Gelöst

Auslandsoption "All Inclusiv" bei Bestandskunden mit älteren Tarifen

vor 10 Jahren

Hallo,

ich habe vor längerer Zeit (muss wohl 2014 gewesen sein) zu meinem immer noch bestehenden "Complete Comfort M"-Tarif die 12-monatige All inclusiv-Option hinzugebucht. Damals war dies ja noch eine richtige Auslandsflat, bei der auch die SMS sowie Telefonate im Ausland ohne Limit (bei aktuellen Tarifen ja 1000 SMS & 1000 Minuten) zur Verfügung standen.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich als Bestandskunde auch weiterhin von dieser Regelung profitiere, bis ich die damals abgeschlossene Option kündige oder ich den Vertrag wechsele? Eine Vertragsänderung seitens der Telekom habe ich zumindest nicht erhalten.

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage!

 

Viele Grüße von Markus

Letzte Aktivität

vor 10 Jahren

von

Gelöschter Nutzer

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11

    • vor 10 Jahren

      Hallo @Markus7308

      Ich denke nicht das dies zutrifft. Über eine Änderung hättest du auch nicht informiert werden müssen, da die All Inclusive Option ihre eigene AGB hat und du akzeptierst die aktuelle Fassung mit der Buchung. Anders würde es aussehen wenn du die 5€/mon. Variante von Anfang an gebucht hättest. 

       

      Gruß Makc

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      von

      vor 10 Jahren

      Bei Vertragsveränderungen hätte ich in jedem Fall informiert werden müssen, ob das nun der Mobilfunkvertrag ist oder eine ausgegliederte Option. Es steht mir nämlich bei einer Vertragsänderung seitens der Telekom  ein Sonderkündigungsrecht zu.

      0

      von

      vor 10 Jahren

      Das macht für mich gar keinen Sinn. All inklusive ist nicht Bestandteil deines Vertrages, sondern zubuchbar. Schließlich gab es diese Option nicht als du den Complete Comfort M Vertrag abgeschlossen hast. 

       

      Gruß Makc

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 10 Jahren

      @Markus7308

      Wenn diese Option bei Dir schon ohne Unterbrechung seit 2014 läuft ohne aktive Neubuchung - dann gelten für Dich m.E. die alten AGB.

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      von

      vor 10 Jahren

      @Makc.030

      Ich denke, Du verrennst Dich da.

      von

      vor 10 Jahren

      Richtig und deshalb gelten die jeweiligen AGB der Option die du hinzubuchst. Die AGB der Optionen regelt zum Beispiel die Kosten und die Laufzeit (Variante 1. 5€/Mon. 12 Monate Mindestlaufzeit danach jederzeit kündbar oder Variante 2. 19,95€ 30 Tage und kündigt sich automatisch) und u.a. auch das Kontingent. Buchst du wieder die Option gelten die AGB aktueller Fassung.

       

      Bestandsschutz gibt es für die vor den Änderungen der AGB die 5€/mon. Variante gebucht haben und diese bis heute immer noch im Bestand haben.

       

      Gruß Makc

       

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      von

      vor 10 Jahren

      Also geniesse ich nach deiner Definition Bestandsschutz, so wie ich das auch vermute. Warum hast du in deiner ersten Antwort das Gegenteil behauptet?

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 10 Jahren

      Ich verstehe die Diskussion nicht. Es gilt der alte Tarif und bei der Option die AGB zum Zeitpunkt der Hinzubuchung.

       

      Anders sieht es aus, wenn auf einen aktuellen Tarif gewechselt wird, wo All Inklusive Vertragsbestandteil ist. Dann entfällt die alte Option und es greift die Neuregelung. Je nach Konstellation könnte dann im Rahmen von Magenta Eins die EU Flat interessant sein.

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

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