Gelöst

Dringende Bitte um Entsperrung einer Roaming-Sperre – Anschluss im Ausland dringend benötigt

vor 5 Stunden

Hallo liebes Telekom-Team, ich bin eine langjährige, treue und verlässliche Kundin mit mehreren Mobilfunknummern, die alle über einen Hauptvertrag laufen, sowie einem Festnetzvertrag. Im Februar 2025 konnte ich eine Rechnung (für Januar und Februar 2025) nicht begleichen und zahle diese nun pünktlich, regelmäßig und zuverlässig in Raten ab. Nebenbei zahle ich natürlich weiterhin meine regulären Mobilfunkrechnungen. Heute habe ich mehrere Telefonate geführt, sowohl mit dem Kundenservice als auch mit dem Forderungsmanagement, insgesamt über eine Stunde mit verschiedenen Mitarbeitern. Man hat mir nach diesen Gesprächen zugesichert, dass die Roaming-Sperre für einen einzelnen Anschluss, der sich aktuell im Ausland (England/Wales) befindet, aufgehoben wird, sodass dieser Anschluss wieder telefonieren kann, angerufen werden kann und Zugang zum mobilen Internet bekommt. Diese Nummer hat zudem nie Kosten verursacht und ist von der Ratenzahlung einer anderen Rechnung nicht betroffen. Die Sperre ist jedoch weiterhin aktiv, und ich habe bislang keine Rückmeldung erhalten. Da ich diesen Anschluss dringend im Ausland benötige, bitte ich hiermit um eine schnelle Prüfung und verbindliche Rückmeldung, wann ich mit der endgültigen Freischaltung rechnen kann. Ich bin wirklich verzweifelt und hoffe sehr auf eure Unterstützung. Vielen Dank im Voraus! 

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Stunden

      Funktioniert nicht dank Ratenplan. Der betrachtet nur dich als Kundin und was offen ist, da ist es egal ob diese eine Karte nicht säumig war. 

      7

      Antwort

      von

      vor 2 Stunden

      der_Lutz

      Ich kenne die Unterlagen zu einem Ratenplan nicht aber in dessen Rahmen ist es sicher zulässig da Einschränkungen vorzunehmen, schließlich hätte die Telekom auch fristlos kündigen können mit alle Konsequenzen.

      muc80337_2

      Es ist mittlerweile ohnehin ein Unding, in EU-Ländern (oder tariflich gleichgestellt) andere Regeln anzuwenden als wenn die Karte ins deutsche Netz eingebucht ist.

      Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundesnetzagentur das gut findet.

      @*MirdochegalderKlump* 

      Ob das funktioniert oder nicht, man wird sehen.

      Rufsperren etc. können grundsätzlich pro Vertrag individuell administriert werden, rein technisch sollte es deshalb möglich sein, die Roaming-Sperre für eine einzelne Karte rauszunehmen.

      Es ist mittlerweile ohnehin ein Unding, in EU-Ländern (oder tariflich gleichgestellt) andere Regeln anzuwenden als wenn die Karte ins deutsche Netz eingebucht ist.

      Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundesnetzagentur das gut findet.

      Im Nicht-EU-Ausland sieht es anders aus.

      Doof allerdings, dass es der Mobilfunkstandard vermutlich nicht hergibt, zwischen EU-Tarifgebiet und Nicht-EU-Tarifgebiet hinsichtlich von Roaming-Sperren zu unterscheiden, zumindest ging das vor ein paar Jahren nicht. 

      muc80337_2

      Es ist mittlerweile ohnehin ein Unding, in EU-Ländern (oder tariflich gleichgestellt) andere Regeln anzuwenden als wenn die Karte ins deutsche Netz eingebucht ist.

      Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundesnetzagentur das gut findet.

      Ich kenne die Unterlagen zu einem Ratenplan nicht aber in dessen Rahmen ist es sicher zulässig da Einschränkungen vorzunehmen, schließlich hätte die Telekom auch fristlos kündigen können mit alle Konsequenzen.

      Da sich GB außerhalb der EU befindet greifen dort dann auch keine EU Rechte, egal ob tariflich gleichgestellt oder nicht, vermutlich spielt das aber so oder so keine Rolle.

      der_Lutz
      Ich kenne die Unterlagen zu einem Ratenplan nicht aber in dessen Rahmen ist es sicher zulässig da Einschränkungen vorzunehmen, schließlich hätte die Telekom auch fristlos kündigen können mit alle Konsequenzen.

      Klar. Passt halt trotzdem nicht zum RLAH der EU.

      Antwort

      von

      vor 2 Stunden

      BigWoelfi2

      Echt jetzt?

      Und was ist hiermit?

      der_Lutz

      Da sich GB außerhalb der EU befindet greifen dort dann auch keine EU Rechte, egal ob tariflich gleichgestellt oder nicht, vermutlich spielt das aber so oder so keine Rolle.

      muc80337_2

      Es ist mittlerweile ohnehin ein Unding, in EU-Ländern (oder tariflich gleichgestellt) andere Regeln anzuwenden als wenn die Karte ins deutsche Netz eingebucht ist.

      Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundesnetzagentur das gut findet.

      @*MirdochegalderKlump* 

      Ob das funktioniert oder nicht, man wird sehen.

      Rufsperren etc. können grundsätzlich pro Vertrag individuell administriert werden, rein technisch sollte es deshalb möglich sein, die Roaming-Sperre für eine einzelne Karte rauszunehmen.

      Es ist mittlerweile ohnehin ein Unding, in EU-Ländern (oder tariflich gleichgestellt) andere Regeln anzuwenden als wenn die Karte ins deutsche Netz eingebucht ist.

      Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundesnetzagentur das gut findet.

      Im Nicht-EU-Ausland sieht es anders aus.

      Doof allerdings, dass es der Mobilfunkstandard vermutlich nicht hergibt, zwischen EU-Tarifgebiet und Nicht-EU-Tarifgebiet hinsichtlich von Roaming-Sperren zu unterscheiden, zumindest ging das vor ein paar Jahren nicht. 

      muc80337_2

      Es ist mittlerweile ohnehin ein Unding, in EU-Ländern (oder tariflich gleichgestellt) andere Regeln anzuwenden als wenn die Karte ins deutsche Netz eingebucht ist.

      Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundesnetzagentur das gut findet.

      Ich kenne die Unterlagen zu einem Ratenplan nicht aber in dessen Rahmen ist es sicher zulässig da Einschränkungen vorzunehmen, schließlich hätte die Telekom auch fristlos kündigen können mit alle Konsequenzen.

      Da sich GB außerhalb der EU befindet greifen dort dann auch keine EU Rechte, egal ob tariflich gleichgestellt oder nicht, vermutlich spielt das aber so oder so keine Rolle.

      der_Lutz
      Da sich GB außerhalb der EU befindet greifen dort dann auch keine EU Rechte, egal ob tariflich gleichgestellt oder nicht, vermutlich spielt das aber so oder so keine Rolle.

      Echt jetzt?

      Und was ist hiermit?

      "Roaming innerhalb der EU

      In der EU (Ländergruppe 1) können Sie telefonieren, simsen und surfen, als würden Sie sich in Deutschland aufhalten, ohne zusätzliche Kosten zu verursachen. Hier gilt das Prinzip: "Roam like at home."

      Hinweis: Neben dem gesamten EU-Ausland gehören auch Liechtenstein, Island, Norwegen und Großbritannien in die Ländergruppe 1."

      BigWoelfi2

      Echt jetzt?

      Und was ist hiermit?

      Einfach lesen was ich geschrieben habe.

      Ich gehe mal nicht davon aus dass du den BREXIT negieren möchtest. 

      Antwort

      von

      vor 2 Stunden

      der_Lutz

      Ich gehe mal nicht davon aus dass du den BREXIT negieren möchtest. 

      BigWoelfi2

      Echt jetzt?

      Und was ist hiermit?

      der_Lutz

      Da sich GB außerhalb der EU befindet greifen dort dann auch keine EU Rechte, egal ob tariflich gleichgestellt oder nicht, vermutlich spielt das aber so oder so keine Rolle.

      muc80337_2

      Es ist mittlerweile ohnehin ein Unding, in EU-Ländern (oder tariflich gleichgestellt) andere Regeln anzuwenden als wenn die Karte ins deutsche Netz eingebucht ist.

      Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundesnetzagentur das gut findet.

      @*MirdochegalderKlump* 

      Ob das funktioniert oder nicht, man wird sehen.

      Rufsperren etc. können grundsätzlich pro Vertrag individuell administriert werden, rein technisch sollte es deshalb möglich sein, die Roaming-Sperre für eine einzelne Karte rauszunehmen.

      Es ist mittlerweile ohnehin ein Unding, in EU-Ländern (oder tariflich gleichgestellt) andere Regeln anzuwenden als wenn die Karte ins deutsche Netz eingebucht ist.

      Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundesnetzagentur das gut findet.

      Im Nicht-EU-Ausland sieht es anders aus.

      Doof allerdings, dass es der Mobilfunkstandard vermutlich nicht hergibt, zwischen EU-Tarifgebiet und Nicht-EU-Tarifgebiet hinsichtlich von Roaming-Sperren zu unterscheiden, zumindest ging das vor ein paar Jahren nicht. 

      muc80337_2

      Es ist mittlerweile ohnehin ein Unding, in EU-Ländern (oder tariflich gleichgestellt) andere Regeln anzuwenden als wenn die Karte ins deutsche Netz eingebucht ist.

      Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundesnetzagentur das gut findet.

      Ich kenne die Unterlagen zu einem Ratenplan nicht aber in dessen Rahmen ist es sicher zulässig da Einschränkungen vorzunehmen, schließlich hätte die Telekom auch fristlos kündigen können mit alle Konsequenzen.

      Da sich GB außerhalb der EU befindet greifen dort dann auch keine EU Rechte, egal ob tariflich gleichgestellt oder nicht, vermutlich spielt das aber so oder so keine Rolle.

      der_Lutz
      Da sich GB außerhalb der EU befindet greifen dort dann auch keine EU Rechte, egal ob tariflich gleichgestellt oder nicht, vermutlich spielt das aber so oder so keine Rolle.

      Echt jetzt?

      Und was ist hiermit?

      "Roaming innerhalb der EU

      In der EU (Ländergruppe 1) können Sie telefonieren, simsen und surfen, als würden Sie sich in Deutschland aufhalten, ohne zusätzliche Kosten zu verursachen. Hier gilt das Prinzip: "Roam like at home."

      Hinweis: Neben dem gesamten EU-Ausland gehören auch Liechtenstein, Island, Norwegen und Großbritannien in die Ländergruppe 1."

      BigWoelfi2

      Echt jetzt?

      Und was ist hiermit?

      Einfach lesen was ich geschrieben habe.

      Ich gehe mal nicht davon aus dass du den BREXIT negieren möchtest. 

      der_Lutz
      Ich gehe mal nicht davon aus dass du den BREXIT negieren möchtest. 

      Ich habe das aber von dieser Telekom-Seite, die im Mai 2024 aktualisiert wurde letztmalig.

      Die Schweiz gehört übrigens auch nicht zur EU und ist trotzdem in LG 1.

      GB wird offenbar von der Telekom überall behandelt, wie ein EU-Land.

      In der neuen Auslandtelefonie-Option für die Tarife L und XL, heißt GB UK.

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      von