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Cashback Zahlung wird verweigert
vor 2 Jahren
Hallo, ich habe leider unschöne Erfahrungen mit der Telekom hinter mir und bisher konnte niemand mein Problem lösen:
Ich habe am 24.11.2022 über einen Händler einen Telekom-Mobilfunk-Vertrag beauftragt, dort wurde mit der Winter-Cashback-Aktion in Höhe von 240€ bei Eingang bis zum 31.12.2022 geworben.
Meine Unterlagen habe ich sofort ausgefüllt und vollständig übersendet, obwohl ich bereits registrierte/legitimierte Telekom-Festnetzkundin bin kam es immer wieder zu neuen Rückfragen der Telekom, nach meiner Erinnerung in folgendem Umfang/Reihenfolge: Erst sollte ich meinen Personalausweis hochladen (zuvor hatte ich mich per Reisepass + Adressnachweis legitimiert) und erneut eine Kopie der Bankkarte (24.11.), dann wieder eine Kopie der Bankkarte (15.12.) und zu guter Letzt nochmal mein Personalausweis (22.12.). Das fand ich zwar ungewöhnlich, habe ich aber immer unverzüglich geantwortet und die Unterlagen bereitgestellt - selbst wenn das eine Relevanz hätte: Alles war für mich noch im alten Jahr erledigt.
Am 16.01.2023 wurde die Rufnummermitnahme geschaltet und der Vertrag war aktiv, ich besorgte mir vom Kundenservice die Telekom-Auftragsbestätigung, die man für die Beantragung des Cashbacks benötigt. Auf der Auftragsbestätigung stand überraschenderweise der 03.01.2023, ein Datum das ich nicht zuordnen konnte, ich habe dort keinen Auftrag vorgenommen. Zusammen mit der Auftragsbestätigung des Händlers (Datum 24.11.2022) habe ich die Unterlagen hochgeladen, mein Cashback wurde abgelehnt, da außerhalb des Zeitraums.
Seitdem kann mir offenbar niemand mehr helfen. Der Händler bestätigt telefonisch meine Sicht: Dort existiert kein Auftrag vom 03.01., Telekom sagt im Prinzip der Antrag vom 24.11. sei nicht durchgegangen und man hätte am 03.01. einen neuen angelegt. Ich habe aber keinen Auftrag am 03.01. geschlossen, schon gar nicht ohne Cashback. Ich habe mE keinen Fehler gemacht im Mobilfunkantrag, auch habe ich mich völlig aktionskonform verhalten - warum wird mir die Zahlung der 240€ Cashback verweigert?
Mittlerweile scheint wohl die einzige Lösung, den Vertrag rückabzuwickeln, denn ich habe ja am 03.01.2023 keinen Vertrag geschlossen und der Vertragsschluss wäre unwirksam. Aber das alles ist irgendwie unbefriedigend, warum das Ganze?
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Stefan
Community Guide
vor 2 Jahren
Da wäre es mal interessant, wann der Auftrag bei der Telekom wirklich vollständig vorlag.
Wessen Schuld es ist, dass es so viele Nachfragen zu den Daten gab ist, vermutlich auch nebensächlich.
Da wird es so oder so geteilte Auffassungen drüber geben.
Fakt ist, dass bei der Cashback vom hin und her keiner Kenntnis hat, da zählt nur was auf der AB steht.
Aller Voraussicht nach bleibt also nur die Rückabwicklung und selbst da sehe ich Schwierigkeiten, da die Widerrufsfrist rum ist.
die AB muss man sich auch nicht von der Telekom besorgen, die wird unaufgefordert geschickt
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Ludwig II
Antwort
von
Stefan
vor 2 Jahren
Deswegen ja auch mein Hinweis.
Der Händler kann den Auftrag nicht bestätigen. das kann nur die Telekom.
Der Händler kann deinen Auftrag nur weiterleiten.
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Geralt von Riva
Community Guide
vor 2 Jahren
Zu dem Tag wurde der Auftrag seitens der Telekom bestätigt. Also keine Berechtigung für den Winter CashBack?
@Stefan
Oder was würdest Du sagen?
Ist nicht die Auftragsbetätigung der Telekom ausschlaggebend?
Oder reicht die Bestätigung des Händlers?
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Stefan
Antwort
von
Geralt von Riva
vor 2 Jahren
natürlich, aber das ist ja auch nachvollziehbar der Kritikpunkt.
Der Kunde kann ja die Dauer bis zur Telekom AB nicht beeinflussen.
Hier waren es ja wohl mehr als 2 Wochen
Allerdings wissen wir auch nicht wodurch die Verzögerung zu stande kam.
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Diandra
Telekom hilft Team
vor 2 Jahren
Guten Abend @User23454,
ich freue mich, dass wir uns hierzu bereits besprechen konnten und starte doch schon einmal mit einer kurzen Zusammenfassung, wo wir nun stehen.
Der Auftrag kam bei uns erst am 03.01.2023 vollständig an und es ist nicht ersichtlich, dass dieser beim Händler schon zuvor initiiert wurde. Etwaige Rückfragen durch uns an den Händler kann ich nicht nachvollziehen. Daher kann auch eine Stornierung des Auftrages nur unter Zustimmung des Händlers erfolgen.
Außer einer Rückabwicklung des Auftrages kommt somit nur eine kulante Lösung in Frage. Dazu habe ich euch eine E-Mail geschrieben, sodass ihr mir die Korrespondenz mit dem Händler zukommen lassen könnt und ich mich noch einmal mit meinem Vorgesetzten besprechen kann.
Lieben Gruß
Diandra S.
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User23454
Antwort
von
Diandra
vor 2 Jahren
@Diandra S.
Lieben Dank für die Spurensuche, die gute Nachricht und die sehr nette „Betreuung“!
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Anonymous User
vor 2 Jahren
Im Endeffekt ging es nur darum, für 240€ deine persönlichen Daten abzukaufen.
Schön billig, für so viel Ärger. 😫 😴
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Anonymous User
Antwort
von
Anonymous User
vor 2 Jahren
Das wird den Rangern ohne Cowboyhut auch nachgesagt.^^
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