Apple Watch: Hotline verweigert Gewährleistungsantrag / Bin ich dumm weil ich bei der Telekom gekauft habe?

vor 4 Jahren

Hallo, ich habe im Oktober 2018 bei der Telekom im Zuge einer Vertragsverlängerung eine Apple Watch 4 bei der Telekom gekauft. Diese hat nun einen Defekt. Die Krone reagiert nicht mehr. Zunächst war ich damit im Apple Store. Dort sagte man mir dass dies ein bekannter Fehler ist und man diese Watch kostenlos reparieren würde, auch wenn die Garantie eigentlich schon abgelaufen ist. Als wir sie gerade eintüten wollten fiel auf dass ich sie ja bei der Telekom gekauft hatte. Man sagte mir ich müsste hierfür bei der Telekom einen Gewährleistungsantrag stellen. Dies tat ich gestern an der Hotline. Nach vielem Gerede und hin und her verweigerte man mir diesen weil ja bereits 12 Monate vergangen sind. Die 24 Monate Gewärleistung würde ich nur bei Android Geräten haben. Meine Versuche den unterschied zwischen Gewährleistung (gesetzlich 24 Monate) und Garantie (bei Apple eigentlich nur 12 Monate) zu erklären, schlugen leider fehl. Man könne mir nicht weiter helfen.

 

Jetzt meine Frage: Gibt es hier jemand der kompetenter ist?

 

1. Einen Gewährleistungsantrag muss ich doch innerhalb von 24 Monaten immer stellen können. Unabhängig von einer Garantie. Ob der dem dann entsprochen wird ist eine andere Sache. Ja ich weiß nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr aber sie geben einem ja nicht mal die Chance etwas zu beweisen. Klingt für mich danach dass die Firmenpolitik pauschal einfach alle Gewährleistung danach ablehnt und die Kollegin sich so verraten hat.

 

2. Bin ich jetzt der Dumme weil ich bei der Telekom gekauft habe während ich bei Apple eine kostenlose Reparatur bekommen hätte und bei der Telekom für das gleiche Gerät nicht? gebt ihr das nicht einfach an Apple weiter?

 

Danke für eine Antwort

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  • Community Guide

    vor 4 Jahren

    natürlich ist die Gewährleistung immer 24 Monate. Ärgerlich dass manche Mitarbeiter im Shop die Basics nicht kennen.

    Das ist einfach Dummheit aber kein  Vorsatz. Einfach in einen anderen Shop gehen und zur Not auf das einsenden Bestehen.

     

    Wie du aber nun beweisen willst, dass der Fehler schon zu beginn im Gerät war ist ein anderes Thema

    Leider kann ich bei Apple auch nirgends finden, dass die ein generelles Problem ist.

     

    Hier gibt es generelle Tipps, bringt aber vermutlich nichts

    https://www.maclife.de/ratgeber/apple-watch-3-nervigsten-probleme-digitalen-krone-ihre-loesungen-10065818.html

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    Antwort

    von

    vor 4 Jahren



    @Gelöschter Nutzer  schrieb:
    Warst Du mit einer defekten, 14 Monate alten  Watch bei Apple, oder ich? @Stefan 

    Mit ist es egal, was der TO macht, ich kann nur schreiben was ich mache.

    Ich war es nicht, ob du es warst, weiss ich nicht Zwinkernd

    Kulanz hast  er ja schon versucht bei Apple. Hatte er je geschrieben. Kann er natürlich immer wieder versuchen, gibt ja ein paar Mitarbeiter. Allerdings habe ich deinen Beitrag dahingehend nicht verstanden, es mit social engineering erneut zu versuchen.

    Bei seinem Gewährleistungsanspruch kann sie aber nicht unterstützen.

  • 1 Sterne Mitglied

    vor 4 Jahren

    Generell hast Du mit Deiner Einschätzung vollkommen Recht.

    Ohne eine Rechtsberatung zu geben, sollte noch einmal der nachweisliche (schriftliche) Kontakt mit dem Verkäufer (Telekom) gesucht werden.

     

    Generell:

     

    Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf zwölf Monate verkürzt werden. Sie kann aber nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Ausnahme: Gebrauchtwaren.

     

    Zu Gunsten eines Verbrauchers wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde erst später als sechs Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.

     

    Hier wäre die Bestätigung seitens des Herstellers (Apple) ein gutes Argument welches man dem Verkäufer liefern kann. Dieser Hinweis kann den Vorgang u.U. beschleunigen….

     

    Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB. Bei Mangelhaftigkeit der Sache stehen dem Käufer die folgenden gesetzlichen Rechte zu:
    – Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
    – Rücktrittsrecht (§ 440; § 323; § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),
    – Minderung (§ 441 BGB),
    – Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften).

     

    Die Nacherfüllung ist dabei das vorrangige Recht. Sie ist zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch, oder technisch: Nachlieferung) oder durch die Beseitigung des Mangels (zum Beispiel Reparatur, technisch: Nachbesserung) möglich. Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell denkbar, beim Kauf von Verbrauchsgütern aber nicht möglich. Der Käufer kann den Mangel auch selbst beheben und vom Verkäufer den Ersatz der dafür erforderlichen Kosten als Schadensersatzanspruch geltend machen (§ 437 Nr. 3 BGB).

     

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    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    @JanBerger das ist vielleicht ein guter Tipp. Wenn Apple bestätigt dass sie kostenlos reparieren würden gibt es bessere Chancen. Aber ich bekomme ja nicht mal die Chance irgend etwas einzuschicken oder zu beantragen

  • Telekom hilft Team

    vor 4 Jahren

    Hallo @JerichoRamirez,

    entschuldige bitte, dass wir uns erst jetzt hier bei dir melden. Bei der Gewährleistung handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Rechts-und Sachmängel des Vertragsgegenstands einzustehen. Dazu ist der Verkäufer in den ersten 24 Monaten verpflichtet. Die Gewährleistung beginnt mit Übergabe der Sache und endet nach 24 Monaten. Diese Gewährleistungsfrist ist unabhängig von der Länge des Mobilfunkvertrags oder dem Telekom Verkaufskanal (Telekom Shop, online, Kundenservice der Telekom), bei dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Folgende Voraussetzungen müssen jedoch bei einer Gewährleistung erfüllt sein:

    • Das Gerät muss bei der Telekom gekauft sein und der der Kaufnachweis muss vorliegen.
    • Der Kauf darf nicht mehr als 24 Monate zurückliegen.
    • Kein mechanischer Schaden (alle Schäden am Gehäuse, z. B. fehlende Tasten oder Risse) vorliegen
    • kein Flüssigkeitsschaden vorliegen

    Wenn dies alles so passt, dann hast du die Möglichkeit, dich an den Telekom Shop zu wenden, um alles Weitere abzuwickeln oder du nutzt unseren Geräte-Service

    Auf eine Garantie hat der Kunde keinen Anspruch. Außer, der Händler oder Hersteller hat ihm diese zugesichert. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Anbieters / Herstellers, die auch entsprechend frei gestaltet werden kann. Es ist üblich, dass sich eine Garantie auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile bezieht bzw. hierbei unterschiedliche Garantielaufzeiten vorgesehen werden. Der Eintritt eines Garantiefalls ist oft an bestimmten Bedingungen geknüpft. Was genau im Garantiefall passiert, liegt ebenfalls allein im Ermessen des Händlers oder Herstellers. Wir geben keine Garantie auf Endgeräte. Zurzeit bietet nur Apple als Hersteller auf seine Endgeräte zwölf Monate Garantie an. Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen.

    Viele Grüße
    Justina M.

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