Gelöst
Cashback verweigert - Angeblich kein gültiger Vertrag
vor 4 Jahren
Hallo @telekomhilft,
hier ist wieder Einer der Vielen bei dem der intransparente Prozess bei Teqcycle wieder zu Problemen führt.
Die 6 Seite PDF Datei original von der Telekom verschickt führt 3 mal zum gleichen Ergebnis.
Die Antwort war jeweils "Wir konnten leider keinen gültigen Vertrag anhand Ihrer Angaben identifizieren. ",
ohne weitere Angaben.
Die Vertragsverlängerung ist kein Downgrade, wurde am 9.10.2020 also dem Aktionszeitraum durchgeführt, die Mobilfunknummer stimmt.
Es fühlt sich ein bisschen so an als ob da System dahinter steckt möglichst viele Abzuschrecken und Abzuwimmeln.
Die Anrufe die ich in der Sache getätigt habe und den Aufwand der durch den externen Dienstleister erzeugt wird erzeugt sicher mehr Aufwand als den Betrag den die Teqcycle hier einsparen will. Eine Rückmeldung ohne genau Angaben mit immer den gleichen Textbaustein zu geben ist extrem Unbefriedigend.
Mit freundlichen Grüßen,
Ein von Teqcycle schlecht bedienter Kunde
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vor einem Jahr
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vor 4 Jahren
du schreibst drei mal die gleiche Datei verschickt zu haben und drei mal die gleiche Antwort bekommen.
Man könnte also annehmen, dass es ohne zusätzliche Informationen nicht klappt,
1
Antwort
von
vor 4 Jahren
Um genauer zu sein, zuerst waren es die drei Seiten die Orginal von der Telekom kamen,
hier fehlen aber Angaben wie die Kundennummer usw.
Danach, nach Rücksprache mit der Telekom Hotline, würden mir die 6 Seiten wie Sie früher mit der Post kamen, zugestellt.
Beides hat zum gleichen Ergebnis geführt und immer kam die gleiche Antwort:
"Wir konnten leider keinen gültigen Vertrag anhand Ihrer Angaben identifizieren. "
Aber mit so einem Textbaustein kann man eben sehr wenig anfangen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
Die Vertragsverlängerung ist kein Downgrade,
Die Vertragsverlängerung ist kein Downgrade,
Ich dachte eine einfache Vertragsverlängerung ist nicht ausreichend - dass man zumindest in die mindestens vergleichbare aktuelle Tarifgeneration wechseln muss.
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Antwort
von
vor 4 Jahren
@Gelöschter Nutzer @muc80337_2
Also in den Teilnahmebedingungen steht folgendes:
2.6 Im Falle endgültiger Vertragsrückabwicklung des Mobilfunkvertrages innerhalb des Widerrufsrechts, verpflichtet sich der Teilnehmer dieser Aktion, die Cash-Back-Zahlung vollständig an die Telekom Deutschland GmbH zurück zu überweisen.
Hier wird also explizit von einer Vertragsrückabwicklung gesprochen.
Ausserdem wird in den Teilnahmebedingungen nirgendwo davon gesprochen dass die Widerspruchsfrist abgewartet werden muss bevor der Antrag gestellt werden kann. Und wenn dem so wäre, dann bin ich sicher nicht der erste dem dass passiert, kann Teqcycle ja einen anderen Textbaustein entwickeln und mir das bei der ersten Anfrage mitteilen.
Weiterhin war die 3. und letztmalige Nachreichung am 13.11. also auch nach dem 24.10.
Also wie schon beim schreiben meiner ersten Mitteilung, es sieht ein bisschen so aus also ob da System dahinter steht möglichst viele Kunden vom Cashback auzuschließen und den ganzen Vorgang zu intransparent und kompliziert wie möglich zu machen. Die Folgekosten wie erhöhte Anrufe und Supportleistung wird ja woanders im Konzern erzeugt.
Antwort
von
vor 4 Jahren
@Benutzer21
Es steht oben, sogar von ihnen zitiert, das es erst nach der Widerspruchsfrist einzureichen ist.
Es dauert 8 Wochen bis das Geld kommt.
Eine Vertragsrückabwicklung ist auch was anderes.
Ich bin raus.
Immer diese Diskussion, weil man eigene Fehler nicht einsieht.
Antwort
von
vor 4 Jahren
@Gelöschter Nutzer
Sie meinen sicher:
Zum Erhalt der Gutschrift (nach Ablauf der Widerrufsfrist) ist vom 21.09.2020 bis 01.02.2021 (Registrierungszeitraum) eine Online-Registrierung beim Telekom Partner Teqcycle über www.telekom.de/cashback-einloesen mit Vorlage eines Erwerbsnachweises (Auftragsbestätigung) entsprechend der genannten Bedingungen erforderlich.
Hier steht das der Erhalt der Gutschrift nach der Widerrufsfrist eintritt und auch woanders dass es 8 Wochen dauert.
Das bedeutet aber nicht das die Registrierung nach der Widerrufsfrist erfolgen muss.
Und wie gesagt, die nachfolgenden Einreichung sind nach dieser Erfolgt, der Prüfungsprozess bei Teqcycle dauert ja auch entsprechend lange.
Die erste Einreichung war am 23.10. und die Prüfung ist erst Tage danach erfolgt, also dass kann es wohl auch nicht sein.
Also ich kann hier keinen Fehler von mir feststellen, ausser dass ich geglaubt habe die Telekom erstattet mir 100€.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
Hallo @telekomhilft,
kann den jetzt jemand helfen das Problem zu lösen?
Alle Voraussetzungen der Cashback Aktion sind erfüllt, aber der Web via Teqcycle hat zu keinem Ergebnis geführt.
Heisst das jetzt x-Mal in die Telefonwarteschleife und damit einen Mitarbeiter überfordern, der wahrscheinlich auch nicht weiss was er machen soll?
1
Antwort
von
vor 4 Jahren
kann den jetzt jemand helfen das Problem zu lösen?
kann den jetzt jemand helfen das Problem zu lösen?
Vielleicht ja. Aber hier im Forum kann das fix gehen, dass sich ein Teamie meldet - oder auch ein paar Tage dauern.
Alternativ kannst Du es natürlich wenn es Dir eilig ist telefonisch oder per Chat probieren...
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
ich habe gerne genau für dich nachgeschaut.
Die angesprochene Cashback-Aktion https://www.telekom.de/unterwegs/cashback/cashback-einloesen
gilt für Neuverträge und Vertragsverlängerungen im Mobilfunk.
Du jedoch hast lediglich einen Tarifwechsel auf MagentaMobil L gemacht.
Dies wurde dir auch in der betreffenden Auftragsbestätigung vom 9. Oktober 2020 genau so als Wechsel
in deinen neuen Wunschtarif mit unveränderter Mindestvertragslaufzeit bestätigt.
Damit sind die Voraussetzungen für den Erhalt des Cashbacks leider nicht erfüllt.
Die erhaltene Ablehnung ist somit korrekt.
Tut mir leid, dass ich keine andere Nachricht für dich habe.
Ich wünsche allseits noch einen angenehmen Abend.
Beste Grüße
Kathrin W.
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Antwort
von
vor 4 Jahren
die werden gar keinen Zugriff auf die VertragsDaten haben sondern nur eine Schnittstelle die ihnen sagt Hop oder Drop.
die Telekom ist aus Datenschutzgründen sehr restriktiv das Zugriff durch Dritte angeht.
Antwort
von
vor 4 Jahren
@Kathrin W.
Dann ist das, was @hallenser58 geschrieben hat und was ich als "off-topic" angesehen hatte also genau das Problem gewesen bei @Benutzer21 - dass die Telekom-Seite da Mist baut und einem die 100 Euro bei einem einfachen Tarifwechsel in Aussicht stellt.
Ich frage mich manchmal wirklich, wie ernst manche Telekom product owner eigentlich ihren Job nehmen. Ob es ihnen ausreicht, dass monatlich Geld aufs Konto kommt - oder ob sie einen inneren Antrieb haben, ein qualitativ gutes Produkt abzuliefern, wozu ein Minimalset an Tests gehört.
Antwort
von
vor 4 Jahren
für das offene Feedback.
Für die angesprochene Cashback-Aktion war nunmal Grundvoraussetzung der Abschluss eines Laufzeitvertrags
oder eine Vertragsverlängerung um weitere 24 Monate.
Dies steht so auch ausdrücklich in den Teilnehmerbedingungen.
In der Auftragsbestätigung findest du, wie in deinem Beitrag von dir ja auch selbst zitiert, dass die Mindestvertragslaufzeit
unverändert bleibt. Also keine Verlängerung um weitere 24 Monate und daher auch kein Cash-Back.
Die Mindestvertragslaufzeiten der Verträge sind sowohl monatlich auf der Telefonrechnung als auch im Kundencenter online einsehbar.
Eine Vertragsverlängerung an sich ist sowohl mit als auch ohne Tarifwechsel möglich.
In der besagten Aktion waren jedoch nur Vertragsverlängerungen mit einem Tarifwechsel in einen höherwertigen Tarif
für den Cashback teilnahmeberechtigt.
Wir haben ständig unterschiedliche Angebote. Die Cashback-Aktion ist zwar aktuell beendet,
jedoch hat man momentan die Möglichkeit, 120 Euro zu sparen, wenn man seinen Tarif verlängert.
Genaue Infos und Bedingungen hier: https://www.telekom.de/unterwegs/tarife-und-optionen
Da du deinen Vertrag ja noch nicht verlängert hast, wäre das möglicherweise eine Alternative.
Gerne bin ich bei der Buchung behilflich. Dann melde dich einfach hier bei mir.
Ich wünsche allseits noch einen angenehmen Abend.
Herzliche Grüße
Kathrin W.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
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