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Deutscher Inkasso Dienst EOS

6 years ago

Hi.

 

Habe für meine Mutter heute einen Brief vom Deutschen Inkasso-Dienst aus dem Briefkasten gefischt. 

 

In diesem Brief wird eine Summe von 767,20 € gefordert , die der Deutsche Inkasso-Dienst EOS von Kanzlei Seiler & Kolegen angeblich bekommen hat.

 

Auch Interesant ist, das diese Forderung vom 28.01.1997 ist.

 

Ich habe darauf umgehend mit eine EMail geantwortet in der ich geschrieben habe : 

 

"

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit weise ich die mir unbekannte Forderung vollumfänglich zurück.


Zur Überprüfung der Forderungsangelegenheit fordere ich Sie hiermit auf, mir eine ordnungsgemäße Vollmacht (§ 174 BGB)
aus der mir Ihre Bevollmächtigung ersichtlich wird, vorzulegen.


Des Weiteren, zu den in der Forderungsaufstellung benannten Punkten, mir Kopien der dazugehörigen Forderungsbescheide
samt Zustellnachweise vorzulegen und verweise dazu auch auf § 11a RDG.


Zudem verweise ich auf das Gerichtsurteil „Sozialgericht Gießen Urt. v. 05.05.2015 – Az. S 22 AS 629/13“.

 

Ich weise hiermit nochmals die mir unbekannte Forderung vollumfänglich zurück. Des Weiteren würde die geltend gemachte
Forderung auch verjährt sein und aus diesem Grund erhebe ich vorsorglich darauf, die Einrede der Verjährung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Name "

 

Jetzt die Frage, ist so was rechtens oder verteilt die Telekom meine Stammdaten an jede x-beliebige Firma? 

 

Ist es rechtens das Forderungen eingetrieben werden, die über 20 Jahre zurück liegen und an die man sich nicht mehr erinnern kann aufgrund des langen Zeitraumes? Denn weder meine Mutter noch ich können sagen ob es von 1997 noch etwas gibt das eingefordert werden kann.

7248

7

    • Accepted Solution

      accepted by

      6 years ago

      Ob etwas rechtsens ist kann und darf dir hier niemand sagen.
      Wir sind keine Juristen, daher dürfen solche Aussagen in Deutschland nicht getätigt werden von Menschen, die keine sind.

      Wende dich an einen Anwalt oder im ersten Stepp an die Verbraucherzentrale.

      0

    • 6 years ago

      Herzlich willkommen @Shahruk 

       

      Ich rate dazu ggfs juristischen Rat (Anwalt) einzuholen und wie @Kugic  schreibt : Wir sind keine Juristen! 

       

      Viele Grüße 

      4

      Answer

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      6 years ago

      Eine 22 Jahre alte Forderung 😄 ich bin zwar auch kein Jurist, aber glaube mir, es gibt wesentlich schlimmeres, was nach 22 Jahren verjährt. Lass es auf den gelben Brief ankommen, spar dir den Anwalt, widerspreche und dann will ich die mal sehen, wie die eine 22 Jahre alte Forderung vor Gericht durchsetzen wollen. Die wollen nur einschüchtern. Mademyday. 

      Answer

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      6 years ago

      Rechnungen verjähren nach 3 Jahren, deine Kontoauszüge musst du nicht mal länger als 3 Jahre aufbewahren. Und die wollen nach über 2 Jahrzenten eine Forderung eintreiben. Gott sei dank sind sie nicht an einen dummen geraten. Es gibt Leute, die lassen sich einschüchtern und bezahlen das. Darauf spekulieren die. 

      Answer

      from

      6 years ago

      Immer langsam mit der Verjährung, liegt ein vollstreckbarer Titel vor reden wir von 30 Jahren.

       

      Davon abgesehen kann ich @CyberSW  nur zustimmen.

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      Answer

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    • 6 years ago

      Ohne Vollmacht kannst du schreiben was du willst.
      Zudem hat dein Text inhaltlich Fehler, bei dem jeden der kurz danach schaut einfach nur noch lachen kann.
      Wenn die nun mit solchen alten Forderungen kommen, wird da schon einmal was gelaufen sein.

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