Gelöst
Dringende Bitte um Entsperrung einer Roaming-Sperre – Anschluss im Ausland dringend benötigt
vor 11 Stunden
Hallo liebes Telekom-Team, ich bin eine langjährige, treue und verlässliche Kundin mit mehreren Mobilfunknummern, die alle über einen Hauptvertrag laufen, sowie einem Festnetzvertrag. Im Februar 2025 konnte ich eine Rechnung (für Januar und Februar 2025) nicht begleichen und zahle diese nun pünktlich, regelmäßig und zuverlässig in Raten ab. Nebenbei zahle ich natürlich weiterhin meine regulären Mobilfunkrechnungen. Heute habe ich mehrere Telefonate geführt, sowohl mit dem Kundenservice als auch mit dem Forderungsmanagement, insgesamt über eine Stunde mit verschiedenen Mitarbeitern. Man hat mir nach diesen Gesprächen zugesichert, dass die Roaming-Sperre für einen einzelnen Anschluss, der sich aktuell im Ausland (England/Wales) befindet, aufgehoben wird, sodass dieser Anschluss wieder telefonieren kann, angerufen werden kann und Zugang zum mobilen Internet bekommt. Diese Nummer hat zudem nie Kosten verursacht und ist von der Ratenzahlung einer anderen Rechnung nicht betroffen. Die Sperre ist jedoch weiterhin aktiv, und ich habe bislang keine Rückmeldung erhalten. Da ich diesen Anschluss dringend im Ausland benötige, bitte ich hiermit um eine schnelle Prüfung und verbindliche Rückmeldung, wann ich mit der endgültigen Freischaltung rechnen kann. Ich bin wirklich verzweifelt und hoffe sehr auf eure Unterstützung. Vielen Dank im Voraus!
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 11 Stunden
Funktioniert nicht dank Ratenplan. Der betrachtet nur dich als Kundin und was offen ist, da ist es egal ob diese eine Karte nicht säumig war.
10
Antwort
von
vor 5 Stunden
Ich habe das aber von dieser Telekom-Seite, die im Mai 2024 aktualisiert wurde letztmalig.
Ich gehe mal nicht davon aus dass du den BREXIT negieren möchtest.
Echt jetzt?
Und was ist hiermit?
Da sich GB außerhalb der EU befindet greifen dort dann auch keine EU Rechte, egal ob tariflich gleichgestellt oder nicht, vermutlich spielt das aber so oder so keine Rolle.
Es ist mittlerweile ohnehin ein Unding, in EU-Ländern (oder tariflich gleichgestellt) andere Regeln anzuwenden als wenn die Karte ins deutsche Netz eingebucht ist.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundesnetzagentur das gut findet.
@*MirdochegalderKlump*
Ob das funktioniert oder nicht, man wird sehen.
Rufsperren etc. können grundsätzlich pro Vertrag individuell administriert werden, rein technisch sollte es deshalb möglich sein, die Roaming-Sperre für eine einzelne Karte rauszunehmen.
Es ist mittlerweile ohnehin ein Unding, in EU-Ländern (oder tariflich gleichgestellt) andere Regeln anzuwenden als wenn die Karte ins deutsche Netz eingebucht ist.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundesnetzagentur das gut findet.
Im Nicht-EU-Ausland sieht es anders aus.
Doof allerdings, dass es der Mobilfunkstandard vermutlich nicht hergibt, zwischen EU-Tarifgebiet und Nicht-EU-Tarifgebiet hinsichtlich von Roaming-Sperren zu unterscheiden, zumindest ging das vor ein paar Jahren nicht.
Ich kenne die Unterlagen zu einem Ratenplan nicht aber in dessen Rahmen ist es sicher zulässig da Einschränkungen vorzunehmen, schließlich hätte die Telekom auch fristlos kündigen können mit alle Konsequenzen.
Da sich GB außerhalb der EU befindet greifen dort dann auch keine EU Rechte, egal ob tariflich gleichgestellt oder nicht, vermutlich spielt das aber so oder so keine Rolle.
Echt jetzt?
Und was ist hiermit?
"Roaming innerhalb der EU
In der EU (Ländergruppe 1) können Sie telefonieren, simsen und surfen, als würden Sie sich in Deutschland aufhalten, ohne zusätzliche Kosten zu verursachen. Hier gilt das Prinzip: "Roam like at home."
Hinweis: Neben dem gesamten EU-Ausland gehören auch Liechtenstein, Island, Norwegen und Großbritannien in die Ländergruppe 1."
Einfach lesen was ich geschrieben habe.
Ich gehe mal nicht davon aus dass du den BREXIT negieren möchtest.
Ich habe das aber von dieser Telekom-Seite, die im Mai 2024 aktualisiert wurde letztmalig.
Die Schweiz gehört übrigens auch nicht zur EU und ist trotzdem in LG 1.
GB wird offenbar von der Telekom überall behandelt, wie ein EU-Land.
In der neuen Auslandtelefonie-Option für die Tarife L und XL, heißt GB UK.
noch einmal, lies bitte alles und richtig
Da sich GB außerhalb der EU befindet greifen dort dann auch keine EU Rechte, egal ob tariflich gleichgestellt oder nicht, vermutlich spielt das aber so oder so keine Rolle.
Es ist mittlerweile ohnehin ein Unding, in EU-Ländern (oder tariflich gleichgestellt) andere Regeln anzuwenden als wenn die Karte ins deutsche Netz eingebucht ist.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundesnetzagentur das gut findet.
@*MirdochegalderKlump*
Ob das funktioniert oder nicht, man wird sehen.
Rufsperren etc. können grundsätzlich pro Vertrag individuell administriert werden, rein technisch sollte es deshalb möglich sein, die Roaming-Sperre für eine einzelne Karte rauszunehmen.
Es ist mittlerweile ohnehin ein Unding, in EU-Ländern (oder tariflich gleichgestellt) andere Regeln anzuwenden als wenn die Karte ins deutsche Netz eingebucht ist.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundesnetzagentur das gut findet.
Im Nicht-EU-Ausland sieht es anders aus.
Doof allerdings, dass es der Mobilfunkstandard vermutlich nicht hergibt, zwischen EU-Tarifgebiet und Nicht-EU-Tarifgebiet hinsichtlich von Roaming-Sperren zu unterscheiden, zumindest ging das vor ein paar Jahren nicht.
Ich kenne die Unterlagen zu einem Ratenplan nicht aber in dessen Rahmen ist es sicher zulässig da Einschränkungen vorzunehmen, schließlich hätte die Telekom auch fristlos kündigen können mit alle Konsequenzen.
Da sich GB außerhalb der EU befindet greifen dort dann auch keine EU Rechte, egal ob tariflich gleichgestellt oder nicht, vermutlich spielt das aber so oder so keine Rolle.
natürlich fällt GB unters Roaming aber dort gelten keine EU-Verbraucherrechte
Antwort
von
vor 5 Stunden
natürlich fällt GB unters Roaming aber dort gelten keine EU-Verbraucherrechte
Ich habe das aber von dieser Telekom-Seite, die im Mai 2024 aktualisiert wurde letztmalig.
Ich gehe mal nicht davon aus dass du den BREXIT negieren möchtest.
Echt jetzt?
Und was ist hiermit?
Da sich GB außerhalb der EU befindet greifen dort dann auch keine EU Rechte, egal ob tariflich gleichgestellt oder nicht, vermutlich spielt das aber so oder so keine Rolle.
Es ist mittlerweile ohnehin ein Unding, in EU-Ländern (oder tariflich gleichgestellt) andere Regeln anzuwenden als wenn die Karte ins deutsche Netz eingebucht ist.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundesnetzagentur das gut findet.
@*MirdochegalderKlump*
Ob das funktioniert oder nicht, man wird sehen.
Rufsperren etc. können grundsätzlich pro Vertrag individuell administriert werden, rein technisch sollte es deshalb möglich sein, die Roaming-Sperre für eine einzelne Karte rauszunehmen.
Es ist mittlerweile ohnehin ein Unding, in EU-Ländern (oder tariflich gleichgestellt) andere Regeln anzuwenden als wenn die Karte ins deutsche Netz eingebucht ist.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundesnetzagentur das gut findet.
Im Nicht-EU-Ausland sieht es anders aus.
Doof allerdings, dass es der Mobilfunkstandard vermutlich nicht hergibt, zwischen EU-Tarifgebiet und Nicht-EU-Tarifgebiet hinsichtlich von Roaming-Sperren zu unterscheiden, zumindest ging das vor ein paar Jahren nicht.
Ich kenne die Unterlagen zu einem Ratenplan nicht aber in dessen Rahmen ist es sicher zulässig da Einschränkungen vorzunehmen, schließlich hätte die Telekom auch fristlos kündigen können mit alle Konsequenzen.
Da sich GB außerhalb der EU befindet greifen dort dann auch keine EU Rechte, egal ob tariflich gleichgestellt oder nicht, vermutlich spielt das aber so oder so keine Rolle.
Echt jetzt?
Und was ist hiermit?
"Roaming innerhalb der EU
In der EU (Ländergruppe 1) können Sie telefonieren, simsen und surfen, als würden Sie sich in Deutschland aufhalten, ohne zusätzliche Kosten zu verursachen. Hier gilt das Prinzip: "Roam like at home."
Hinweis: Neben dem gesamten EU-Ausland gehören auch Liechtenstein, Island, Norwegen und Großbritannien in die Ländergruppe 1."
Einfach lesen was ich geschrieben habe.
Ich gehe mal nicht davon aus dass du den BREXIT negieren möchtest.
Ich habe das aber von dieser Telekom-Seite, die im Mai 2024 aktualisiert wurde letztmalig.
Die Schweiz gehört übrigens auch nicht zur EU und ist trotzdem in LG 1.
GB wird offenbar von der Telekom überall behandelt, wie ein EU-Land.
In der neuen Auslandtelefonie-Option für die Tarife L und XL, heißt GB UK.
noch einmal, lies bitte alles und richtig
Da sich GB außerhalb der EU befindet greifen dort dann auch keine EU Rechte, egal ob tariflich gleichgestellt oder nicht, vermutlich spielt das aber so oder so keine Rolle.
Es ist mittlerweile ohnehin ein Unding, in EU-Ländern (oder tariflich gleichgestellt) andere Regeln anzuwenden als wenn die Karte ins deutsche Netz eingebucht ist.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundesnetzagentur das gut findet.
@*MirdochegalderKlump*
Ob das funktioniert oder nicht, man wird sehen.
Rufsperren etc. können grundsätzlich pro Vertrag individuell administriert werden, rein technisch sollte es deshalb möglich sein, die Roaming-Sperre für eine einzelne Karte rauszunehmen.
Es ist mittlerweile ohnehin ein Unding, in EU-Ländern (oder tariflich gleichgestellt) andere Regeln anzuwenden als wenn die Karte ins deutsche Netz eingebucht ist.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundesnetzagentur das gut findet.
Im Nicht-EU-Ausland sieht es anders aus.
Doof allerdings, dass es der Mobilfunkstandard vermutlich nicht hergibt, zwischen EU-Tarifgebiet und Nicht-EU-Tarifgebiet hinsichtlich von Roaming-Sperren zu unterscheiden, zumindest ging das vor ein paar Jahren nicht.
Ich kenne die Unterlagen zu einem Ratenplan nicht aber in dessen Rahmen ist es sicher zulässig da Einschränkungen vorzunehmen, schließlich hätte die Telekom auch fristlos kündigen können mit alle Konsequenzen.
Da sich GB außerhalb der EU befindet greifen dort dann auch keine EU Rechte, egal ob tariflich gleichgestellt oder nicht, vermutlich spielt das aber so oder so keine Rolle.
natürlich fällt GB unters Roaming aber dort gelten keine EU-Verbraucherrechte
Ging es hier um das Roaming oder um EU-Verbraucherrechte?
Verbraucherrechte sind doch hier sicher OT.
Antwort
von
vor 5 Stunden
auch wenn es schwer fällt mit dieser Community einfach zurück gehen alles nacheinander lesen und es dürfte klar sein ;)
Dank der Antworten/Kommentare ist der Strang eindeutig nachvollziehbar und wunderbar als eigene Unterhaltung erkennbar, wie das CM schreiben würde.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 10 Stunden
@schnutentier
In der Sache, dass Roaming wieder möglich ist, ob/ab wann das wieder funktioniert, da habe ich leider keinen Einblick.
Aber vielleicht hilft es ein bisschen zu wissen, dass - während der Zeit in der Du ein WLAN nutzen kannst - per WLAN Call Telefonate möglich sein sollten, eingehend wie ausgehend. Man muss allerdings aufpassen wenn man eine ausländische Rufnummer anruft - ein solches Gespräch wird abgerechnet wie wenn man von Deutschland ins Ausland anruft.
Ggf. muss für WLAN Call der Flugmodus aktiviert werden und dann WLAN aktiviert werden.
0
vor 10 Stunden
@schnutentier
Wenn Du hier übers Forum etwas bewegen willst, dann ist es zwingend erforderlich, dass ein Teamie Dich anruft zur Authentifizierung.
Das geht aber nur wenn Du in Deinem Forenprofil eine Rufnummer eingetragen hast, unter der Du erreichbar bist.
0
vor 10 Stunden
@schnutentier
Nichts für ungut.
Aber das Allerletzte, was ich machen würde, ist, ausgerechnet bei meinem Netzanbieter einen Ratenplan zu machen.
Da gibt es sicher andere Möglichkeiten, eine vorübergehende Flaute zu überbrücken.
Familie, Freunde, Arbeitgeber-Vorschuss oder Kleinkredit bei einer Bank zum Beispiel.
Vielleicht sollte man auch darüber nachdenken, ob die vielen Verträge überhaupt sein müssen.
Ich habe einen Fall in meiner Familie, da zahlen die Eltern ihren erwachsenen Kindern die Pluskarten, obwohl sie sich über die Kosten mokieren.
Die Telekom selbst wirbt dafür, dass die Tarife mit Pluskarten, Plus+-Karten sowie Kids&Teens-Karten für alle günstiger werden, weil da im Portfolio schon aufgerechnet wird, wie alle davon profitieren, wenn alle den gleichen Anteil haben.
Dann kann man sich doch von erwachsenen Kinder (voll in Arbeit) ihren Anteil selbst überweisen lassen, wenn man so klamm ist, dass man in Ratenzahlung übergehen muss.
0
vor 9 Stunden
Hallo @schnutentier,
ich schaue mir das sehr gerne an. Bitte sei so nett und hinterlege in deinem Profil deine richtigen Mobilfunkdaten und melde dich danach wieder hier.
Viele Grüße
Christoph
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von