Gelöst

Apple AirPods Garantie / Gewährleistung

vor 2 Jahren

Hallo,

ich habe im Mai 2022 die Apple AirPods 2. Gen über den Telekom Online Shop gekauft. Letze Woche haben die den Geist aufgegeben, verbinden sich nicht mehr mit iPhone, iPad, nicht mit meinen oder mit fremden. 
Auch das abarbeiten sämtlicher Apple Support Hinweise hat nichts genützt.

Apple Hotline sagt: Hersteller-Garantie nur 1 Jahr, aber Händler-Garantie greift, da 2 Jahre. So steht es auch im Gesetz!

Telekom Hotline, nach elendigem Warten, zig mal weiterverbinden, zig neuen Versuchen, weiß von nichts, erklärt sich für nicht zuständig, verweist auf Apple und zuletzt auf den örtlichen Telekom Shop.

Telekom Shop ist zwar freundlich, aber ebenfalls nicht zuständig, verweist auf Telekom Hotline.

Die Rechtslage ist eindeutig: Händlergarantie durch Telekom.

So: beim wem bekomme ich nun Hilfe und einen kompetenten Ansprechpartner? 
Oder muss ich wegen der AirPods wirklich meine Rechtsschutzversicherung und meine Juristen bemühen?

Gruss

 

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  • vor 2 Jahren

    leichtmatrose

    aber Händler-Garantie greift, da 2 Jahre. So steht es auch im Gesetz!

    aber Händler-Garantie greift, da 2 Jahre. So steht es auch im Gesetz!
    leichtmatrose
    aber Händler-Garantie greift, da 2 Jahre. So steht es auch im Gesetz!

    Wenn du schon mit Gesetzen um dich wirfst, dann mach das richtig. 

    Es gibt keine gesetzliche Händler Garantie. 
    Sondern eine Gewährleistung, das die Ware mangelfrei bei Übergabe ist. 

    Nicht wenn der Fehler auftritt während der Nutzung.  Sondern es muss bewiesen werden, dass dieser Fehler schon beim Kauf vorlag. 

    Bei Kauf im Mai 2022, bist du seit November 2022 in der Pflicht genau diesen Beweis zu erbringen. 

    3

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Kugic

    Bei Kauf im Mai 2022, bist du seit November 2022 in der Pflicht genau diesen Beweis zu erbringen.

    Bei Kauf im Mai 2022, bist du seit November 2022 in der Pflicht genau diesen Beweis zu erbringen. 
    Kugic
    Bei Kauf im Mai 2022, bist du seit November 2022 in der Pflicht genau diesen Beweis zu erbringen. 

    Seit Mai 2023, Beweislastumkehr wurde auf 12 Monate geändert.

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @leichtmatrose 

    Hast Du denn noch den Kaufbeleg? Da sollte eigentlich drauf stehen, welcher Shop mit welchen Ansprechpartner die Gewährleistung gibt. Telekom direkt oder Brodos.

     

    Gruß Ralf

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Ja, Rechnung von Telekom mit „Service“-Nr. vorhanden. Damit begann das Drama ja…

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    @leichtmatrose  schrieb:
    aber Händler-Garantie greift, da 2 Jahre. So steht es auch im Gesetz!

    Nein, das steht nicht im Gesetz, der Händler muss 2 Jahre Gewährleistung geben, das ist ein großer Unterschied.

     

    Trotzdem solltest du natürlich Antwort von der Telekom bekommen, das Team kann da sicher den korrekten Ansprechpartner vermitteln.

    5

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Telekom ist der Verkäufer.

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    leichtmatrose

    Telekom ist der Verkäufer.

    Telekom ist der Verkäufer.
    leichtmatrose
    Telekom ist der Verkäufer.

    Weiche "Einheit" der Telekom, das steht doch auf der Rechnung. Nur "Telekom" ist da nichtssagend.

     

    Auf meiner monatlichen Telefonrechnung steht da z.B.

    fdi_0-1690634615890.png

    Das sind Pflichtangaben auf offiziellen Schreiben.

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    leichtmatrose

    Vielleicht möchte ich den Beweis ja antreten.

    Vielleicht möchte ich den Beweis ja antreten.
    leichtmatrose
    Vielleicht möchte ich den Beweis ja antreten.

    Den Gegenbeweis hast du im Eröffnungspost bereits angetreten, zur Erinnerung 

     

    leichtmatrose

    Letze Woche haben die den Geist

    Letze Woche haben die den Geist
    leichtmatrose
    Letze Woche haben die den Geist

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    leichtmatrose

    Die Rechtslage ist eindeutig: Händlergarantie durch Telekom.

    Die Rechtslage ist eindeutig: Händlergarantie durch Telekom.
    leichtmatrose
    Die Rechtslage ist eindeutig: Händlergarantie durch Telekom.

    Nein genau das stimmt nicht, der Händler gibt die Gewährleistung (und die ist gesetzlich genau geregelt), der Hersteller ggf. eine Garantie (so wie der die nach seinem Willen beschreibt).

    0

  • vor 2 Jahren

    leichtmatrose

    Die Rechtslage ist eindeutig: Händlergarantie durch Telekom. Oder muss ich wegen der AirPods wirklich meine Rechtsschutzversicherung und meine Juristen bemühen?

    Die Rechtslage ist eindeutig: Händlergarantie durch Telekom.


    Oder muss ich wegen der AirPods wirklich meine Rechtsschutzversicherung und meine Juristen bemühen?

    leichtmatrose

    Die Rechtslage ist eindeutig: Händlergarantie durch Telekom.


    Oder muss ich wegen der AirPods wirklich meine Rechtsschutzversicherung und meine Juristen bemühen?


    Ja, deine Juristen sollen Dich aufklären können.👍

    0

  • vor 2 Jahren

    leichtmatrose

    Apple Hotline sagt: Hersteller-Garantie nur 1 Jahr, aber Händler-Garantie greift, da 2 Jahre.

    Apple Hotline sagt: Hersteller-Garantie nur 1 Jahr, aber Händler-Garantie greift, da 2 Jahre.
    leichtmatrose
    Apple Hotline sagt: Hersteller-Garantie nur 1 Jahr, aber Händler-Garantie greift, da 2 Jahre.

    Nö.

    Belese dich bitte dazu genau.

    War denn vorher ein gemeldeter Defekt/Einschränkung gewesen?

    Wenn ja, dann ja 2 Jahre Gewährleistung.

    Ansonsten leider Pech gehabt.

    Und du bist nicht der erste dem die AirPods nach einem Jahr kaputt gingen.

    Ohne Versicherung von Apple, wird da nix.

    Apple will nämlich auch Geld verdienen.

     

    1

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @leichtmatrose 

     

    Der Verkäufer wird im rahmen der Gewährleistung die Geräte auch nur an den Hersteller oder einem davon autorisierten Service zur Prüfung und ggf. Reparatur/Austausch einsenden. Und wer Apple-Preise dafür kennt, der kauft sich die Geräte gleich lieber neu.

    Gewährleistung heißt nämlich nicht gleich kostenfrei!

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 2 Jahren

    @leichtmatrose 

     

    Der Verkäufer wird im rahmen der Gewährleistung die Geräte auch nur an den Hersteller oder einem davon autorisierten Service zur Prüfung und ggf. Reparatur/Austausch einsenden. Und wer Apple-Preise dafür kennt, der kauft sich die Geräte gleich lieber neu.

    Gewährleistung heißt nämlich nicht gleich kostenfrei!

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  • vor 2 Jahren

    leichtmatrose

    Die Rechtslage ist eindeutig: Händlergarantie durch Telekom.

    Die Rechtslage ist eindeutig: Händlergarantie durch Telekom.
    leichtmatrose
    Die Rechtslage ist eindeutig: Händlergarantie durch Telekom.

    Die Rechtslage ist:

    • Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung durch Telekom.
    • Mehr als 12 Monate seit Kauf Gefahrenübergang vergangen - d.h. Du musst deshalb der Telekom beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes bereits vorhanden war. Viel Spaß.

    MANCHMAL lässt sich das Problem auch auf freiwilliger (!) Kulanz des Verkäufers regeln, dass der darauf verzichtet, dass Du als Käufer den Beweis führen musst. Da hängt aber auch viel am Ton und der Freundlichkeit des Kunden und wie man das dem Verkäufer erklärt.

     

    Viele Leute verwechseln übrigens was Sachmängelhaftung/Gewährleistung beinhaltet:

    Das beinhaltet, dass das Gerät ZUM ZEITPUNKT DES KAUFES GEFAHRENÜBERGANGS mängelfrei ist.

    Das beinhaltet nicht, dass das Gerät während der Zeit der Gewährleistung funktioniert.

    (So etwas ist eher in Hersteller-Garantiebedingungen zu finden - die Garantie, dass das Gerät 12 Monate funktioniert, oder 24, oder... je nach Hersteller).

     

    Vereinfachenderweise sagt das Gesetz allerdings sozusagen

    "na ja, wenn das Ding innerhalb der ersten 12 Monate nach Kauf kaputtgeht, dann wird es vermutlich schon so sein, dass das Problem bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestand". Aber auch innerhalb dieser ersten 12 Monate kann der Verkäufer ggf. den Beweis antreten, dass das Problem zum Zeitpunkt des Kaufes NICHT bestand.

     

    Edit: nachträglich korrigiert von Kauf auf Gefahrenübergang.

    Zum Verständnis: kaufe ich im Laden, dann passiert der Gefahrenübergang wenn ich die Ware ausgehändigt bekomme.

    Kaufe ich online, dann dauert es u.U. ein paar Tage, bis ich das Gerät erhalte, d.h. da ist der Gefahrenübergang u.U. ein paar Tage nach dem eigentlichen Kauf.

    2

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @muc80337_2  schrieb:
    Das beinhaltet, dass das Gerät ZUM ZEITPUNKT DES KAUFES Gefahrenüberganges mängelfrei ist.

    ich habe es mal etwas korrigiert Zwinkernd

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    § 477 Beweislastumkehr (1) Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar. Beim Kauf eines lebenden Tieres gilt diese Vermutung für einen Zeitraum von sechs Monaten seit Gefahrübergang. (2) Ist bei Waren mit digitalen Elementen die dauerhafte Bereitstellung der digitalen Elemente im Kaufvertrag vereinbart und zeigt sich ein von den vertraglichen Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der digitalen Elemente während der Dauer der Bereitstellung oder innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren seit Gefahrübergang, so wird vermutet, dass die digitalen Elemente während der bisherigen Dauer der Bereitstellung mangelhaft waren.

    § 477 Beweislastumkehr

    (1) Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar. Beim Kauf eines lebenden Tieres gilt diese Vermutung für einen Zeitraum von sechs Monaten seit Gefahrübergang.
    (2) Ist bei Waren mit digitalen Elementen die dauerhafte Bereitstellung der digitalen Elemente im Kaufvertrag vereinbart und zeigt sich ein von den vertraglichen Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der digitalen Elemente während der Dauer der Bereitstellung oder innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren seit Gefahrübergang, so wird vermutet, dass die digitalen Elemente während der bisherigen Dauer der Bereitstellung mangelhaft waren.

    § 477 Beweislastumkehr

    (1) Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar. Beim Kauf eines lebenden Tieres gilt diese Vermutung für einen Zeitraum von sechs Monaten seit Gefahrübergang.
    (2) Ist bei Waren mit digitalen Elementen die dauerhafte Bereitstellung der digitalen Elemente im Kaufvertrag vereinbart und zeigt sich ein von den vertraglichen Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der digitalen Elemente während der Dauer der Bereitstellung oder innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren seit Gefahrübergang, so wird vermutet, dass die digitalen Elemente während der bisherigen Dauer der Bereitstellung mangelhaft waren.

     

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__477.html

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    Hallo @leichtmatrose und willkommen in der Community.

     

    Wie ich lese, hast du hier ja bereits einige Hinweise erhalten.

    Ich nehme mir gerne Zeit und prüfe die Möglichkeiten. Zu welcher Zeit passt dir ein Telefonat?

     

    Beste Grüße

    Malte M.

    2

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Hallo Malte M. ,

    gerne Montag ab 14:00 oder Dienstag Vormittag. 
    gruss 

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @leichtmatrose,

     

    dankeschön für die Rückmeldung.

    Gerne melden wir uns morgen ab 14 Uhr bei dir. 

     

    Wünsche einen schönen Sonntag.

     

    Beste Grüße

    Malte M.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 2 Jahren

    Hallo @leichtmatrose ,

     

    danke für das nette Gespräch.

     

    Bei Apple Zubehör ist es wie erwähnt etwas tricky, auch wir können das nur bei deren Support-Hotline anmelden und das dann eben telefonisch oder vor Ort im Telekom Shop, falls eine Service-Station vorhanden ist.

     

    So oder so biete ich gern an, dass du dich für zukünftige Fragen immer gern hier melden kannst.

     

    Dann brauchst du deine Zeit nicht in der Warteschleife verbringen.

     

    Liebe Grüße

    Mandy S.

    0

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