Abbuchungen bei nicht! geliefertem Gerät.

vor 4 Jahren

Der Kundenservice von Telekom Mobilfunk  kennt scheinbar § 462 BGB - Wandlung  bzw. Minderung nicht. Ich hatte im Dezember ein Angebot über einn Smartphone zu 4,95 € angenommen. Als  Mitte Januar  das Gerät noch nciht geliefert wurde, monierte ich dies über Kundenservice.  Als ich Anfang  Februar meine  Bankkontouszüge (einshcl. Matercard)  kontrollierte, stellte ich fest, dass für Januar 4,95 € abgebucht wurde.  Ich rief daraufhin nochmals an und erfuhr, dass dieses Angebot nicht mehr gilt.  Daraufhin erklärte ich , dass ich wegen fehlender Vertragserfüllung Wandlung nach § 462 BGB geltend mache.  Der Mitarbeiter versprach, sich um die Angelegenheit zu kümmern.  Anfang April kontrollierte ich erneut und musste fststelen, das die Mastercard am 25. Februar erneut belastet war.  2 Telefongespr äche mit ihrem Sercive brach ich verärgert ab., da die Mitarbeiter immer nur auf die Voraussetzungen einer Kündigung hinwiesen. Meinen Enwand, dass hier  462 BGB vorliegt, wurde ignorier!  Daraufhin schrieb ich am 13.04., dass ich die Abbuchungen stornieren werde.  Auf die darauf folgende Mahnung von Telekom reagierte ich nicht.  Dagegen schrieb ich eine Beschwerderde an die Verbraucherzentrale.  Heute nun muss ich feststellen, das die Rückstände und weiter 4,95 € abgebucht wurden

Ich werde auch diese Abbuchungen stornieren.  Sollte bis 10.06. 2021 keine rechtlic h !! zutrefende Nachricht vorleoigen, folgt Unterlassungsklage!

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