Abbuchungen bei nicht! geliefertem Gerät.
vor 4 Jahren
Der Kundenservice von Telekom Mobilfunk kennt scheinbar § 462 BGB - Wandlung bzw. Minderung nicht. Ich hatte im Dezember ein Angebot über einn Smartphone zu 4,95 € angenommen. Als Mitte Januar das Gerät noch nciht geliefert wurde, monierte ich dies über Kundenservice. Als ich Anfang Februar meine Bankkontouszüge (einshcl. Matercard) kontrollierte, stellte ich fest, dass für Januar 4,95 € abgebucht wurde. Ich rief daraufhin nochmals an und erfuhr, dass dieses Angebot nicht mehr gilt. Daraufhin erklärte ich , dass ich wegen fehlender Vertragserfüllung Wandlung nach § 462 BGB geltend mache. Der Mitarbeiter versprach, sich um die Angelegenheit zu kümmern. Anfang April kontrollierte ich erneut und musste fststelen, das die Mastercard am 25. Februar erneut belastet war. 2 Telefongespr äche mit ihrem Sercive brach ich verärgert ab., da die Mitarbeiter immer nur auf die Voraussetzungen einer Kündigung hinwiesen. Meinen Enwand, dass hier 462 BGB vorliegt, wurde ignorier! Daraufhin schrieb ich am 13.04., dass ich die Abbuchungen stornieren werde. Auf die darauf folgende Mahnung von Telekom reagierte ich nicht. Dagegen schrieb ich eine Beschwerderde an die Verbraucherzentrale. Heute nun muss ich feststellen, das die Rückstände und weiter 4,95 € abgebucht wurden
Ich werde auch diese Abbuchungen stornieren. Sollte bis 10.06. 2021 keine rechtlic h !! zutrefende Nachricht vorleoigen, folgt Unterlassungsklage!
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vor 4 Jahren
Dein Androhung hat in einem öffentlichen Forum keine Rechtswirksamkeit @spethj
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vor 4 Jahren
@spethjWenn du dem Mitarbeiter am Telefon mit Gesetzen kommst wundert mich eh nichts. Hättest mal deinen ganzen Kram schriftlich gemacht. Was gab den die Beschwerde an die Verbraucherzentrale? Hier im Kunden hilft Kunden Forum ist wie es @Gelöschter Nutzer bereits geschrieben hat der falsche Ort um Fristen zu setzen.
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vor 4 Jahren
herzlich willkommen in unserer Telekom hilft Community.
Bitte nutz für deine Anfrage unser Kontaktformular.
So gelangst du mit deiner Beschwerde direkt an die richtige Stelle.
https://www.telekom.de/kontakt?execution299370=e1s3#299370
Viele Grüße
Christoph T.
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vor 4 Jahren
So ganz verstehe ich es sowieso nicht, welches Smartphone wird denn zu 4,95€ pro Monat berechnet?
Was für ein Gerät ist es denn? und wie heißt der Tarif dazu.
Ohne dass zu hier Kundendaten hinterlegst, kann dir sowieso keiner helfen
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vor 4 Jahren
Der Kundenservice bei Telekom Mobilfunk scheint nicht zu funktionieren.
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Beitrag verschoben und Betreff angepasst von @Peuki
2
Antwort
von
vor 4 Jahren
Der Kundenservice bei Telekom Mobilfunk scheint nicht zu funktionieren.
Der Kundenservice bei Telekom Mobilfunk scheint nicht zu funktionieren.
Du aber auch nicht, habe lange überlegt ob ich das schreiben soll, aber §462 BGB lautet wie unten angehängt.
Welches Grundstück hast du den bei der Telekom für 4,95€ gekauft? 😀😂
https://dejure.org/gesetze/BGB/462.html
§ 462
Ausschlussfrist
1 Das Wiederkaufsrecht kann bei Grundstücken nur bis zum Ablauf von 30, bei anderen Gegenständen nur bis zum Ablauf von drei Jahren nach der Vereinbarung des Vorbehalts ausgeübt werden.
2 Ist für die Ausübung eine Frist bestimmt, so tritt diese an die Stelle der gesetzlichen Frist.
Antwort
von
vor 4 Jahren
@Stefan 😂🤣 Danke Stefan
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
Der Kundenservice von Telekom Mobilfunk kennt scheinbar § 462 BGB - Wandlung bzw. Minderung nicht.
Der Kundenservice von Telekom Mobilfunk kennt scheinbar § 462 BGB - Wandlung bzw. Minderung nicht.
Du aber offensichtlich auch nicht.
Bezüglich Wandlung/Minderung/Schadenersatz bei mangelhafter Ware/Dienstleistung fallen mir auf Abhieb eine handvoll anderer Paragraphen ein.
Dein § 462 BGB ist aber nicht dabei.
Der befasst sich mit einem ganz anderen Sachstand, wie @Stefan ja schon erklärte.
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Uneingeloggter Nutzer
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