Gelöst
Erstattung von Restguthaben nach Kündigung.
vor 4 Jahren
Ich bin enttäuscht über die Abwicklung. Vor einem Monat habe ich die Auszahlung des Restguthabens beantragt. In der automatischen Antwort wurden vollmundig ca. 2 Wochen bis zur Überweisung genannt. Bis heute habe ich noch nichts bekommen. Die Hotline kann man auch nicht benutzen, dort wird man an den neuen Provider verwiesen. Daher möchte ich auf diesem Wege die Zahlung anmahnen und des Weiteren vorschlagen, dass Sie ihr Antwortschreiben aktualisieren und dort realistische Werte eintragen.
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vor 2 Jahren
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vor 4 Jahren
@Gelöschter Nutzer Ja finde ich sehr spannend, in einem Kunden helfen Kunden Forum etwas anmahnen
Ist genau mein Humor
2
Antwort
von
vor 4 Jahren
Prepaid im Geschaeftdkundenbereich?
Antwort
von
vor 4 Jahren
Prepaid im Geschaeftdkundenbereich?
Prepaid im Geschaeftdkundenbereich?
Natürlich.
Wir hatten in der Firma eine "Hand voll" Prepaid-Verträge.
Vor allem die alten Prepaidverträge, ohne irgend welchen Schnick-Schnack (jetzt nur noch bei Congstar), sind für einige Aufgaben unschlagbar.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
Daher möchte ich auf diesem Wege die Zahlung anmahnen und des Weiteren vorschlagen, dass Sie ihr Antwortschreiben aktualisieren und dort realistische Werte eintragen.
Hallo @Gelöschter Nutzer
dann wäre das der richtige Weg.
https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt-gk
oder falls doch Privatkunde
https://www.telekom.de/kontakt
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vor 4 Jahren
Hallo @Gelöschter Nutzer und herzlich willkommen.
Ich schaue mir das sehr gerne an. Befüllen Sie einfach Ihr Profil mit Ihren Daten und geben mir kurz Bescheid, dann melde ich mich diesbezüglich.
Viele Grüße
Dean B.
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Antwort
von
vor 4 Jahren
Hallo, habe das Profil mit Daten gefüllt.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
vielen Dank für die hinterlegten Daten.
Heute ist es für ein Telefonat schon recht spät. Daher werde ich mich morgen Abend bei Ihnen telefonisch melden.
Oder passt es Ihnen zu einer anderen Uhrzeit besser?
Viele Grüße
Sarah D.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von