusfahrt nicht mehr möglich. 

      Was man im Shop erhält bleibt aber verschleiert. 

       

      An dieser Stelle muss man sich schon fragen warum man dem Kunden, welchen man ja durch eigene Fehler enttäuscht hat keine transparenten Möglichkeiten anbietet für die Wiedergutmachung?

       

      Die meisten Kategorien aus welchen man für den Gutschein wählen kann, sind Augenwischerei. 

      Es handelt sich um Telekompartner deren Angebote man nutzen soll. Die Telekom hat damit gar kein Aufwand und bekommt für die Partnerschaft freie Kontingente zugesprochen, welche sie dann anschließend als Wiedergutmachung an Kunden verteilt. 

      Eine Flixbusfahrt, Hotspotpass aus dem eigenen Unternehmen,  Telefonkarten aus dem eigenen Unternehmen, 25€ Gutschein wenn man Karten über Ticketmaster  Karten bezieht, alles was man nicht zwingend braucht, sondern dazu verleitet weiteres Geld zu investieren damit der Gutschein nicht verfällt. 

       

      Das Einzige was ein klein wenig Sinnvoll erscheint, ist das Verwenden des Gutscheins im Telekom-Shop (NUR VOR ORT NICHT ONLINE! Warum kommt man dem Kunden welchem man angeblich entgegenkommen möchte nicht wirklich entgegen und lässt ihn auch einen Online Shopp nutzen?) 

      Hier gibt es auch einige Unklarheiten.

       

      1.Man weiß erst mal nicht welche Ware im Shop vor Ort vorhanden ist, also muss man erst mal in einen Laden gehen und sich dort umsehen. Findet man nichts brauchbares hätte man seinen Gutschein nämlich schon für einen solchen Shop festgelegt und kann anschließend nichts gebrauchen. 

       

      2. Dem Kunden wird nur mitgeteilt: BIS ZU 40€. 

      Warum wird dem Kunden bei der Wiedergutmachung keine genaue Information gegeben wann diese 40€ zutreffen, wann es doch nur 10€ oder 20€ sind? 

       

      3. Es ist nicht klar formuliert ob der Gutschein für preislich reduzierte Artikel gilt. Es ist genau so wenig ausgeschlossen. 

      Hier wird der Kunde wieder mit Unklarheiten losgeschickt. 

       

      Bedingungen:

      Dieser Einkaufsvorteil von bis zu 40,00 € ist ausschließlich gültig für Mobilfunk-Zubehör, soweit in unseren Telekom Shops verfügbar. Einzelne Artikel können von der Aktion ausgeschlossen sein. Ausgeschlossen sind Geschenk-/Wertkarten.

       

      Dieser Einkaufsvorteil ist nicht kombinierbar mit anderen Aktionen oder Vorteilen. Keine Barauszahlung möglich. Evtl. verbleibender Restbetrag verfällt.
      Bitte legen Sie den QR-Code, den Sie per E-Mail erhalten, an der Kasse im Telekom Shop vor.
      Der QR-Code ist nur einmalig einlösbar.

       

      Hier weiß man weder mit welchem tatsächlichen Wert man rechnen darf, noch welche Artikel willkürlich ausgeschlossen werden. 

      Festlegen muss man sich aber schon ob man diesen Shop-Gutschein möchte oder nicht sonst kann man im Laden nichts vorlegen. 

       

      Zählen Preisreduzierungen als "Aktionen" oder "Vorteile"?  

       

      Fallen Preisreduzierte Artikel raus, so kann man den Gutschein als vollkommen Wertlos erachten, da die Preise im Telekomshop höher sind als in anderen Läden. 

       

      Ein Beispiel:

       

      Warum also können Bedingungen nicht transparent formuliert werden?

      Warum muss der Kunde hier als Wiedergutmachung in einen undurchsichtigen Jungel geschickt werden?

      Warum muss auch hier Augenwischerei betrieben und dem Kunden zusätzlicher Ärger aufgehalst werden?

      Warum wird auch hier versucht den Kunden irre zu führen?

      Was hat das mit einer Wiedergutmachung zu tun?

       

      Man sollte immer bedenken das man diesen Gutschein als Entschädigung für nicht eingehaltene Vereinbarungen und intensiven Zeitaufwand des Kunden zur Behebung der Problematik bekommt. 

      Ich habe schon mehrere Feierabende geopfert um ein Telekom erzeugtes Desaster zu beheben. 10 Std Zeitaufwand habe ich schon mindestens investiert.  

      Bisher ohne Erfolg und vernünftiger Unterstützung, aber mit einem nicht aufrichtigen Gutschein als Dank. 

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Noch ein Nachtrag, den ich leider nicht in den zuvor geschriebenen Text einfügen kann, da mir die Bearbeitung dieses Beitrags nicht ermöglicht wird. (Bei anderen Beiträgen ist es möglich, hier fehlt der Reiter: Antwort bearbeiten plötzlich. Anfangs war er noch vorhanden.)

       

      @Susann R. 

      Im weiteren werben Sie noch mit ihrem Link der Gutscheine.
      Hier geht es darum, dass Telekom-Kunden sich über diese scheinheiligen Gutscheine beschweren, mit welchen man nichts anfangen kann. Ja ,es wird auch kurz thematisiert das diese Gutscheine ablaufen können. 
      Sie preisen auch hier wieder eine vermeintlich tolle Lösung an, bei der man bei der offenen Thematik erwartet das man seinen Gutschein dort, verlängern oder eintauschen kann. Nein auf diesem Link wird einem Angeboten einen neuen Mobilfunkvertrag abzuschließen und anschließend 50€ Cashback, oder aber einen neuen Internetvertrag abzuschließen und 100€ Chasback zu erhalten. 
      Was hat das mit unseren Gutscheinen zu tun frage ich Sie?
      Wir, die Kunden, beschwere uns über die miserablen Umstände und Sie sprechen von Lösungen, bieten jedoch nur Werbung für noch weitere Produkte an. Was hat Ihr Link mit unseren Gutscheinen zu tun? In welcher Form stellt er eine Unterstützung dar? Wir haben unsere theoretisch existierenden Gutscheine ja schließlich aus bestehenden Verträgen bei denen etwas schief läuft erhalten. Wozu brauchen wir nun noch mehr Verträge die wir abschließen können? 

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Hallo @DrongoVersuch2,

      ich habe mich im ersten Moment erschrocken, wie viele Fragen wir bei Ihnen aufgeworfen haben und wie viel Zeit Sie schon damit verbracht haben. Das tut mir leid.

      Unter den vielen „Warum Fragen“ habe ich gesehen, dass da noch ein Anliegen zum Thema Kundenservice offen ist (Desaster).

      Mein Vorschlag ist, dass ich mich um das "Telekom Desaster" kümmere und eine Lösung finde. Im Anschluss sprechen wir dann um die Gutscheinpolitik.

      Noch eine letzte Bitte wäre, in Ihren Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und/oder „Telefonnummer“ auszufüllen. Über folgenden Link gelangen Sie sofort zur richtigen Stelle in Ihrem Profil https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata Im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung, wann ich mich melden darf.

      Viele Grüße

      Maria R.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Jahren

      Hallo zusammen, 

       

      ich möchte noch mal eine zusammenfassende Lösung für euch erstellen.

       

      Lest euch bei Gutscheinen bitte immer genau das Kleingedruckte durch. Dort findet ihr Hinweise, zu welchen Bedingungen der Gutschein eingelöst werden kann.

      Des Weiteren möchte ich meinen Kollegen zitieren:

       


      Marco K. schrieb:

      Fakt ist, auf dem Gutschein ist der Zusatz: "Gilt nicht für rabattierte Angebote/Ware" nicht aufgeführt. Fakt ist aber auch, dass der Gutschein nur im Shop eingelöst werden kann. 


      Solltet ihr noch einen Gutschein von uns haben der abgelaufen ist, müsst ihr euch aber nicht weiter Ärgern. Es gibt eine offizielle Seite von der Telekom, auf der ihr nach neuen, aktuellen Gutscheinen schauen könnt: www.telekom.de/start/telekom-gutschein 

       

      Viel Spaß beim stöbern! Fröhlich

       

      Liebe Grüße 

      Susann R.

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      Uneingeloggter Nutzer

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