Gelöst

Am 6.9.2018 habe ich folgende Beschwerde an sie gesendet und noch keine Rückmeldung erhalten:

vor 8 Jahren

Sehr geehrte Damen und Herrn,

 
Am 28.08.2018 hatte ich Besuch von Herrn *** von der Telekom, wie ich dachte,und  wie er auch bei mir angemeldet war.
 
Herr **** hat mir eine Fehlberatung gegeben. Er sagte, dass meine Kündigung zum Juni 2019 weiterhin besteht und hat mir das auf seinem Laptop als Bestätigung gezeigt.
 
Ausserdem meinte er, dass mein jetziger Beitrag um 5,00 € für 6 Monate günstiger sein wird. Alles gelogen, ich fühle mich betrogen. Der Herr **** ist telefonisch natürlich nicht zu erreichen.
 
Bitte stornieren Sie den neuen Vertrag umgehend.
 
Warum dürfen solche Leute im Namen der Telekom für Sie arbeiten ?
 
Mit der Bitte um ihr Verständnis und freundlichen Grüßen 
 
Walter Küchler Tele.*****

 




Beitrag editiert von Castiel:
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Letzte Aktivität

vor 8 Jahren

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 8 Jahren

      Du hast 14 Tage Zeit vom Vertrag zurück zu treten die Zeit ist abgelaufen

      0

      von

      vor 8 Jahren

      communityTE

      Du hast 14 Tage Zeit vom Vertrag zurück zu treten

      Du hast 14 Tage Zeit vom Vertrag zurück zu treten

      communityTE

      Du hast 14 Tage Zeit vom Vertrag zurück zu treten


      Nein. Nicht wenn der Besuch vereinbart war.

      von

      vor 8 Jahren

      hallo  BigWoelfi2

      Du hast selbstverständlich Recht

      es gilt ein Widerrufsrecht von in der Regel zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Aushändigung einer schriftlichen Belehrung über das Rückgabe- oder Widerrufsrecht. Fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung, beginnt die 14-tägige Frist erst gar nicht zu laufen - und Sie können sogar noch Jahre später widersprechen. "

      MfG

      0

      von

      vor 8 Jahren

      hallo BigWoelfi2 Fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung, beginnt die 14-tägige Frist erst gar nicht zu laufen - und Sie können sogar noch Jahre später widersprechen. "

      hallo  BigWoelfi2

      Fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung, beginnt die 14-tägige Frist erst gar nicht zu laufen - und Sie können sogar noch Jahre später widersprechen. "

      hallo  BigWoelfi2

      Fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung, beginnt die 14-tägige Frist erst gar nicht zu laufen - und Sie können sogar noch Jahre später widersprechen. "


      Das ist falsch, den die Widerrufsfrist endet spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen auch wenn keine Widerrufsbelehrung zugegangen ist.

    • vor 8 Jahren

      @walter-kuechlerHier ist ein Kunden helfen Kunden Forum!

      Hier kannst Deinen Frust losbringen
      https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt?execution126728=e1s1#scroll=true

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    • vor 8 Jahren

      walter-kuechler

      Sehr geehrte Damen und Herrn, Am 28.08.2018 hatte ich Besuch von Herrn *** von der Telekom, wie ich dachte,und wie er auch bei mir angemeldet war.

      Sehr geehrte Damen und Herrn,

       
      Am 28.08.2018 hatte ich Besuch von Herrn *** von der Telekom, wie ich dachte,und  wie er auch bei mir angemeldet war.
      walter-kuechler

      Sehr geehrte Damen und Herrn,

       
      Am 28.08.2018 hatte ich Besuch von Herrn *** von der Telekom, wie ich dachte,und  wie er auch bei mir angemeldet war.

      Bitte konkreter Beschreiben was vorgefallen ist. Wurde ein Tarifwechsel gebucht?

      Wenn ja, dann bleibt natürlich eine bestehende Kündigung nicht im System , da der neue Vertrag ja über 24 Monate geht.

      Das ist aber eigentlich auch logisch, welchen Grund sollte es geben, dir für ein Monate einen günstigeren Preis zu geben - wenn du sowieso wechselst - wo man anders mehr Geld an dir verdienen kann.

       

      Wenn der Besuch zuvor mit dir vereinbart war, du also mit diesem expliziete einmverstanden warst, dann sit die kein HAustürgeschäft und du kannst rein rechtlich diesen nicht wiederrufen. Hier ist - wenn überhaupt - Kulanz gefragt.

       

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    • vor 8 Jahren

      Hallo und Herz Willkommen in der "Community" @walter-kuechler,

       

      ich musste Ihren Beitrag aus "Datenschutzrechtlichen Gründen" leider etwas anpassen und auch die PDF Datei entfernen da diese gegen die "Datenschutzbestimmungen" verstößt.

       

      Hat der Herr der Sie besucht hat sich als Telekom Mitarbeiter ausweisen können?
      Das Blatt welches in der PDF erkennbar war sah mir nach einem Ranger Mitarbeiter aus welche für die Telekom von Haus zu Haus unterwegs sind.

      Lassen Sie solche Leute nicht in Ihre Wohnung oder Ihr Haus, sollten die Herrschaften Sie in irgendeiner Art und Weise bedrängen oder sich nicht von Ihrem Grundstück entfernen schließen Sie die Türe und rufen die Polizei.

      Hinterlegen Sie bitte einmal hier Ihre Kundendaten (falls vorhanden) und eine Rückrufnummer dann kann sich jemand vom "Telekom-hilft Team" mit Ihnen in Verbindung setzen.

       

      *Die eingetragenen Daten können nur die Mitarbeiter des "Telekom-hilft Team´s" und Sie einsehen.

       

       

      VG

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Jahren

      Hallo @walter-kuechler,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Fröhlich

      Danke für Ihre Daten. Ich habe mir den Fall angeschaut. Die Kollegen werden den Fall prüfen und sich bei Ihnen melden.

      Es tut mir leid, wie das Ganze gelaufen ist.

      Liebe Grüße Steffi B.

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