Cashback trotz Zusage der Kundenrückgewinnung abgelehnt
vor 4 Jahren
Hallo Cumunity,
ich hatte von Januar bis März einige Telefonate mit der Kundenrückgewinnung und da auch immer mit der selben Mitarbeiterin, leider weiß ich deren Namen nicht mehr. Ich habe dann am 12.03.2021 meinen Vertrag verlängert. Im zuge dieses Vorgangs wurde mir explizit von Ihrer Mitarbeiterin die Teilnahme an der Cashback Aktion zugesichert, OBWOHL ich vom alten Magenta Mobil L mit Handy (3. Generation) in den neuen Magenta Mobil M 5G gewechselt habe. Das würde gehen weil es ein Wechsel in einen 5G Tarif wäre. Der ganze Vorgang wurde übrigens von der Telekom aufgezeichnet.
Nachdem ich mich dann bei der Cashback Aktion angemeldet und die Unterlagen hochgeladen hatte kam am 21.05.2021 die Ablehnung mit folgender Begründung: " Vertragsverlängerungen in einen kleineren Tarif als bisher sind von der Teilnahme an dieser Aktion leider ausgeschlossen."
Auf schriftliche Nachfrage beim Kundenservice wurden mir dann "aus Kulanz" 50€ Gutschrift angeboten mit der Entschuldigung, das ich wohl falch Beraten wurde.
Ich wurde nicht falsch Beraten, es wurde mir ZUGESICHERT.
Ich finde das ein Frechheit ohne gleichen.
Grüße Dotterbart
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CobraCane
vor 4 Jahren
Ich wurde nicht falsch Beraten, es wurde mir ZUGESICHERT.
Ich wurde nicht falsch Beraten, es wurde mir ZUGESICHERT.
Wurde es dir schriftlich zugesichert?
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Dotterbart64
Antwort
von
CobraCane
vor 4 Jahren
Hallo Waage1969,
Alles gut. Keine Sprachaufzeichnung.
Schönen Feiertag.
Gruß
Dotterbart64
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CobraCane
Antwort
von
CobraCane
vor 4 Jahren
Magst du noch auf die Frage eingehen ob du diese Zusage schriftlich hast?
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Dotterbart64
Antwort
von
CobraCane
vor 4 Jahren
Nein habe ich nicht. Dachte mann könne sich auf das Wort der Dame von der Kundenrückgewinnung verlassen.
Pustekuchen.
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Uneingeloggter Nutzer
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von
CobraCane
Anonymous User
vor 4 Jahren
Hallo @Dotterbart64
Wären Sie im MagentaMobilM der aktuellen Generation gewechselt, hätten Sie auch ein Anrecht auf das Cashback.
Daher hätte ich die 50€ dankend angenommen.
Kunden, die eine Vertragsverlängerung durchführen, erhalten ebenfalls die Gutschrift beim Wechsel in einen mindestens gleichwertigen Tarif der aktuellen Generation. Die Gutschrift wird nicht in Verbindung mit einer monatlichen Grundpreisbefreiung gewährt, wenn diese mehr als 3 Monate umfasst.
Quelle: https://www.telekom.de/unterwegs/cashback/cashback-einloesen
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Dotterbart64
Antwort
von
Anonymous User
vor 4 Jahren
Ich hatte doch geschrieben das ich von einem ALTEN MagentaMobil L in einen NEUEN MagentaMobil M 5G gewechselt bin !!
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Anonymous User
Antwort
von
Anonymous User
vor 4 Jahren
Ich hatte doch geschrieben das ich von einem ALTEN MagentaMobil L in einen NEUEN MagentaMobil M 5G gewechselt bin !!
Ich hatte doch geschrieben das ich von einem ALTEN MagentaMobil L in einen NEUEN MagentaMobil M 5G gewechselt bin !!
Ja und?
M ist kleiner als L.
Daher auch nicht berechtigt für Cashback.
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Uneingeloggter Nutzer
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von
Anonymous User
Carolin L.
Telekom hilft Team
vor 4 Jahren
Leider muss ich meinen Vorrednern an dieser Stelle zustimmen.
Wenn es keine schriftliche Zusage und keinen weiteren Vermerk gibt, dann ist die Ausgangslage nicht so ganz einfach.
Da die Kollegen jetzt aber mit einem Kulanzangebot entgegengekommen sind, würde ich empfehlen dieses anzunehmen.
Eine andere Möglichkeit bzw. eine andere Option kann ich Ihnen an dieser Stelle leider nicht anbieten.
Nichtsdestotrotz wünsche ich Ihnen noch einen schönen und hoffentlich entspannten Abend.
Freundliche Grüße
Carolin L.
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Carolin L.
Telekom hilft Team
Antwort
von
Carolin L.
vor 4 Jahren
Ich schlage Ihnen an dieser Stelle auch noch eine andere Sichtweise vor:
Wir sind bei dem Gespräch nicht anwesend gewesen und können auch aufgrund von einer fehlenden Dokumentation das Gesagte nicht nachvollziehen. Nach Prozess bedeutet dies, dass ihr Anliegen pauschal abgewiesen wird, da die Verlängerung nicht für den Cashback berechtigt ist und es auch keine Sonderregelung (schriftlich festgehalten) gibt. Um aber im Sinne der Kundenzufriedenheit zu agieren, haben Ihnen die Kollegen ein Kulanzangebot unterbreitet.
Sie sind uns also als Kunde wichtig und wir wollen nicht, dass Sie unzufrieden sind, aber aufgrund der aktuellen Sachlage können wir Ihnen nicht einen Cashback zusichern, für den die Verlängerung nicht berechtigt gewesen ist, deshalb kommen die Kollegen Ihnen mit einer Kulanz entgegen.
Freundliche Grüße
Carolin L.
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Dotterbart64
Antwort
von
Carolin L.
vor 4 Jahren
Hallo Carolin L.
Sie schreiben: "und können auch aufgrund von einer fehlenden Dokumentation das Gesagte nicht nachvollziehen"
NOCHMALS:
Das Verkaufsgespräch oder wie auch immer das die Telekom es nennen mag wurde von der Kundenrückgewinnung mitgeschnitten bzw. aufgezeichnet! Es wurde sogar gesagt dass die Aufzeichnung zu beider Sicheheit erfolgen würde.
Das ich nicht lache.
Wenn nun besagte Aufzeichnung nicht mehr vorliegt oder nicht auffindbar ist, dann ist das ein weiters Indiz für mich das etwas im Argen liegt.
Ich werde dass so ganz sicher nicht auf sich beruhen lassen.
MfG
Dotterbart64
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Waage1969
Antwort
von
Carolin L.
vor 4 Jahren
Hallo @Dotterbart64
mal ehrlich, ist zwar blöde, aber wenn Du die Kulanz ausschlägst was folgt nun 🤔
Was meinst Du mit
Ich werde dass so ganz sicher nicht auf sich beruhen lassen.
Nur mal so als Kunde zu Kunde was meinst Du zu erreichen?
Gruß
Waage1969
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Carolin L.
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von
Dotterbart64