Gelöst

Dringende Vorstandsbeschwerde / Eskalation Gewährleistungsfall [Partnerreferenz: Rxxxx59]

vor 7 Stunden

Sehr geehrtes Telekom hilft Team,

​ich wende mich an Sie, da ich beim regulären Kundenservice leider an eine Grenze gestoßen bin und mir nach monatlichem Hin und Her nicht weitergeholfen wird. Als langjähriger Geschäftskunde erhoffe ich mir über Sie eine faire und sachgerechte Prüfung meines Anliegens.

Sachverhalt:

Mein iPhone 16 Pro weist einen Defekt am Dock/Mid-System auf. Ein offizieller Prüfbericht der Apple Genius Bar (Apple City-Galerie Augsburg vom 26.06.2026) attestiert dem Gerät einen optisch wie technisch neuwertigen Zustand und schließt jegliche Fremdeinwirkung (Sturz-, Wasser- oder Anwendungsfehler) ausdrücklich aus.

​Trotz dieses Nachweises verweigert der Geschäftskundenservice (Herr. s) die Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Der Defekt an der Platine wird pauschal als „normale Abnutzung“ abgetan. Statt einer kostenfreien Mangelbeseitigung wurde mir lediglich eine kostenpflichtige Reparatur oder ein Neuvertrag angeboten.

​Dass bei einem nachweislich unverschuldeten Platinenschaden an einem makellosen Flaggschiff-Gerät die rechtliche Beweislastumkehr nach 12 Monaten genutzt wird, um jegliche Verantwortung abzulehnen, entspricht nicht dem Serviceversprechen der Telekom.

​Eine Vorstandsbeschwerde per E-Mail ist bereits raus, jedoch habe ich bisher keine Rückmeldung erhalten.

Mein Anliegen:

Ich bitte Sie um eine kulante und unbürokratische Überprüfung des Vorgangs sowie um die Freigabe einer kostenfreien Reparatur bzw. eines Austauschgerätes (Partnerreferenz: xxx).

​Den Apple-Diagnosebericht sowie den bisherigen Mailverlauf habe ich zur Einsicht beigefügt.

​Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und hoffe sehr, dass wir hier gemeinsam eine kundenfreundliche Lösung finden.

​Mit freundlichen Grüßen

Anm

Mitarbeiter Name editiert 

(Marcel2605) 

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Hinweis

Dieser Beitrag wurde von Waage1969 am 30.07.2026 18:30 eskaliert.

Letzte Aktivität

vor 6 Stunden

von

Gelöschter Nutzer

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0

17

    • vor 7 Stunden

      Hat mit Serviceversprechen absolut nichts zu tun, es ist ein Gesetz. Elektronik geht nun mal auch ohne äußere Einwirkung kaputt. 

      Fullqoute Zitat entfernt durch Waage1969 

      0

    • vor 7 Stunden

      Wichtigste Informationen fehlen leider, wann wurde das Gerät gekauft und wer ist der Verkäufer?

      Ansonsten bist du hier im Privatkundenbereich. Und mit der "Vorstandsbeschwerde" hast du dir hier die Hilfe verbaut, das geht nun andere Wege. Musst du halt da auf Antwort warten.

      Und als letzte Anmerkung, die Nennung von Klarnamen außer deinem eigenen verstößt gegen den Datenschutz.

      Daniel S0291

      Dass bei einem nachweislich unverschuldeten Platinenschaden an einem makellosen Flaggschiff-Gerät die rechtliche Beweislastumkehr nach 12 Monaten genutzt wird, um jegliche Verantwortung abzulehnen, entspricht nicht dem Serviceversprechen der Telekom.

      Sehr geehrtes Telekom hilft Team,

      ​ich wende mich an Sie, da ich beim regulären Kundenservice leider an eine Grenze gestoßen bin und mir nach monatlichem Hin und Her nicht weitergeholfen wird. Als langjähriger Geschäftskunde erhoffe ich mir über Sie eine faire und sachgerechte Prüfung meines Anliegens.

      Sachverhalt:

      Mein iPhone 16 Pro weist einen Defekt am Dock/Mid-System auf. Ein offizieller Prüfbericht der Apple Genius Bar (Apple City-Galerie Augsburg vom 26.06.2026) attestiert dem Gerät einen optisch wie technisch neuwertigen Zustand und schließt jegliche Fremdeinwirkung (Sturz-, Wasser- oder Anwendungsfehler) ausdrücklich aus.

      ​Trotz dieses Nachweises verweigert der Geschäftskundenservice (Herr A

      ) die Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Der Defekt an der Platine wird pauschal als „normale Abnutzung“ abgetan. Statt einer kostenfreien Mangelbeseitigung wurde mir lediglich eine kostenpflichtige Reparatur oder ein Neuvertrag angeboten.

      ​Dass bei einem nachweislich unverschuldeten Platinenschaden an einem makellosen Flaggschiff-Gerät die rechtliche Beweislastumkehr nach 12 Monaten genutzt wird, um jegliche Verantwortung abzulehnen, entspricht nicht dem Serviceversprechen der Telekom.

      ​Eine Vorstandsbeschwerde per E-Mail ist bereits raus, jedoch habe ich bisher keine Rückmeldung erhalten.

      Mein Anliegen:

      Ich bitte Sie um eine kulante und unbürokratische Überprüfung des Vorgangs sowie um die Freigabe einer kostenfreien Reparatur bzw. eines Austauschgerätes (Partnerreferenz: R26xxx).

      ​Den Apple-Diagnosebericht sowie den bisherigen Mailverlauf habe ich zur Einsicht beigefügt.

      ​Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und hoffe sehr, dass wir hier gemeinsam eine kundenfreundliche Lösung finden.

      ​Mit freundlichen Grüßen

      Daniel S0291

      Dass bei einem nachweislich unverschuldeten Platinenschaden an einem makellosen Flaggschiff-Gerät die rechtliche Beweislastumkehr nach 12 Monaten genutzt wird, um jegliche Verantwortung abzulehnen, entspricht nicht dem Serviceversprechen der Telekom.

      Wenn du Leistungen über der gesetzlichen Gewährleistung hinaus haben willst, dann musst du eine Geräteversicherung abschließen die diese Fälle auch nicht ausschließt.

      Immer diese Vollkasko-Denke! 😒

      0

    • vor 7 Stunden

      Hallo @Daniel S0291 

      bitte keine persönlichen Daten & Mitarbeiternamen Posten. Dein Startbeitrag habe ich daher editiert.

      Gruß Waage1969 

      0

    • vor 7 Stunden

      @Daniel S0291

      In einem öffentlichen Forum keine persönlichen Daten posten, auch Namen der Mitarbeiter. 

      Habe ich editiert 

      2

      von

      vor 6 Stunden

      Bitte alles löschen, da es sich erledigt hat 

      0

      von

      vor 6 Stunden

      Daniel S0291
      Bitte alles löschen, da es sich erledigt hat 

      Bitte alles löschen, da es sich erledigt hat 

      Daniel S0291

      Bitte alles löschen, da es sich erledigt hat 

      Hier werden keine Beiträge gelöscht, schon gar nicht nur weil die Antworten dem Ersteller nicht passen. 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 7 Stunden

      Daniel S0291

      kostenfreien Reparatur bzw. eines Austauschgerätes

      Sehr geehrtes Telekom hilft Team,

      ​ich wende mich an Sie, da ich beim regulären Kundenservice leider an eine Grenze gestoßen bin und mir nach monatlichem Hin und Her nicht weitergeholfen wird. Als langjähriger Geschäftskunde erhoffe ich mir über Sie eine faire und sachgerechte Prüfung meines Anliegens.

      Sachverhalt:

      Mein iPhone 16 Pro weist einen Defekt am Dock/Mid-System auf. Ein offizieller Prüfbericht der Apple Genius Bar (Apple City-Galerie Augsburg vom 26.06.2026) attestiert dem Gerät einen optisch wie technisch neuwertigen Zustand und schließt jegliche Fremdeinwirkung (Sturz-, Wasser- oder Anwendungsfehler) ausdrücklich aus.

      ​Trotz dieses Nachweises verweigert der Geschäftskundenservice (Herr A.) die Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Der Defekt an der Platine wird pauschal als „normale Abnutzung“ abgetan. Statt einer kostenfreien Mangelbeseitigung wurde mir lediglich eine kostenpflichtige Reparatur oder ein Neuvertrag angeboten.

      ​Dass bei einem nachweislich unverschuldeten Platinenschaden an einem makellosen Flaggschiff-Gerät die rechtliche Beweislastumkehr nach 12 Monaten genutzt wird, um jegliche Verantwortung abzulehnen, entspricht nicht dem Serviceversprechen der Telekom.

      ​Eine Vorstandsbeschwerde per E-Mail ist bereits raus, jedoch habe ich bisher keine Rückmeldung erhalten.

      Mein Anliegen:

      Ich bitte Sie um eine kulante und unbürokratische Überprüfung des Vorgangs sowie um die Freigabe einer kostenfreien Reparatur bzw. eines Austauschgerätes (Partnerreferenz: R………..).

      ​Den Apple-Diagnosebericht sowie den bisherigen Mailverlauf habe ich zur Einsicht beigefügt.

      ​Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und hoffe sehr, dass wir hier gemeinsam eine kundenfreundliche Lösung finden.

      ​Mit freundlichen Grüßen

      Daniel S0291

      kostenfreien Reparatur bzw. eines Austauschgerätes

      Kannst du vergessen. 

      Aber du kannst den Namen des Mitarbeiters mal löschen. Schon mal was von Datenschutz gehört? Hier ist eine weltweit öffentliche Community.

      4

      von

      vor 7 Stunden

      @Waage1969 

      Danke für den Hinweis. Ich vergesse immer wieder, dass ja in der tollen Software der gesamte Text zitiert wird.

      von

      vor 7 Stunden

      JuergenS1

      Danke für den Hinweis. Ich vergesse immer wieder, dass ja in der tollen Software der gesamte Text zitiert wird.

      @Waage1969 

      Danke für den Hinweis. Ich vergesse immer wieder, dass ja in der tollen Software der gesamte Text zitiert wird.

      JuergenS1

      Danke für den Hinweis. Ich vergesse immer wieder, dass ja in der tollen Software der gesamte Text zitiert wird.

      @JuergenS1 

      daher entweder nicht zitieren oder Bearbeitung abwarten 👍

      Gruß Waage1969 

      von

      vor 7 Stunden

      Der große Fehler ist die Foren-Software, die immer Fullquotes speichert, auch wenn nur Teile zitiert werden.

      Da könnte ja dran "gearbeitet" werden. Aber wir wissen alle, ES WIRD NIICHT!

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 7 Stunden

      Daniel S0291

      Eine Vorstandsbeschwerde per E-Mail ist bereits raus,

      Sehr geehrtes Telekom hilft Team,

      ​ich wende mich an Sie, da ich beim regulären Kundenservice leider an eine Grenze gestoßen bin und mir nach monatlichem Hin und Her nicht weitergeholfen wird. Als langjähriger Geschäftskunde erhoffe ich mir über Sie eine faire und sachgerechte Prüfung meines Anliegens.

      Sachverhalt:

      Mein iPhone 16 Pro weist einen Defekt am Dock/Mid-System auf. Ein offizieller Prüfbericht der Apple Genius Bar (Apple City-Galerie Augsburg vom 26.06.2026) attestiert dem Gerät einen optisch wie technisch neuwertigen Zustand und schließt jegliche Fremdeinwirkung (Sturz-, Wasser- oder Anwendungsfehler) ausdrücklich aus.

      ​Trotz dieses Nachweises verweigert der Geschäftskundenservice (Herr. s) die Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Der Defekt an der Platine wird pauschal als „normale Abnutzung“ abgetan. Statt einer kostenfreien Mangelbeseitigung wurde mir lediglich eine kostenpflichtige Reparatur oder ein Neuvertrag angeboten.

      ​Dass bei einem nachweislich unverschuldeten Platinenschaden an einem makellosen Flaggschiff-Gerät die rechtliche Beweislastumkehr nach 12 Monaten genutzt wird, um jegliche Verantwortung abzulehnen, entspricht nicht dem Serviceversprechen der Telekom.

      ​Eine Vorstandsbeschwerde per E-Mail ist bereits raus, jedoch habe ich bisher keine Rückmeldung erhalten.

      Mein Anliegen:

      Ich bitte Sie um eine kulante und unbürokratische Überprüfung des Vorgangs sowie um die Freigabe einer kostenfreien Reparatur bzw. eines Austauschgerätes (Partnerreferenz: xxx).

      ​Den Apple-Diagnosebericht sowie den bisherigen Mailverlauf habe ich zur Einsicht beigefügt.

      ​Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und hoffe sehr, dass wir hier gemeinsam eine kundenfreundliche Lösung finden.

      ​Mit freundlichen Grüßen

      Anm

      Mitarbeiter Name editiert 

      (Marcel2605) 

      Daniel S0291

      Eine Vorstandsbeschwerde per E-Mail ist bereits raus,

      Was erwartest Du dann hier noch?

      Daniel S0291

      die rechtliche Beweislastumkehr nach 12 Monaten

      Sehr geehrtes Telekom hilft Team,

      ​ich wende mich an Sie, da ich beim regulären Kundenservice leider an eine Grenze gestoßen bin und mir nach monatlichem Hin und Her nicht weitergeholfen wird. Als langjähriger Geschäftskunde erhoffe ich mir über Sie eine faire und sachgerechte Prüfung meines Anliegens.

      Sachverhalt:

      Mein iPhone 16 Pro weist einen Defekt am Dock/Mid-System auf. Ein offizieller Prüfbericht der Apple Genius Bar (Apple City-Galerie Augsburg vom 26.06.2026) attestiert dem Gerät einen optisch wie technisch neuwertigen Zustand und schließt jegliche Fremdeinwirkung (Sturz-, Wasser- oder Anwendungsfehler) ausdrücklich aus.

      ​Trotz dieses Nachweises verweigert der Geschäftskundenservice (Herr. s) die Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Der Defekt an der Platine wird pauschal als „normale Abnutzung“ abgetan. Statt einer kostenfreien Mangelbeseitigung wurde mir lediglich eine kostenpflichtige Reparatur oder ein Neuvertrag angeboten.

      ​Dass bei einem nachweislich unverschuldeten Platinenschaden an einem makellosen Flaggschiff-Gerät die rechtliche Beweislastumkehr nach 12 Monaten genutzt wird, um jegliche Verantwortung abzulehnen, entspricht nicht dem Serviceversprechen der Telekom.

      ​Eine Vorstandsbeschwerde per E-Mail ist bereits raus, jedoch habe ich bisher keine Rückmeldung erhalten.

      Mein Anliegen:

      Ich bitte Sie um eine kulante und unbürokratische Überprüfung des Vorgangs sowie um die Freigabe einer kostenfreien Reparatur bzw. eines Austauschgerätes (Partnerreferenz: xxx).

      ​Den Apple-Diagnosebericht sowie den bisherigen Mailverlauf habe ich zur Einsicht beigefügt.

      ​Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und hoffe sehr, dass wir hier gemeinsam eine kundenfreundliche Lösung finden.

      ​Mit freundlichen Grüßen

      Anm

      Mitarbeiter Name editiert 

      (Marcel2605) 

      Daniel S0291

      die rechtliche Beweislastumkehr nach 12 Monaten

      Ne, vorher gilt die Beweislastumkehr, danach der Regelfall (Anspruchsteller liegt in der Beweispflicht), davon abgesehen gilt die nur für Verbraucher, nicht für B2B.

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Stunden

      Daniel S0291

      ​Eine Vorstandsbeschwerde per E-Mail ist bereits raus, jedoch habe ich bisher keine Rückmeldung erhalten.

      Sehr geehrtes Telekom hilft Team,

      ​ich wende mich an Sie, da ich beim regulären Kundenservice leider an eine Grenze gestoßen bin und mir nach monatlichem Hin und Her nicht weitergeholfen wird. Als langjähriger Geschäftskunde erhoffe ich mir über Sie eine faire und sachgerechte Prüfung meines Anliegens.

      Sachverhalt:

      Mein iPhone 16 Pro weist einen Defekt am Dock/Mid-System auf. Ein offizieller Prüfbericht der Apple Genius Bar (Apple City-Galerie Augsburg vom 26.06.2026) attestiert dem Gerät einen optisch wie technisch neuwertigen Zustand und schließt jegliche Fremdeinwirkung (Sturz-, Wasser- oder Anwendungsfehler) ausdrücklich aus.

      ​Trotz dieses Nachweises verweigert der Geschäftskundenservice (Herr. s) die Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Der Defekt an der Platine wird pauschal als „normale Abnutzung“ abgetan. Statt einer kostenfreien Mangelbeseitigung wurde mir lediglich eine kostenpflichtige Reparatur oder ein Neuvertrag angeboten.

      ​Dass bei einem nachweislich unverschuldeten Platinenschaden an einem makellosen Flaggschiff-Gerät die rechtliche Beweislastumkehr nach 12 Monaten genutzt wird, um jegliche Verantwortung abzulehnen, entspricht nicht dem Serviceversprechen der Telekom.

      ​Eine Vorstandsbeschwerde per E-Mail ist bereits raus, jedoch habe ich bisher keine Rückmeldung erhalten.

      Mein Anliegen:

      Ich bitte Sie um eine kulante und unbürokratische Überprüfung des Vorgangs sowie um die Freigabe einer kostenfreien Reparatur bzw. eines Austauschgerätes (Partnerreferenz: xxx).

      ​Den Apple-Diagnosebericht sowie den bisherigen Mailverlauf habe ich zur Einsicht beigefügt.

      ​Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und hoffe sehr, dass wir hier gemeinsam eine kundenfreundliche Lösung finden.

      ​Mit freundlichen Grüßen

      Anm

      Mitarbeiter Name editiert 

      (Marcel2605) 

      Daniel S0291

      ​Eine Vorstandsbeschwerde per E-Mail ist bereits raus, jedoch habe ich bisher keine Rückmeldung erhalten.

      Damit ist das Forum raus!

      Warte auf die Rückmeldung vom Vorstandsteam!

      🦂

      0

    • vor 6 Stunden

      Hallo Telekom hilft Team, bitte löscht diesen Beitrag / Thread komplett. Das Anliegen hat sich geklärt. Vielen Dank!

      2

      von

      vor 6 Stunden

      Daniel S0291
      Hallo Telekom hilft Team, bitte löscht diesen Beitrag / Thread komplett. Das Anliegen hat sich geklärt / wird auf anderem Wege geklärt. Vielen Dank!"

      Hallo Telekom hilft Team, bitte löscht diesen Beitrag / Thread komplett. Das Anliegen hat sich geklärt / wird auf anderem Wege geklärt. Vielen Dank!"

      Daniel S0291

      Hallo Telekom hilft Team, bitte löscht diesen Beitrag / Thread komplett. Das Anliegen hat sich geklärt / wird auf anderem Wege geklärt. Vielen Dank!"

      Hier werden keine Beiträge gelöscht, schon gar nicht weil die Antworten dem Ersteller nicht passen. 

      von

      vor 6 Stunden

      Daniel S0291

      Das Anliegen hat sich geklärt. Vielen Dank!

      Hallo Telekom hilft Team, bitte löscht diesen Beitrag / Thread komplett. Das Anliegen hat sich geklärt. Vielen Dank!

      Daniel S0291

      Das Anliegen hat sich geklärt. Vielen Dank!

      es hat also ausgereicht dir die gesetzlichen Grundlagen im B2B Bereich aufzuzeigen?

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 6 Stunden

      Daniel S0291

      ​Dass bei einem nachweislich unverschuldeten Platinenschaden an einem makellosen Flaggschiff-Gerät die rechtliche Beweislastumkehr nach 12 Monaten genutzt wird, um jegliche Verantwortung abzulehnen, entspricht nicht dem Serviceversprechen der Telekom.

      Sehr geehrtes Telekom hilft Team,

      ​ich wende mich an Sie, da ich beim regulären Kundenservice leider an eine Grenze gestoßen bin und mir nach monatlichem Hin und Her nicht weitergeholfen wird. Als langjähriger Geschäftskunde erhoffe ich mir über Sie eine faire und sachgerechte Prüfung meines Anliegens.

      Sachverhalt:

      Mein iPhone 16 Pro weist einen Defekt am Dock/Mid-System auf. Ein offizieller Prüfbericht der Apple Genius Bar (Apple City-Galerie Augsburg vom 26.06.2026) attestiert dem Gerät einen optisch wie technisch neuwertigen Zustand und schließt jegliche Fremdeinwirkung (Sturz-, Wasser- oder Anwendungsfehler) ausdrücklich aus.

      ​Trotz dieses Nachweises verweigert der Geschäftskundenservice (Herr. s) die Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Der Defekt an der Platine wird pauschal als „normale Abnutzung“ abgetan. Statt einer kostenfreien Mangelbeseitigung wurde mir lediglich eine kostenpflichtige Reparatur oder ein Neuvertrag angeboten.

      ​Dass bei einem nachweislich unverschuldeten Platinenschaden an einem makellosen Flaggschiff-Gerät die rechtliche Beweislastumkehr nach 12 Monaten genutzt wird, um jegliche Verantwortung abzulehnen, entspricht nicht dem Serviceversprechen der Telekom.

      ​Eine Vorstandsbeschwerde per E-Mail ist bereits raus, jedoch habe ich bisher keine Rückmeldung erhalten.

      Mein Anliegen:

      Ich bitte Sie um eine kulante und unbürokratische Überprüfung des Vorgangs sowie um die Freigabe einer kostenfreien Reparatur bzw. eines Austauschgerätes (Partnerreferenz: xxx).

      ​Den Apple-Diagnosebericht sowie den bisherigen Mailverlauf habe ich zur Einsicht beigefügt.

      ​Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und hoffe sehr, dass wir hier gemeinsam eine kundenfreundliche Lösung finden.

      ​Mit freundlichen Grüßen

      Anm

      Mitarbeiter Name editiert 

      (Marcel2605) 

      Daniel S0291

      ​Dass bei einem nachweislich unverschuldeten Platinenschaden an einem makellosen Flaggschiff-Gerät die rechtliche Beweislastumkehr nach 12 Monaten genutzt wird, um jegliche Verantwortung abzulehnen, entspricht nicht dem Serviceversprechen der Telekom.

      Als Geschäftskunde gibt es gar keine Beleislastumkehr, die Telekom kann und muss hier also gar nichts nutzen denn du musst ab Tag 1 des Gefahrübergangs nachweisen dass der Mangel bei der Übergab evorlag.

      0

    Uneingeloggter Nutzer

    von

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