Abbuchungen bei nicht! geliefertem Gerät.

vor 4 Jahren

Der Kundenservice von Telekom Mobilfunk  kennt scheinbar § 462 BGB - Wandlung  bzw. Minderung nicht. Ich hatte im Dezember ein Angebot über einn Smartphone zu 4,95 € angenommen. Als  Mitte Januar  das Gerät noch nciht geliefert wurde, monierte ich dies über Kundenservice.  Als ich Anfang  Februar meine  Bankkontouszüge (einshcl. Matercard)  kontrollierte, stellte ich fest, dass für Januar 4,95 € abgebucht wurde.  Ich rief daraufhin nochmals an und erfuhr, dass dieses Angebot nicht mehr gilt.  Daraufhin erklärte ich , dass ich wegen fehlender Vertragserfüllung Wandlung nach § 462 BGB geltend mache.  Der Mitarbeiter versprach, sich um die Angelegenheit zu kümmern.  Anfang April kontrollierte ich erneut und musste fststelen, das die Mastercard am 25. Februar erneut belastet war.  2 Telefongespr äche mit ihrem Sercive brach ich verärgert ab., da die Mitarbeiter immer nur auf die Voraussetzungen einer Kündigung hinwiesen. Meinen Enwand, dass hier  462 BGB vorliegt, wurde ignorier!  Daraufhin schrieb ich am 13.04., dass ich die Abbuchungen stornieren werde.  Auf die darauf folgende Mahnung von Telekom reagierte ich nicht.  Dagegen schrieb ich eine Beschwerderde an die Verbraucherzentrale.  Heute nun muss ich feststellen, das die Rückstände und weiter 4,95 € abgebucht wurden

Ich werde auch diese Abbuchungen stornieren.  Sollte bis 10.06. 2021 keine rechtlic h !! zutrefende Nachricht vorleoigen, folgt Unterlassungsklage!

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  • vor 4 Jahren

    Dein Androhung hat in einem öffentlichen Forum keine Rechtswirksamkeit @spethj 

     

     

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  • vor 4 Jahren

    @spethjWenn du dem Mitarbeiter am Telefon mit Gesetzen kommst wundert mich eh nichts. Hättest mal deinen ganzen Kram schriftlich gemacht. Was gab den die Beschwerde an die Verbraucherzentrale? Hier im Kunden hilft Kunden Forum ist wie es @Gelöschter Nutzer bereits geschrieben hat der falsche Ort um Fristen zu setzen.

    0

  • Telekom hilft Team

    vor 4 Jahren

    Hi @spethj,

    herzlich willkommen in unserer Telekom hilft Community.
    Bitte nutz für deine Anfrage unser Kontaktformular.
    So gelangst du mit deiner Beschwerde direkt an die richtige Stelle.
    https://www.telekom.de/kontakt?execution299370=e1s3#299370

    Viele Grüße
    Christoph T.

    0

  • Community Guide

    vor 4 Jahren

    So ganz verstehe ich es sowieso nicht, welches Smartphone wird denn zu 4,95€ pro Monat berechnet?

    Was für ein Gerät ist es denn? und wie heißt der Tarif dazu.

     

    Ohne dass zu hier Kundendaten hinterlegst, kann dir sowieso keiner helfen

    Bitte im Profil die Kontaktdaten hinterlegen 
    Diese können nur vom Telekom-Hilft Team eingesehen werden!

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  • 1 Sterne Mitglied

    vor 4 Jahren

    Der Kundenservice bei Telekom Mobilfunk scheint nicht  zu  funktionieren.

    ----

    Beitrag verschoben und Betreff angepasst von @Peuki 

    2

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    @Stefan 😂🤣 Danke Stefan Fröhlich 

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 4 Jahren


    @spethj  schrieb:

    Der Kundenservice von Telekom Mobilfunk  kennt scheinbar § 462 BGB - Wandlung  bzw. Minderung nicht. 


    Du aber offensichtlich auch nicht.

     

    Bezüglich Wandlung/Minderung/Schadenersatz bei mangelhafter Ware/Dienstleistung fallen mir auf Abhieb eine handvoll anderer  Paragraphen ein.

    Dein § 462 BGB  ist aber nicht dabei.

    Der befasst sich mit einem ganz anderen Sachstand, wie @Stefan  ja schon erklärte.

     

     

     

     

     

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