Gewährleistung Apple AirPods über Onlineshop

vor 4 Monaten

Guten Tag,

 
meine AirPods Pro 2. Generation der u.g. Bestellung sind defekt. Ein Hörer gibt keinen Ton mehr aus, beim anderen ist die Wiedergabe verzerrt. 
 
Nach Abtelefonieren von 4 Ihrer Servicenummern konnte mir niemand den Ablauf erklären und man sagte mir, dass ich mich in einen Telekom Shop begeben solle und mir mur dort geholfen werden kann. 
Apple kann mir nicht helfen, da deren 1 Jahr Garantie abgelaufen ist und mir dort gesagt wurde, dass ich mich zwecks Gewährleistung an Sie als Verkäufer wenden müsse. 
 
Im Telekomshop Nürnberg Langwasser prüfte man mein Anliegen aber auch die können mir nicht helfen. 
Sie würden die AirPods gerne auf Kulanz tauschen, aber im Umkreis von 500 km sei dieses Modell nicht vorrätig. Es wäre nur das Modell mit USB-C vorrätig, ich habe jedoch das Modell mit Lightning Anschluss.
Auch eine Gutschrift wäre nicht möglich, da ich das Gerät nicht im Shop sondern im Onlineshop erworben habe. 
 
Man bat mich nun, dass ich Ihnen schreibe. Mit entsprechender Freigabe Ihrerseits würde der Shop das Gerät gegen ein vorrätiges Modell tauschen oder mir den Kaufpreis erstatten.
 
Daher meine Bitte an Sie, meine Odyssee jetzt zu Ende zu bringen und mir mit einem Ersatz oder einer Gutschrift zu helfen. 
Gerne kann ich noch mal den Shop 20 km von mir aufsuchen, um die Abwicklung zu Ende zu bringen. 
 

Viele Grüße 
Jan

 

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  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 4 Monaten

    @janlitsche  schrieb:
    Man bat mich nun, dass ich Ihnen schreibe. Mit entsprechender Freigabe Ihrerseits würde der Shop das Gerät gegen ein vorrätiges Modell tauschen oder mir den Kaufpreis erstatten

    @janlitsche  Hier gibt es keine Freigabe. Im übrigen ist die Garantie abgelaufen 

    5

    Antwort

    von

    vor 4 Monaten

    @Schwarzer Ast  schrieb:
    so steht es bei der Telekom aber nicht ...

    Das braucht da nicht stehen, es ist das Wesen der Gewährleistung, dass sie nur Defekte abdeckt, die bei Lieferung schon vorhanden waren auch wenn diese

    noch nicht zum Ausfall geführt haben. Geht ein fehlerfreies Geräte kaputt, so ist dies NIE eine Gewährleistung.

     

    In den ersten 12 Monaten muss allerdings der Händler den Nachweis führen, dass das Gerät Fehlerfrei geliefert wurde.

    Nach 12 Monaten muss der Käufer den Nachweis führen dass das Geräte bei der Lieferung defekt war.

     

  • Community Guide

    vor 4 Monaten

    @Schwarzer Ast 

    Ist egal wie es bei der Telekom steht, die Rechtslage ist überall identisch und ist nicht telekomspezifisch.

     

    In Kurzform einfach erklärt:

    Der Verkäufer gewährleistet die Übergabe eines mangelfreien Produktes, heißt also der Mangel (wenn denn einer da sein sollte) muss bei der Übergabe vom Verkäufer zum Kunden schon existent sein.

    In den ersten 12 Monaten liegt der Verkäufer in der Beweispflicht, nach 12 Monaten muss der Kunde beweisen dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war.

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 4 Monaten

    Aus meiner Zeit im Shop und der Hotline kann ich sagen das niemand nachgefragt ob ein Mangel bereits von Anfang vorlag. Da wurde das Gerät sich angeschaut, ob ein optischer Mangel existierte und ein Ticket eingestellt. Entschieden wurde das letztendlich an anderer Stelle. Und wenn die Geräte nicht über den zwei Jahren waren oder einen optischen Mangel hatten, der das Problem hätte verursachen können, wurden die Geräte anstandslos getauscht. 

    Klar kann man den Kunden auf die Gesetzeslage hinweisen, aber die meisten Händler möchten ihre Kunden halten und sind in den zwei Jahren häufig sehr kulant. 

    1

    Antwort

    von

    vor 4 Monaten

    Genau. Das scheint ja auch bei mir der Fall zu sein.
    Die Frage ist nur, wie der Shop vor Ort ermächtigt werden kann, hier einen Austausch vorzunehmen, wenn der Kauf im Onlineshop erfolgte und die kein 1:1 Gerät vorrätig haben. 
    Alle Hotlinenummern führten bisher zur Ratlosigkeit. 

    Viele Grüße

    Jan

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 4 Monaten

    @janlitsche 
    Du bist hier in einem öffentlichen Forum gelandet.

     

    Daher meine Meinung,

    - nimm die mit USB-C, weil die neuere Generation, die andere wird nicht mehr hergestellt.

    - mit etwas Glück gelten die für Apple als neu, und Du hast wieder eine Apple Garantie

     

    1

    Antwort

    von

    vor 4 Monaten

    Danke. Das würde ich auch sofort machen. Der Shop darf es jedoch nicht machen, da es dann ein anderes Modell als auf der Rechnung wäre. 

    Daher mein Versuch hier im Forum, eine Anlaufstelle zu finden, wo man diesen Austausch anstoßen könnte. 

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 4 Monaten

    Hier sollte das @telekomhilft  Team mal drauf schauen. Vielleicht können diese helfen. 

    3

    Antwort

    von

    vor 4 Monaten

    @Anna K. zur Info

  • 1 Sterne Mitglied

    vor 4 Monaten

    Hallo zusammen,

     

    würde mich gerne der Fragestellung von @janlitsche anschließen. Habe im Dezember 2022 AirPods Pro im Online Shop der Telekom gekauft und würde gerne einen Defekt über die Gewährleistung abwickeln. Leider habe ich heute im lokalen Telekom Shop selbige Auskunft bekommen. Ohne Freigabe leider keinen Austausch. Die benötigen quasi ein entsprechendes Schriftstück aus der Zentrale. 

     

    Hoffe das hier jemand helfen kann. Andere Kontaktwege sind durch die Telekom anscheinend nicht gewünscht. 

    5

    Antwort

    von

    vor 4 Monaten

    Im Shop warst du eigentlich schon richtig @sn00zle. Leider weiß ich gar nicht, von was für einer "Freigabe" da jetzt die Rede ist.

     

    Deswegen würde ich im Shop darum bitten, dass diese intern angefordert wird, oder die Kollegen erklären, was es damit auf sich hat. 

     

    Lieben Gruß

    Diandra

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