Die Telekom hilft Community zieht um und ist bis zum 8. Januar 2025 nur eingeschränkt zugänglich.
Gelöst
Ablehnung nach Auftragsbestätigung
vor einem Monat
Ich habe eine Auftragsbestätigung für ergänzende Karten zu meinem Mobilfunkvertrag erhalten. Nun hat die Telekom aber im Nachgang abgelehnt (Bonität). Wie kann es sein, dass eine verbindliche Auftragsbestätigung erteilt wird und dirse im Nachhinein einfach storniert wird? Vertrag ist Vertrag und die Auftragsbestätigung ist rechtlich bindend. Was ist denn das für ein Geschäftsgebahren? Ein so grosses Unternehmen erlaubt sich so etwas? Bevor ich die Sache nun rechtlich weitergebe, unternehme ich hier einen letzten Versuch, Hilfe zu bekommen. Ich habe die Auftragsbestätigung bereits an die Telekom übermittelt und mehrfach Telefonate geführt. Es wird immer gesagt, dass eine Bonitätsabfrage erst im Nachhinein gemacht wird und das ist eben so. Unfassbar! All der Aufwand, meine Zeit (jetzt über 3 Wochen!) umsonst. Ich bin echt fassungslos! Weiss jemand die Anschrift/Fax der Rechtsabteilung der Telekom? Falls ich jetzt nicht weiterkomme, schalte ich endgültig einen Anwalt ein. Ich danke euch vorab schon einmal sehr für eure Hilfe.
443
0
21
Akzeptierte Lösungen
Alle Antworten
Sortieren
Älteste zuerst
Neueste zuerst
Älteste zuerst
Autor
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
86
0
1
vor einem Jahr
247
0
3
vor 7 Monaten
596
0
19
vor 3 Monaten
786
0
7
vor 2 Jahren
306
0
2
Akzeptierte Lösung
*Paz Vizsla*
5 Sterne Mitgestalter
akzeptiert von
Geralt von Riva
vor einem Monat
Vertrag ist nicht Vertrag und kann durchaus abgelehnt werden. Ob von deiner Seite (Widerruf) oder durch die Telekom (Ablehnung)
Und was ist das für ein Verhalten bei einer schlechten Boni auf sein Recht zu beharren?
Du hast mit der Ablehnung eine Nummer der Bonistelle erhalten, dort anrufen. Dein Anwalt kann seine zeit sparen, was soll der bewirken, deine Bonität aufbessern?Es gibt keine Pflicht mit dir einen Vertrag einzugehen.
6
3
Ältere Kommentare anzeigen
holzher24
Antwort
von
*Paz Vizsla*
vor einem Monat
Eben doch. Und ja, genau das regelt das Vertragsrecht.
Wie geschrieben, gehe zu Anwalt.
4