Cashback trotz Zusage der Kundenrückgewinnung abgelehnt

vor 4 Jahren

Hallo Cumunity,

ich hatte von Januar bis März einige Telefonate mit der Kundenrückgewinnung und da auch immer mit der selben Mitarbeiterin, leider weiß ich deren Namen nicht mehr. Ich habe dann am 12.03.2021 meinen Vertrag verlängert. Im zuge dieses Vorgangs wurde mir explizit von Ihrer Mitarbeiterin die Teilnahme an der Cashback Aktion zugesichert, OBWOHL ich vom alten Magenta Mobil L mit Handy (3. Generation) in den neuen Magenta Mobil M 5G gewechselt habe. Das würde gehen weil es ein Wechsel in einen 5G Tarif wäre. Der ganze Vorgang wurde übrigens von der Telekom aufgezeichnet.

 

Nachdem ich mich dann bei der Cashback Aktion angemeldet und die Unterlagen hochgeladen hatte kam am 21.05.2021 die Ablehnung mit folgender Begründung: " Vertragsverlängerungen in einen kleineren Tarif als bisher sind von der Teilnahme an dieser Aktion leider ausgeschlossen."

 

Auf schriftliche Nachfrage beim Kundenservice wurden mir dann "aus Kulanz" 50€ Gutschrift angeboten mit der Entschuldigung, das ich wohl falch Beraten wurde.

 

Ich wurde nicht falsch Beraten, es wurde mir ZUGESICHERT.

 

Ich finde das ein Frechheit ohne gleichen.

 

Grüße Dotterbart

505

14

  • vor 4 Jahren

    Dotterbart64

    Ich wurde nicht falsch Beraten, es wurde mir ZUGESICHERT.

     

     

    Ich wurde nicht falsch Beraten, es wurde mir ZUGESICHERT.

     

    Dotterbart64

     

     

    Ich wurde nicht falsch Beraten, es wurde mir ZUGESICHERT.

     


     

    Wurde es dir schriftlich zugesichert?

     

    5

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Nein habe ich nicht. Dachte mann könne sich auf das Wort der Dame von der Kundenrückgewinnung verlassen.

    Pustekuchen.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 4 Jahren

    Hallo @Dotterbart64 

    Wären Sie im MagentaMobilM der aktuellen Generation gewechselt, hätten Sie auch ein Anrecht auf das Cashback.

    Daher hätte ich die 50€ dankend angenommen.

     

    Kunden, die eine Vertragsverlängerung durchführen, erhalten ebenfalls die Gutschrift beim Wechsel in einen mindestens gleichwertigen Tarif der aktuellen Generation. Die Gutschrift wird nicht in Verbindung mit einer monatlichen Grundpreisbefreiung gewährt, wenn diese mehr als 3 Monate umfasst.

    • Kunden, die eine Vertragsverlängerung durchführen, erhalten ebenfalls die Gutschrift beim Wechsel in einen mindestens gleichwertigen Tarif der aktuellen Generation.
    • Die Gutschrift wird nicht in Verbindung mit einer monatlichen Grundpreisbefreiung gewährt, wenn diese mehr als 3 Monate umfasst.

    • Kunden, die eine Vertragsverlängerung durchführen, erhalten ebenfalls die Gutschrift beim Wechsel in einen mindestens gleichwertigen Tarif der aktuellen Generation.
    • Die Gutschrift wird nicht in Verbindung mit einer monatlichen Grundpreisbefreiung gewährt, wenn diese mehr als 3 Monate umfasst.


    Quelle: https://www.telekom.de/unterwegs/cashback/cashback-einloesen 

     

    2

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Dotterbart64

    Ich hatte doch geschrieben das ich von einem ALTEN MagentaMobil L in einen NEUEN MagentaMobil M 5G gewechselt bin !!

    Ich hatte doch geschrieben das ich von einem ALTEN MagentaMobil L in einen NEUEN MagentaMobil M 5G gewechselt bin !!

     

    Dotterbart64

    Ich hatte doch geschrieben das ich von einem ALTEN MagentaMobil L in einen NEUEN MagentaMobil M 5G gewechselt bin !!

     


    Ja und?

    M ist kleiner als L.

    Daher auch nicht berechtigt für Cashback.

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 4 Jahren

    Hallo und guten Abend, @Dotterbart64.

    Leider muss ich meinen Vorrednern an dieser Stelle zustimmen.
    Wenn es keine schriftliche Zusage und keinen weiteren Vermerk gibt, dann ist die Ausgangslage nicht so ganz einfach.
    Da die Kollegen jetzt aber mit einem Kulanzangebot entgegengekommen sind, würde ich empfehlen dieses anzunehmen.
    Eine andere Möglichkeit bzw. eine andere Option kann ich Ihnen an dieser Stelle leider nicht anbieten.

    Nichtsdestotrotz wünsche ich Ihnen noch einen schönen und hoffentlich entspannten Abend.

    Freundliche Grüße
    Carolin L.

    4

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Hallo @Dotterbart64 

     mal ehrlich, ist zwar blöde, aber wenn Du die Kulanz ausschlägst was folgt nun 🤔

    Was meinst Du mit 

     

    Dotterbart64

    Ich werde dass so ganz sicher nicht auf sich beruhen lassen.

    Ich werde dass so ganz sicher nicht auf sich beruhen lassen.
    Dotterbart64
    Ich werde dass so ganz sicher nicht auf sich beruhen lassen.

    Nur mal so als Kunde zu Kunde was meinst Du zu erreichen?
    Gruß

    Waage1969

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Uneingeloggter Nutzer

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